wer wohnt in der Nähe von Koblenz?

wer wohn in der Nähe von Koblenz?

Beitragvon Tohwanga » Mittwoch 6. April 2011, 17:39

jetzt brauche ich ganz dringend Hilfe.

Ich habe am Montag, den 11.04.2011 um 15.00Uhr einen Gerichtstermin.

Ich habe eine einstweilige Verfügung eingereicht, wo ich darum bitte, dass eine Wohnungstür zum Treppenhaus (das ich/wir eigentlich überwiegend nur alleine benutze) abgedichtet wird. Das Türblatt ist so verzogen, dass die Waschmitteldämpfe und im Besonderen morgens die Deos der unteren Partei und dann die Parfüme der Pflegekräfte die 3 mal täglich kommen (aber dieses Treppenhaus nicht nutzen) ins Treppenhaus eingeleitet werden. Wir werden dadurch schlimm getriggert.

Gestern habe ich die einstweilige Verfügung eingereicht und der zugewiesene Richter war gestern ziemlich desorientiert. Mein Rechtsanwalt ist auf Fortbildung. Wir hatten frühestens in 14 Tagen mit der Güteverhandlung gerechnet. Jetzt steh ich alleine da.
Bitte, wer in der Nähe wohnt und die Kraft und Zeit hat, wollt Ihr mich unterstützen? Sendet mir eine PM.
- Editiert von Tohwanga am 08.04.2011, 12:29 -
Tohwanga
 

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Beitragvon Thommy the Blogger » Mittwoch 6. April 2011, 18:05

Nicht ganz das Thema, aber dieser Entscheid könnte Dich unterstützen:

http://www.csn-deutschland.de/blog/2010/08/27/gericht-entschied-parfum-ist-bei-therapie-von-duftstoffallergikern-nicht-akzeptabel/

Vielleicht kann Dein Anwalt Kontakt aufnehmen.
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Beitragvon Tohwanga » Mittwoch 6. April 2011, 19:01

ich danke dir Thommy

habe mir das gleich ausgedruckt und auch das: http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/09/26/bundesgerichtshof-entschied-zugunsten-einer-an-multiple-chemical-sensitivity-erkrankten-frau/

das Problem ist, der ist bis Samstag zur Fortbildung. Ich habe ihm schon eine Nachricht auf seinem privaten Anschluss hinterlassen. Aber er hätte dann nur noch den Sonntag zur Einarbeitung. Wir wollten uns am Dienstag zum Erstgespräch treffen.

Konnte nicht ahnen,
1. das mein Vermieter jetzt so kommt: fast ein Jahr war ein stillschweigendes Übereinkommen und die Tür war von mir zugeklebt gewesen. Sie wird ja nicht genutzt, könnte auch zugemauert sein.

2. das meine einstw. Verfügung so schnell terminiert wird, wir haben mit mind. 14 Tage und länger gerechnet, da dann ja Ostern ist.

Ich bin weiterhin für jeden Hinweis dankbar.
Und wenn jemand sich bereit erklärt anwesend zu sein, das wäre super!
Tohwanga
 

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Beitragvon Tohwanga » Mittwoch 6. April 2011, 21:13

danke an Amazone, die mir über PM sehr geholfen hat.

Sie hat mich inspiriert noch weiter zu suchen und ich fand dieses Gerichtsurteil. Wenn also der eine oder andere auch mal so in die Bredouille kommt:

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss verkündet am 16.05.2003
Aktenzeichen: 3 Wx 98/03, Rechtsgebiete: WEG, BGB
Vorschriften: WEG § 14 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1
1. Versprüht ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Geruchsstoffe (Parfüm) im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus, so liegt hierin eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums.

Auch das eigenmächtige Versprühen von Duftstoffen und Parfums im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus ist eine bestimmungswidrige Nutzung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.05.2003 – 3 Wx 98/03, WUM 2003, S. 515 f. = NJW-RR 2003, S. 1098 f) und kann deshalb unterbunden werden.
Tohwanga
 

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Beitragvon Tohwanga » Freitag 8. April 2011, 12:42

Ich habe mich heute mit meinem RA und noch mal mit dem zugewiesenen Richter unterhalten. Letzterer hat sich von seinem Schock (was ist das denn für eine und Duftstoffe will die eliminieren) erholt und war heute wirklich sehr zuvorkommend.

Die Hilfe von Rechtswegen ist uns nicht gegeben. Diese Gesetze um uns Chemikaliensensiblen ein Leben zu ermöglichen gibt es (noch) nicht.

Auch wenn das Treppenhaus zum überwiegenden Teil nur von mir/uns genutzt wird, besagte undichte Tür könnt auch zugemauert sein, denn es gibt ein Stockwerk tiefer noch eine weitere Tür die zu gleicher Wohnung gehört, habe ich nicht das Recht diese Abdichtung einzufordern.

Folgendes Urteil kommt zum Tragen: Allerdings muss es akzeptiert werden, wenn im Treppenflur Rauch aus der Wohnung trotz geschlossener Wohnungstür wahrnehmbar ist (LG Paderborn, NZM 2000, S. 710; LG Baden-Baden WuM 2001, S. 603; AG Reichenbach WuM 1994, S. 322). Genauso ist es, wenn Mieter oder Besucher mit brennender Zigarette das Treppenhaus durchschreiten, um in die Wohnung zu gelangen und ohne sich bewusst und zielgerichtet zum Rauchen im Treppenhaus aufzuhalten.
Quelle: http://www.hausundgrund-buxtehude.de/2009/treppenhaus.htm

Fazit: ich habe heute meine einstweilige Verfügung zurückgenommen.

Ich bin sehr geknickt, weil unser Lebenraum immer kleiner wird und wir nicht wissen WOHIN.


- Editiert von Tohwanga am 08.04.2011, 12:43 -
- Editiert von Tohwanga am 08.04.2011, 12:45 -
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