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Kündigungsfrist von Mietverträgen

BeitragVerfasst: Donnerstag 22. Juli 2010, 15:44
von Gepaucker
Sehr viele MCS-Betroffene mussten den Mietvertrag ihrer Wohnung kündigen und umziehen.

Die deutsche Rechtssprechung nterscheidet zwischen Mietverträgen die vor der Mietrechtsreform und die, die danach abgesclossen wurden. Stichtag ist der 1.09.2001. Bei Mietverträgen ab dem 1.09.2001 heißt es im Paragraf 573c, Absatz 1, sinngemäß, dass die Kündigungsfrist für Mieter immer 3 Monate beträgt, während diese seitens der Vermieter sich nach 5 Ahren auf 6 Monate und nach 8 Jahren auf 9 Monate erhöht.
Im Absatz 4 heißt es sinngemäß, dass eine zum Nachteil des Mieters diesbezüglich abweichende Vereinbarung unwirksam ist.

Trotzdem hatte unser Vermieter der Wohnung, die wir seit Januar bewohnen, im Mietvertrag eine 6monatige Kündigungsfrist für beide Seiten festgelegt, was uns in den Stress der letzten Monate völlig entgangen war. Solange können und wollen wir mit dem Umzug aber nicht warten. Manu hatte sich per Telefon be einem Anwalt erkundigt, der meinte, dass die 6 Monate eine Gültigkeit haben können, weil es eine individuelle Vereinbarung sei. Mal abgesehen, dass das nicht stimmt, wir hatten den Vertrag nur noch zu unterchreiben, kann ich das nicht nachvollziehen. Hat sich der Anwalt geirrt? Hat er alte und neue Verträge vewechselt? Wenn so etwas möglich wäre, dann hätte der Absatz 4 ja keine Bedeutung.

Auf dem Webpocket habe ich schon viel im Netz nachgeforscht Ich werde immer auf den Paragrafen 573c des BGB gestoßen.

Hatte jemand schon einmal mit ähnlichen Winkelzügen Vermieter zu tun? Wie habt Ihr Euch durchsezen können? Ein relativ schneller Umzug ist für MCS ja sehr wichtig.

Gruß Gerhard

Kündigungsfrist von Mietverträgen

BeitragVerfasst: Donnerstag 22. Juli 2010, 16:23
von Toxicwarrior
...... [b]Seit der Mietrechtsreform von September 2001 gilt grundsätzlich für Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.[/b] Diese Regelung galt auch bei Altmietverträgen vor dem September 2001, in denen keine Regelungen zu Kündigungsfristen aufgenommen waren oder in denen auf die jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen wurde. ...

Kündigung rechtzeitig per Einschreiben/Rückschein dem zuständigen Vermieter/Hausverwaltung zustellen lassen.

Kündigungsfrist von Mietverträgen

BeitragVerfasst: Donnerstag 22. Juli 2010, 16:23
von mirijam
Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde spontan dazu raten, sich nicht damit abzufinden und den Vermieter unter juristischen Druck zu setzen.

Beispiel:
"Beim Vertragsschluss nach dem 31.8.2001:
Eine zum Nachteil des Mieters von § 573c Abs. 1 BGB abweichende Vereinbarung liegt vor, wenn vereinbart ist, dass er im Fall einer Kündigung eine längere als eine 3monatige Frist beachten muss. Eine Verkürzung dieser Frist ist möglich."

Wieter lesen hier: http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article2098372.html

Weitere Links:
http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=6+monate+k%C3%BCndigungsfrist+mietvertrag&aq=2&aqi=g5&aql=&oq=6+monate+k%C3%BCndigungsfrist&gs_rfai=&fp=319e6837bf4433c2

Kündigungsfrist von Mietverträgen

BeitragVerfasst: Donnerstag 22. Juli 2010, 16:33
von mirijam
"Kündigt der Mieter die Wohnung, gilt regelmäßig eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Wohndauer im Haus oder in der Wohnung spielt dabei keine Rolle. Sind im Mietvertrag längere Fristen vereinbart, ist das unwirksam. Es sei denn, die seltene Ausnahme greift, dass eine längere Kündigungsfrist individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt wurde, wenn zum Beispiel der Mieter ausdrücklich auf einer entsprechenden Regelung bestanden hat."

http://www.mieterbund.de/907.html

Kündigungsfrist von Mietverträgen

BeitragVerfasst: Donnerstag 22. Juli 2010, 16:42
von Husky
Wenn die Wohnung Probleme wegen Schimmel oder Schadstoffen bereitet, gibt es Urteile die helfen könnten:

Mietrecht - Schadenersatz wg. giftiger Chemikalien
viewtopic.php?t=11990


Giftstoffe (PAK) in Wohnung-100% Mietminderung!
viewtopic.php?t=12321


Urteile gegen Gesundheitsgefährdung
viewtopic.php?t=12257


Gerichtsentscheidungen bei Schimmelpilzbildung
viewtopic.php?t=12311


Gerichtsurteile zu Schimmelbefall
viewtopic.php?t=10393


Mietminderung wegen Sachmängeln
viewtopic.php?t=1150

Kündigungsfrist von Mietverträgen

BeitragVerfasst: Donnerstag 22. Juli 2010, 17:17
von Gepaucker
Vielen Dank für Eure Tipps!

Wenn ich wieder zu Hause bin, werden wir die Kündigung verschicken.

Gruß Gerhard