Zu dem Thema erreicht mich soeben folgende email:
Sehr gehrter Kunde
künftig werden Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als \"Zusatzstoffe\", die einer Einzelfall-Zulassung bedürfen. Das jedenfalls will das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Wenn der in dieser Sommerpause eingebrachte Gesetzentwurf Wirklichkeit wird, dann werden rund 36 Millionen deutsche Verbraucher Nahrungsergänzungsmittel vorwiegend nur noch auf dem grauen Markt kaufen können.
Im Schutz der parlamentarischen Sommerpause hat das BMELV einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit scheinbar kleinen Änderungen gewollt oder ungewollt immense Auswirkungen auf einen ganzen Industriezweig und mehr als ein Drittel der Deutschen haben wird. Nahrungsergänzungsmittel sollen nach dem Willen des Ministeriums nicht länger Lebensmittel, sondern Zusatzstoffe sein.
Würde das Gesetz so angenommen, würde jedes Nahrungsergänzungsmittel, jedes diätische Lebensmittel einer bürokratischen Zulassung bedürfen.
Mit diesem Vorgehen des BMELV wird nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ins Gegenteil verkehrt, sondern auch gegen das übergeordnete europäische Recht verstoßen.
Was nun?
Gegen Gesetzentwürfe können Einsprüche erhoben werden. Und diese Möglichkeit bitten wir Sie dringend zu nutzen.
Die Einspruchsfrist gegen die Gesetzesänderung ist sehr kurz gesetzt und läuft am 31. August 2010 aus. Deswegen benötigen wir dringlich Ihre Hilfe.
Je mehr Menschen gegen den falsch verstandenen Verbraucherschutz protestieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen wird.
Was tun!
Sagen Sie \"Nein\".
Sagen Sie Nein, wie es zum Beispiel der Heilpraktikerverband Rheinland oder die European Federation of Naturopathy e.V. tut.
Wehren auch Sie sich
- gegen eine Bevormundung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes
- gegen einen deutschen Alleingang unter Missachtung europäischen Rechts
- gegen eine Schädigung eines ganzen Wirtschaftszweiges und den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen
Wenden Sie sich jetzt und hier direkt (mit einem vorformulierten) Protestschreiben an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Weitere Hintergrund-Informationen zu dem Gesetzentwurf können Sie sich unter
http://shop.vitaminwelten.de/media/content/Dokumente_Gesetzesaenderung_Nahrungsergaenzungsmittel.pdf im PDF-Format herunterladen.
Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist. Die Einspruchsfrist läuft Ende August 2010 ab.
Danke für Ihre Mithilfe
PS: Bitte leiten Sie dieses Schreiben an Bekannte und Freunde weiter
Mit herzlichen Grüßen
Vitaminwelten GmbH
Judith Siegmann
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