Dt. Patientengewerkschaft an TK
So viel zu der TK, die den Verein für Umwelterkrankte im Süden als Sponsor unterstützt!
Deutsche Patientengewerkschaft e.V. • Postfach 200 209 • 47422 Moers
V e r e i n s v o r s t a n d
℡ +49 (0)2066 / 9939958
+49 (0)2066 / 9939958
+49 (0)2841 / 8833754
E-Mail: info@dpatgw.de
http://www.dpatgw.de
Techniker Krankenkasse
Herrn Prof. Norbert Klusen
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Betr.: Kostenübernahme für Ihr Krankenkassenmitglied Kxxxxx Fxxxxxxx
Sehr geehrter Herr Prof. Klusen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Deutsche Patientengewerkschaft, sind von Ihrem Mitglied Frau F. über ihren
Krankheitszustand und Ihrer ablehnenden Hilfestellung informiert worden, mit der Bitte
sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen.
Ihre Versicherungsdaten:
Name Kxxxxx Fxxxxxxxx
Adresse XXXXXXX
XXXXX XXXXXXX
Versicherungsnummer XXX XXX XXXX XX
Alter XXXXXXXX
Wir halten es von Ihnen, als große deutsche Krankenkasse unseres Erachtens nach für
unverantwortlich, die Kostenübernahmen der nötigen, von den Ärzten attestierten, außervertraglichen
medizinischen Behandlungen, dieser Versicherten fortgesetzt zu verweigern.
Dies ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dazu hat der erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts im Urteilsbeschluss vom 6. Dezember 2005 (1 BvR
347/98) wie folgt geurteilt:
Leitsatz:
Es ist mit den Grundrechten aus Art 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen
gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig
tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard
entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer
von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen,
wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder
auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht…
Frau F. ist toxisch schwer geschädigt und bedarf dringend, die bei Ihrer Kasse TK beantragten
medizinischen Leistungen, insbesondere:
• Therapeutische Apherese (Blutwäsche) im INUS-Medical Center (Hinweis: In
vielen Ländern ist dieses Entgiftungsverfahren anerkannt).
Moers, 08.10.07
• Hyperbare Sauerstofftherapie.
Die ärztlichen Bescheinigungen dafür sind Ihnen alle bekannt!
________________________________________________________________________
Deutsche Patientengewerkschaft e.V. · Postfach 200 209 · 47422 Moers
Vorstand: Ingrid Stempel · Klaus Roß · Birgit Roß · Peter Roß · Elke Bauer · Norbert Stempel · Michaela Jantos
Eingetragen: Amtsgericht Moers VR 1454
Bankverbindung: Volksbank Niederrhein, Bankleitzahl 354 611 06, Konto-Nr.: 7215 418 019
Zuschriften bitte ausschließlich an die Deutsche Patientengewerkschaft
e.V. (DPatGw) und nicht an Einzelpersonen richten.
Die Fakten in Kürze:
04.03.1992
–
Ein Professor für Onkologie/Immunologie attestierte ein „chronisches
Müdigkeitssyndrom“ CFS und bezeichnete die Patientin bereits 1992 als
schwer erkrankt.
10.04.1996
–
Ein Facharzt für Pharmakologie/Toxikologie und Umweltmedizin schrieb
in seinem Gutachten:
… die Folgen der Vergiftung (PCP) führen mit hoher Wahrscheinlichkeit
zu einem „fortschreitendem Siechtum „ und „vorzeitigem Tod“…
10.07.2006
–
Ein Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Umweltmedizin bescheinigte:
„Der gesamte Zustand ist lebensbedrohlich und bedarf einer sofortigen
intensiven Behandlung in einer geeigneten Klinik. Er empfahl eine Heilbehandlung
im EHC Dallas, Texas“
2007 – 3 Hausärzte und 1 Facharzt für Onkologie/Immunologie und Hämatologie
sowie 1 Humangenetiker bestätigten, dass sie der Patientin nicht
mehr helfen können.
Seit 1991 hat die TK für Frau F. 24 ärztlich verordnete, außervertragliche
medizinische Leistungen abgelehnt.
Wir, die Deutsche Patientengewerkschaft, fordern Sie unverzüglich auf Ihrem gesetzlichen
Auftrag nachzukommen und erwarten, dass Sie das tun, zu dem Ihr Unternehmen
gesellschaftlich eingerichtet wurde – Kranken zu helfen -, statt Mitgliedsbeiträge Ihrer
Krankenversicherten für unseres Erachtens nach völlig unnötige Kurse in den so genannten
Bonusprogrammen, also Marketingzwecke, „zu missbrauchen“. Die Versicherte
hat ein Anrecht darauf, dass ihre Mitgliedsbeiträge für die Gesundheitswiederherstellung
verwendet werden! Denn nur das ist der Grund, um in einer Krankenkasse versichert
zu sein!
Grundsätzlich sollten Sie auch darüber nachdenken, die o. g. Behandlungsmethoden
zu finanzieren, um zukünftig solch traurige und langwierige Krankenbiographien zu
vermeiden, die letztlich nur der Solidargemeinschaft der Steuerzahler und Krankenkassenversicherten,
durch zunehmende Folgeerkrankungen belasten.
Frau F. berichtete der DPatGw, dass sie von Juli bis September 2007 fünfzehn Mal vor
der Techniker Krankenkasse in Köln demonstriert habe und sie berichtete uns ferner,
dass sie krankheitsbedingt darauf angewiesen war, in einem Regiestuhl mit Beinteil
(halb liegend) zu sitzen und dass sie wegen der Autoabgase eine Aktivkohlemaske tragen
musste. Aber auch diese öffentlichen Kundgebungen der Frau F. veranlasste die
TK nicht, die beantragten (außervertraglichen) medizinischen Leistungen zu bewilligen.
Stattdessen erwirkte die TK, wegen diverser schriftlicher Meinungsäußerungen der
Frau F., einen Unterlassungsbeschluss des Landgerichts Hamburg.
(AZ: 3240756/07). Der Anwalt der Frau F. beantragte hierauf ein Hauptverfahren.
Herr Prof. Klusen, welche Motivation hat die TK, dass Sie Frau F. anscheinend so in
die Verzweiflung getrieben haben, dass sie sich genötigt sah, außerordentliche Aktionen
und Strapazen auf sich zu nehmen?
Dieser Fall wird auf unserer Internetseite veröffentlicht und wir werden ihn bis zur Erledigung durch Ihre Kostenübernahme verfolgen. Wir werden nicht nachgeben mit unserer Forderung nach Hilfe für diese Patientin, denn das Verhalten Ihrer Krankenkasse,
Herr Prof. Klusen, ist unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren!
Zusätzlich werden wir uns bundesweit an TV und Printmedien wenden.
Frau F. hat uns zu diesem Schreiben und zu dessen Veröffentlichung autorisiert.
Wir erwarten Ihre sofortige schriftliche Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Patientengewerkschaft e.V.
Ingrid Stempel Klaus Roß
Quelle: http://www.deutsche-patientengewerkschaft.de/unsere_unterlagen/frau_k_f_1.pdf
Deutsche Patientengewerkschaft e.V. • Postfach 200 209 • 47422 Moers
V e r e i n s v o r s t a n d
℡ +49 (0)2066 / 9939958
+49 (0)2066 / 9939958
+49 (0)2841 / 8833754
E-Mail: info@dpatgw.de
http://www.dpatgw.de
Techniker Krankenkasse
Herrn Prof. Norbert Klusen
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Betr.: Kostenübernahme für Ihr Krankenkassenmitglied Kxxxxx Fxxxxxxx
Sehr geehrter Herr Prof. Klusen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Deutsche Patientengewerkschaft, sind von Ihrem Mitglied Frau F. über ihren
Krankheitszustand und Ihrer ablehnenden Hilfestellung informiert worden, mit der Bitte
sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen.
Ihre Versicherungsdaten:
Name Kxxxxx Fxxxxxxxx
Adresse XXXXXXX
XXXXX XXXXXXX
Versicherungsnummer XXX XXX XXXX XX
Alter XXXXXXXX
Wir halten es von Ihnen, als große deutsche Krankenkasse unseres Erachtens nach für
unverantwortlich, die Kostenübernahmen der nötigen, von den Ärzten attestierten, außervertraglichen
medizinischen Behandlungen, dieser Versicherten fortgesetzt zu verweigern.
Dies ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dazu hat der erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts im Urteilsbeschluss vom 6. Dezember 2005 (1 BvR
347/98) wie folgt geurteilt:
Leitsatz:
Es ist mit den Grundrechten aus Art 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen
gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig
tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard
entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer
von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen,
wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder
auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht…
Frau F. ist toxisch schwer geschädigt und bedarf dringend, die bei Ihrer Kasse TK beantragten
medizinischen Leistungen, insbesondere:
• Therapeutische Apherese (Blutwäsche) im INUS-Medical Center (Hinweis: In
vielen Ländern ist dieses Entgiftungsverfahren anerkannt).
Moers, 08.10.07
• Hyperbare Sauerstofftherapie.
Die ärztlichen Bescheinigungen dafür sind Ihnen alle bekannt!
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Deutsche Patientengewerkschaft e.V. · Postfach 200 209 · 47422 Moers
Vorstand: Ingrid Stempel · Klaus Roß · Birgit Roß · Peter Roß · Elke Bauer · Norbert Stempel · Michaela Jantos
Eingetragen: Amtsgericht Moers VR 1454
Bankverbindung: Volksbank Niederrhein, Bankleitzahl 354 611 06, Konto-Nr.: 7215 418 019
Zuschriften bitte ausschließlich an die Deutsche Patientengewerkschaft
e.V. (DPatGw) und nicht an Einzelpersonen richten.
Die Fakten in Kürze:
04.03.1992
–
Ein Professor für Onkologie/Immunologie attestierte ein „chronisches
Müdigkeitssyndrom“ CFS und bezeichnete die Patientin bereits 1992 als
schwer erkrankt.
10.04.1996
–
Ein Facharzt für Pharmakologie/Toxikologie und Umweltmedizin schrieb
in seinem Gutachten:
… die Folgen der Vergiftung (PCP) führen mit hoher Wahrscheinlichkeit
zu einem „fortschreitendem Siechtum „ und „vorzeitigem Tod“…
10.07.2006
–
Ein Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Umweltmedizin bescheinigte:
„Der gesamte Zustand ist lebensbedrohlich und bedarf einer sofortigen
intensiven Behandlung in einer geeigneten Klinik. Er empfahl eine Heilbehandlung
im EHC Dallas, Texas“
2007 – 3 Hausärzte und 1 Facharzt für Onkologie/Immunologie und Hämatologie
sowie 1 Humangenetiker bestätigten, dass sie der Patientin nicht
mehr helfen können.
Seit 1991 hat die TK für Frau F. 24 ärztlich verordnete, außervertragliche
medizinische Leistungen abgelehnt.
Wir, die Deutsche Patientengewerkschaft, fordern Sie unverzüglich auf Ihrem gesetzlichen
Auftrag nachzukommen und erwarten, dass Sie das tun, zu dem Ihr Unternehmen
gesellschaftlich eingerichtet wurde – Kranken zu helfen -, statt Mitgliedsbeiträge Ihrer
Krankenversicherten für unseres Erachtens nach völlig unnötige Kurse in den so genannten
Bonusprogrammen, also Marketingzwecke, „zu missbrauchen“. Die Versicherte
hat ein Anrecht darauf, dass ihre Mitgliedsbeiträge für die Gesundheitswiederherstellung
verwendet werden! Denn nur das ist der Grund, um in einer Krankenkasse versichert
zu sein!
Grundsätzlich sollten Sie auch darüber nachdenken, die o. g. Behandlungsmethoden
zu finanzieren, um zukünftig solch traurige und langwierige Krankenbiographien zu
vermeiden, die letztlich nur der Solidargemeinschaft der Steuerzahler und Krankenkassenversicherten,
durch zunehmende Folgeerkrankungen belasten.
Frau F. berichtete der DPatGw, dass sie von Juli bis September 2007 fünfzehn Mal vor
der Techniker Krankenkasse in Köln demonstriert habe und sie berichtete uns ferner,
dass sie krankheitsbedingt darauf angewiesen war, in einem Regiestuhl mit Beinteil
(halb liegend) zu sitzen und dass sie wegen der Autoabgase eine Aktivkohlemaske tragen
musste. Aber auch diese öffentlichen Kundgebungen der Frau F. veranlasste die
TK nicht, die beantragten (außervertraglichen) medizinischen Leistungen zu bewilligen.
Stattdessen erwirkte die TK, wegen diverser schriftlicher Meinungsäußerungen der
Frau F., einen Unterlassungsbeschluss des Landgerichts Hamburg.
(AZ: 3240756/07). Der Anwalt der Frau F. beantragte hierauf ein Hauptverfahren.
Herr Prof. Klusen, welche Motivation hat die TK, dass Sie Frau F. anscheinend so in
die Verzweiflung getrieben haben, dass sie sich genötigt sah, außerordentliche Aktionen
und Strapazen auf sich zu nehmen?
Dieser Fall wird auf unserer Internetseite veröffentlicht und wir werden ihn bis zur Erledigung durch Ihre Kostenübernahme verfolgen. Wir werden nicht nachgeben mit unserer Forderung nach Hilfe für diese Patientin, denn das Verhalten Ihrer Krankenkasse,
Herr Prof. Klusen, ist unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren!
Zusätzlich werden wir uns bundesweit an TV und Printmedien wenden.
Frau F. hat uns zu diesem Schreiben und zu dessen Veröffentlichung autorisiert.
Wir erwarten Ihre sofortige schriftliche Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Patientengewerkschaft e.V.
Ingrid Stempel Klaus Roß
Quelle: http://www.deutsche-patientengewerkschaft.de/unsere_unterlagen/frau_k_f_1.pdf