Hallo Anne, ich bins nochmal.
Gerade finde ich dieses Dokument hier im Internet:
[URL=
http://www.bse-wissenschaft.com/Infos_zur_Strahlenwirkung/Radioaktive_Substanzen_in_der.doc]Nachweis radioaktiver Substanzen in der Zahnmedizin[/URL]
Übrigens ist das von derselben Person, von der auch mein erster Link stammt.
Hier ein kleiner Auszug aus dem Text:
Zitat Anfang:
N A C H W E I S
Der Nachweis von niederintensiv radioaktiv belasteten Zahnmaterialien und radioaktiver Strahlenwirkung kann jederzeit erbracht werden. Durch Entdeckung des P-Gesetz[1] kann über die Polarisation des Lichtes eine weitere Entdeckung, die Information[2] auf einer PanoramaRöntgenaufnahme und auf einem Foto decodiert werden. Es konnten bereits bis zu vier radioaktive Meßwerte (gleich Zahnmaterialien) an einem einzigen Zahn ermittelt werden, was durch den
Zahnarzt bestätigt wurde.
Zu der Auswertung kann ein Gutachten zur Vorlage für die Krankenkasse erstellt werden. Es dient dem
Zahnarzt als Grundlage für den Heil- und Kostenplan und als Behandlungsfahrplan bei der Zahnsanierung.
Es werden nur frequenzgerechte(Bio-Frequenzberechnung) und strahlengetestete Goldlegierungen und nichtradioaktive Zahnmaterialien verwandt. Die Zahnsanierung erfolgt in Zusammenarbeit mit eingewiesenen Zahnärzten und einem Dentallabor.
Zum Nachweis von radioaktiven Dentalmaterialien in den Zähnen wird eine helle PANORAMARÖNTGENAUFNAHME (63 bis maxi.70 KV) benötigt. ......
Zitat Ende.
Das ist es doch, was Du suchst, oder?
Liebe Grüße
Honigbär