von Clarissa » Donnerstag 1. Februar 2007, 20:26
hallo, bei einer RECHTSCHUTZversicherung interessieren keine Erkankungen, du musst halt nur 1/2 jahr warten, bis die Versicherung für einen evtl. Rechtsstreitfall bezahlt also der Streitfall darf frühestens 1/2 Jahr nach dem Abschluss der Vers. entreten, damit sie dafür aufkommen. noch fragen? frag mich über PM
lg
clarissa
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!