brauche dringend und schnellen Rat!!

brauche dringend und schnellen Rat!!

Beitragvon Barjoh » Donnerstag 22. März 2007, 09:01

Wer weiß wie ich mich gegen Attacken seitens der Nachbarn gegen meine bzw. unsere Gesundheit, wehren kann?

Gerade vorgestern hat unsere Nachbarin die Gehweg-platten vor unserem Haus mit starken Mitteln aus dem Baumarkt, die Chlor-dämpfe absondern, behandelt. Meine Tochter bekam rote dick geschwollene Augen, noch einen Tag nach dem Geschehen und Nießattacken. Bei mir wirkt das Ganze auf mein Nervensystem mit Zittern am ganzen Körper, habe große Denkblockaden, bin antriebslos, habe Schlafstörungen und bin depressiv.

Demnächst will sie ihre Terrasse von ca.17qm und die ihrer Nachbarin, die genauso groß ist, behandeln und ist nicht bereit wegen unserer Gesundheit darauf zu verzichten, schließlich tut sie das immer schon und zwar zwei mal im Jahr. Ich wohne erst ein halbes Jahr hier.

Im Moment ist nur der vordere Teil meines kleinen, gemieteten Reihenhauses betroffen, nach dem angekündigten Terrassengiftanschlag, auch der hintere Teil mit unseren beiden Schlafräumen, die wir dann nicht mehr benutzen können. Wo sollen wir dann hin???

Habe Angst, das ich dann Krankenhaus-reif bin!

Wer hilft in solch einer Situation?

Ich brauche einen möglichst schnellen Rat, da ich nicht weiß, wann sie ihren Giftanschlag ausführt.

Ich habe Ihr gesagt, das meine Tochter Asthmatikerin ist und ich Allergien und MCS habe und wir somit keine Chemikalien vertragen.

Sie sagte mir daraufhin, ich könnte ja woanders hinziehen, wo ich keine Nachbaren hätte.

Das ist vorsätzliche Körperverletzung!

Mit verzweifelten Grüßen
Barjoh
 

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Beitragvon Betty Zett » Donnerstag 22. März 2007, 16:12

Ich würde mit dem Vermieter / Verwalter Eurer Häuser sprechen und das Asthma Deines Kindes in den Vordergrund stellen.

Liebe Grüße,
Betty Zett
Betty Zett
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Beitragvon Infoportal für Chemi » Donnerstag 22. März 2007, 19:09

Wir hatten hier so einen ähnlichen Fall. Als die Nachbarn unserer Aufforderung dies zu unterlassen nicht nachgekommen sind, haben wir die Polizei informiert. Die sind innert 10 Minuten gekommen und die Nachbarn wurden von der Polizei aufgefordert die Aktion sofort abzubrechen im Wiederholungsfalle drohe eine Geldbusse etc.
Infoportal für Chemi
 

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Beitragvon Barjoh » Samstag 24. März 2007, 23:22

Vielen Dank für Eure Zuschriften!
Habe das zuständige Ordnungsamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung angeschrieben. Werde am Montag gleich nachfragen. Ist ja letzlich auch ein Umweltskandal, da die Chlorbleiche das Grundwasser belastet und sicher nicht großflächig aufgetragen werden darf. Ich hoffe, das ich etwas bewirken kann bzw. weitere Taten verhindern kann!
Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich es berichten.
Chlorgas ist übrigens in Kampfwaffen enthalten und lähmt die Atemwege, habe ich inzwischen herausgefunden.
Also besonders heftig für Umweltpatienten!
Barjoh
 

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Beitragvon styrolverseucht » Sonntag 22. April 2007, 22:19

hallo barjoh,
ich weiss, dass man chlorgasdämpfe mit wasser bindet. die feuerwehr macht das z.b. so. chlorgas ist leichter als luft und hydrophil.das wasser verbindet sich mit dem chlorgas und das gemisch sinkt ab.dann muss man es "nur" ins erdreich ableiten.dieses gemisch ist UNGIFTIG.in deinem fall würde ein rasensprenger genügen.wäre wahrscheinlich die friedlichste möglichkeit.(solange man die nachbarn nicht nassmacht)vielleicht könnt ihr ja auch mal die nachbarn einladen und ihnen erklären, worum es WIRKLICH geht.
mfg bea
styrolverseucht
 

Gesetz vorlegen

Beitragvon Kai Uwe » Mittwoch 9. Mai 2007, 12:34

Keine Unkrautvernichter auf versiegelte Flächen ausbringen
Verstoß gegen Pflanzenschutzgesetz - Bußgeld droht
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(aid) - Unkräuter auf Gehwegen, gepflasterten Hofflächen oder Garagenzufahrten sind unschön. Deshalb greifen viele Hausbesitzer gerne zu chemischen Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtungsmitteln. Aber, was Viele nicht wissen: Der Einsatz solcher Mittel auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten usw. ist strikt verboten. Darauf weist das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Freiflächen angewandt werden, die land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Dazu gehören keine Gehwege oder gepflasterten Flächen. Auch frei im Handel verkäufliche Mittel, die als umweltfreundlich oder biologisch abbaubar bezeichnet werden, dürfen nicht eingesetzt werden. Durch Abschwemmung können diese Mittel leicht in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen und somit die Umwelt teils erheblich belasten. Gemäß Pflanzenschutzgesetz drohen bei Missachtung dieses Verbots Geldbußen bis zu 50 000 Euro. Da ist es zwar vielleicht zeitaufwändiger, das Unkraut mechanisch zu entfernen, aber allemal billiger.
aid, Renate Kessen

Weitere Informationen:
http://www.lwk-niedersachsen.de, Rubrik "Presse"
Kai Uwe
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