"Die schöne neue Geruchswelt gefällt aber längst nicht allen. Für Allergiker wird die synthetische Herstellung von frischer Luft zunehmend zu einem gesundheitlichen Problem mit manchmal verheerenden Folgen. Und freiheitsliebende Staatsbürger beschleicht ein Unbehagen prinzipieller Natur, wenn sie nach Vernehmen des Wohlgeruchs erkennen müssen, einer chemisch erzeugten Illusion aufgesessen zu sein. Man will schließlich wissen, was einem zu welchem Zweck unter die Nase gehalten wird. "
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/reportage/?em_cnt=1312937
Harry Nutt, den "freiheitsliebenden Staatsbürger " "beschleicht ein Unbehagen prinzipieller Natur" . Das kann man wohl sagen. Zwangsbeduftung hat nichts mit freier Entfaltung der Persönlichkeit und schon gar nichts mit körperlicher Unversehrtheit zu tun.
Man muß sich mal überlegen, was Zwangsbeduftung mit Artikel 2 der Grundrechte zu tun hat.
"Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich."
Artikel 2 unserer Grundrechte
Bitte schreibt Leserbriefe an die FR. Das Thema sollte diskutiert werden!
Der Artikel ist zwar keine Klarstellung des Artikels "Wenn Parfüm zur Ohnmacht führt" aber immerhin hat sich der Autor kritisch mit dem Thema Zwangsbeduftung auseinandergesetzt.