Chemisch-irritativer Stoff VOC

Verfasst:
Freitag 18. Februar 2005, 12:13
von Hans
hallo zusammen,
ist VOC ein chemisch-irritativer stoff ......... gutachter sagt nein ???!!!
ich habe im internet gegenteilige aussagen gefunden, richtig ist das mit sicherheit
chemisch-irritativer stoffe als einzelstoff im voc enthalten sind.
ich denke das es im englischen bestimmt bessere begründungen gibt, nur leider kann ich kein englisch. ich suche / brauche einen text mit autor um das in meinem wiederspruch begründen zu können. kann mir da mal jemand helfen ?
lg hans
Chemisch-irritativer Stoff VOC

Verfasst:
Freitag 18. Februar 2005, 16:39
von franka
hallo hans,
VOC heißt: volatile organic compounds, heißt übersetzt:"flüchtige organische Verbindungen".
also alles was abdampfen kann, ist recht unspezifisch. es wird durch schimmelpilze genauso erzeugt wie durch lösemittel, farben, lacke, reinigungsmittel, körperpflegeprodukten, od. auch als treibmittel aus spraydosen. gelangen sie in die luft, so haben sie schädigende wirkung auf mensch u. umwelt.
hoffe habe dir geholfen,
gruß franka
h
Chemisch-irritativer Stoff VOC

Verfasst:
Freitag 18. Februar 2005, 19:57
von Hans
hallo franka,
das ist soweit klar, mir geht es in erster linie darum.
ist voc ein chemisch-irritativer stoff, wenn ja wo steht das ?
lg hans
Chemisch-irritativer Stoff VOC

Verfasst:
Samstag 19. Februar 2005, 11:52
von Silvia K. Müller
Hallo Hans,
VOC ist nicht ein Stoff, VOC steht für eine Stoffgruppe der Lösemittel.
Xylol ist ein VOC, Toluol auch,....
Grüße
Silvia
Chemisch-irritativer Stoff VOC

Verfasst:
Samstag 19. Februar 2005, 12:34
von Hans
hallo silvia,
es gibt ja für diesen sammelbegriff voc auch grenzwerte, in meinem fall wurden 2400mgVOC/m³gemessen. xylol, toluol sind zb. ja chemisch irritative stoffe.
[b]wörtliche aussage des begutachteten arztes:[/b]
allerdings ist auch anzumerken, daß es sich bei den VOC nach derzeitiger kenntnis nicht um einen
chemisch-irritativen soff handelt, die grundsätzlich in der lage wären, eine bk 4302, d.h. eine erkrankung der tieferen atemwege zu verurschen.
über diese ärztliche aussage habe ich zwar mehrere gegenteilige ausagen im
http://www.gefunden, nur nicht was auch eine behördliche aussagekraft hat. und genau das brauche ich, eine aussage das voc mit seinen bestandteilen ein chemisch-irritativer stoff ist.
lg hans
Chemisch-irritativer Stoff VOC

Verfasst:
Samstag 19. Februar 2005, 15:14
von Silvia K. Müller
Hallo Hans,
da es sich um einen Sammelbegriff handelt, muß natürlich für jeden einzelnen Stoff einzeln der Grenzwert herausgesucht werden, ganz klar. Du kannst dannach Wechselwirkung der einzelnen Stoffe ins Spiel bringen.
Wenn Du Pestizide sagst, gibt es da auch keinen Gesamtgrenzwert wohl aber für die einzelnen Pestizide und so ist es bei den VOC's auch. Suche in den Datenbanken der BG'en, des BgVV, etc. oder in Lehrbüchern für Toxikologie, die einzelnen Stoffe durch die Du krank geworden bist. Geh in die MAK Liste, schau die Liste der Sensibilisierenden Substanzen durch,....
Ansonsten rate ich Dir einen Anwalt zu konsultieren, wie Du siehst, kommt da auf eigene Faust nichts bei raus.
Herzliche Grüße
Silvia
Chemisch-irritativer Stoff VOC

Verfasst:
Samstag 19. Februar 2005, 15:28
von Hans
hallo silvia,
das habe ich eben gefunden, so langsam werde ich fündig :o)
lg hans
Gesundheitsrisiken:
Aufgrund der stofflichen Vielfalt ist eine gesundheitliche Bewertung schwierig, auch angesichts der Tatsache, dass sich in den letzten Jahren das typische VOC-Spektrum geändert hat und sich ältere Studienergebnisse und -bewertungen nicht ohne weiteres auf heutige Situationen anwenden lassen.
Oft sind die Beschwerdebilder unspezifisch, zumal wenn es sich um "übliche" Konzentrationen in der Innenraumluft handelt. Meist wird über Reizungen der Schleimhäute und Atemwege, der Augen und der Haut sowie über Kopfschmerz und Abgeschlagenheit berichtet.
In der Regel wird die Summenkonzentration aller flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC = Total Volatile Organic Compounds) zur Bewertung herangezogen, wobei allerdings einzelne Stoffklassen nicht überproportional stark vorhanden sein dürfen. Fachleute halten eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens bei TVOC-Summenkonzentrationen
unterhalb 0,2 Milligramm pro Kubikmeter für unwahrscheinlich
im Bereich von 0,3 – 3 Milligramm pro Kubikmeter unter bestimmten Umständen für möglich
im Bereich von 3 – 25 Milligramm pro Kubikmeter für wahrscheinlich.
Oberhalb von 25 Milligramm pro Kubikmeter treten Kopfschmerzen und weitere das Nervensystem schädigende (neurotoxische) Wirkungen auf (Molhave 1991, s. a. Seifert 1999).
Chemisch-irritativer Stoff VOC

Verfasst:
Samstag 19. Februar 2005, 15:29
von Silvia K. Müller
Hallo Hans,
hier ein Bespiel - Toluol, Info's aus der Gestis Stoffdatenbank (BG), damit Du siehst, daß die Info's zu finden sind.
Zusätzlich kannst Genaues über das Verhalten, die chemische Struktur der Chemikalien und und und finden.
Grüße
Silvia
Toluol
AUFNAHMEWEGEHauptaufnahmewege :
Hauptaufnahmewege für Toluol (T.) verlaufen über den
Atemtrakt und über die Haut.
Atemwege :
T. wird schnell über die Lunge aufgenommen. Unter konstanter
Exposition stellt sich innerhalb ca. 30 min im Blut eine
Gleichgewichtskonzentration ein. Im steady state werden
35 - 55 % der inhalierten Menge im Organismus retiniert.
Körperliche Arbeit beeinflußt Aufnahmemenge und -raten:
Eine 2-stdg. Belastung mit 50 W führte infolge des erhöhten
Atemminutenvolumens zur Verdopplung der Gesamtaufnahme.
Testpersonen wiesen unter Exposition gegenüber 200 ppm bei
körperlicher Ruhe gleiche T.-Blutkonzentrationen auf wie
unter 100 ppm und einer körperlichen Belastung von 50 W.
Andererseits kann - im Fall längerer Belastungszeiten - der
retinierte Anteil von ca. 50 % unter Ruhebedingungen bis auf
ca. 29 % bei einer 150 W-Belastung absinken (möglicherweise
infolge Sättigung des T.-Metabolismus bzw. Absinken der
Metabolisierungskapazität bei längerer körperlicher Arbeit).
Individuell sind die Aufnahmeraten von der Körpermasse bzw.
dem Fettgewebsanteil abhängig (höher bei Übergewichtigen).
Haut :
Für reines T. wurden in neueren Probandenversuchen (30 min
Eintauchen einer Hand bzw. 5 min Waschen der Hände) dermale
Resorptionsraten von 0,17 bzw. 0,5 mg/cm2/h bestimmt.
Auch aus wäßrigen Systemen kann T. gut resorbiert werden.
Es wurde abgeschätzt, daß die perkutane Resorption im Falle
direkten Hautkontaktes einen wesentlichen Beitrag zur
Gesamtbelastung am Arbeitsplatz liefern kann. In diesem
Fall ist die Einhaltung des MAK-Wertes nicht hinreichend.
Für dampfförmiges T. (Konzentration 600 ppm) wurde aus einer
Untersuchung berechnet, daß der dermal aufgenommene Anteil
nur 0,9 % der pulmonalen Resorption entsprechen dürfte.
Verdauungstrakt :
Entsprechend kinetischen Tierversuchen wird T. über den
Verdauungstrakt nahezu vollständig resorbiert, im Vergleich
zur Inhalation allerdings langsamer.
WIRKUNGSWEISENZu folgenden Unterkapiteln liegen Daten vor :
Hauptwirkungsweisen | Akute Toxizität | Chronische Toxizität | Reproduktionstoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität | Stoffwechsel und Ausscheidung
Hauptwirkungsweisen :
akut:
Störung des Zentralnervensystems (Erregung -> Depression),
geringe Reizwirkung auf Augen und Atemwege,
Lungenschädigung bei Aspiration
chronisch:
Hautschädigung (durch Flüssigkeitskontakt),
Funktionsstörungen/-schädigungen des Zentralnervensystems
Akute Toxizität :
Die lokale Reizwirkung des T. ist relativ gering ausgeprägt.
Am menschlichen Auge führten Flüssigkeitsspritzer zu
oberflächlichen Schädigungen (Bindehautrötung, Ödem der
Hornhaut), die schnell reversibel waren. Ähnliche Befunde
ergaben die meisten Tierversuche.
Die Haut wird durch flüssiges T. ausgetrocknet und
entfettet, ausgeprägte Reizungen wurden nicht beobachtet.
Die Wahrscheinlichkeit einer akuten systemischen Vergiftung
durch perkutane Resorption ist gering, solange keine großen
Hautflächen über lange Zeit benetzt werden.
Eine Reizwirkung der Dämpfe auf die Schleimhäute der Augen
und Atemwege wird bei Konzentrationen ab 100 ppm bemerkbar,
ab 400 - 800 ppm deutlich (Rachenreiz, Tränen der Augen).
Inhalativ steht die systemische Wirkung auf das zentrale
Nervensystem jedoch ganz im Vordergrund. Zur Dosis-Wirkungs-
Beziehung bei Kurzzeitexposition über 4 bis 8 Stunden
liegen Angaben verschiedener Untersucher vor:
Bei ca. 100 ppm (385 mg/m3) werden leichte Befindlichkeits-
störungen (Müdigkeit, Kopfschmerz), z.T. auch Leistungs-
minderung (Treffsicherheit im Vigilanz-Test) bemerkbar.
Ab 200 ppm kommt es zur Beeinflussung der Reaktionszeit,
ab 300 ppm werden komplexere Hirnfunktionen gestört.
Intoxikationssymptome bei höheren Konzentrationen sind:
400 ppm: Euphorie, Verwirrtheit, Müdigkeit, Übelkeit;
600 ppm - 800 ppm: zunehmend Müdigkeit, Trunkenheitsgefühl,
Verwirrtheit, Übelkeit; Koordinations- und Sehstörungen,
auch Kopfschmerz; noch Tage nach der Exposition anhaltende
Nervosität, Schlaflosigkeit, Muskelschwäche, motorische
Erschöpfung, Verlust des Erinnerungsvermögens;
4000 ppm: innerhalb von Minuten Verlust der Selbstkontrolle.
Aus Vergiftungsfällen wurde abgeleitet, daß Konzentrationen
ab 2000 ppm über 30 min infolge ZNS-Depression letal wirken.
Ein im Einzelfall beobachtetes akutes Nierenversagen bzw.
akute Herzreaktionen waren nicht eindeutig T. zuzuordnen.
Im Hinblick auf akute Gefährdungen am Arbeitsplatz wurde
für T. ein IDLH-Wert von 500 ppm festgelegt.
Als bei oraler Aufnahme toxische Dosis für den Erwachsenen
werden 12 - 20 ml angegeben, 60 ml sollen tödlich wirken.
Es sind ähnliche Symptome wie nach Inhalation zu erwarten.
Besonders hingewiesen wird aber auf die Aspirationsgefahr:
in die Atemwege gelangte Flüssigkeit führt zu schweren
Lungenschädigungen (Pneumonie mit Blutungen und Nekrosen).
Chronische Toxizität :
Der überwiegende Teil der älteren epidemiologischen und
kasuistischen Mitteilungen über chronische T.-Exposition
beim Menschen bezieht sich auf Beobachtungen beim Umgang mit
T.-haltigen Gemischen (Lösungsmittel, Farbverdünner) die
häufig auch Methanol, Ketone, n-Hexan und verschiedene
Aromaten, zu größeren Anteilen auch Benzol, enthielten.
Speziell dem T. zugeordnet wurde als Beschwerdebild:
Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Appetitsverlust, Übelkeit,
Brechreiz, Kopfschmerz, Nervosität und Schlaflosigkeit.
Des weiteren führte wiederholter Flüssigkeitskontakt zu
Entfettung der Haut, Fissurenbildung und Hautentzündungen.
Nach langer sehr hoher Exposition wurden in Einzelfällen
starke neurologische Störungen beobachtet, bspw. Sprach-
und Gedächtnisstörungen, Störungen der Koordination,
Ataxie sowie visuelle und akustische Halluzinationen.
Manifeste Schädigungen am Nervensystem (Organschäden im
Kleinhirn und der corticospinalen Bahnen) wurden speziell
bei Personen festgestellt, die langzeitig große Mengen
T. mißbräuchlich inhalierten ("Schnüffler"). Bei diesen
Personen kam es z.T. auch zu schweren Stoffwechselstörungen
(hyperchlorämische Azidose mit Hypokaliämie), die auf eine
Nierenschädigung (Tubulusnekrose) zurückgeführt wurden.
Bei beruflich Exponierten wurden Nierenfunktionsstörungen
selten (i.a. bei Expositionsniveaus > 300 ppm) festgestellt,
Effekte an der Leber erst nach sehr hohen Konzentrationen.
Die Nephrotoxizität im niedrigen Konzentrationsbereich wird
kontrovers diskutiert. In einer neuen Studie waren bei
50 ppm diesbezügliche Effekte biochemisch nicht nachweisbar.
Schädigungen peripherer Nerven oder der Blutbildung wurden
nur nach Mischexposition (mit n-Hexan, Methylethylketon bzw.
Benzol), nicht nach alleiniger T.-Exposition beobachtet.
Hinweise auf Beeinträchtigungen der Herz-Kreislauffunktion,
des autonomen Nervensystems und des Vestibularsystems nach
Umgang mit T.-haltigen Gemischen sind im Hinblick auf eine
T.-Spezifik der Effekte nicht hinreichend abgeklärt.
Allerdings wurden auch in jüngerer Zeit nach mehrjähriger
Exposition gegenüber ca. 300 ppm T. bei Druckern Störungen
des Gleichgewichtssinns sowie Hörstörungen beobachtet.
Eine weitere Studie an Druckern ließ darauf schließen, daß
unter Exposition gegenüber 100 ppm T. ein > 4fach erhöhtes
Risiko besteht, einen Hörverlust zu erleiden. Gleichfalls
weiterer Abklärung bedürfen Störungen des Farbsehens, die
in einer neuen Studie bei Exposition gegenüber 66 - 250 ppm,
jedoch nicht bei 11 - 49 ppm T. beobachtet wurden.
Zusammenfassend wurde aus zahlreichen arbeitsmedizinischen
Studien sowie Tierversuchen abgeleitet, daß das kritische
Zielorgan der T.-Toxizität das Zentralnervensystem ist.
Zur ZNS-Beeinflussung bei geringen T.- Konzentrationen
liegen Ergebnisse von Studien an beruflich Exponierten
sowie aus Probandenexperimenten vor, in denen das Auftreten
erster subjektiver Beschwerden (Ermüdung, Konzentrations-
schwäche, Mißstimmung, Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis)
sowie Daten aus Leistungstests (Wahrnehmungsgeschwindigkeit,
Reaktionszeit, Suchtests u.a.) beurteilt wurden.
Aus der Befundlage zu den Leistungseffekten wurde auf das
Einsetzen erster Wirkungen bei Konzentrationen ab 75 ppm
geschlossen, während Befindlichkeitsstörungen noch früher,
bei ca. 60 ppm (NOAEL), auftreten können. Für beide
Wirkungen wird bei niedrigem Expositionsniveau eine
vollständige Reversibilität vorausgesetzt, so daß bei
50 ppm T. langfristig keine Effekte erwartet werden.
Reproduktionstoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität :
Zur Einstufung des fortpflanzungsgefährdenden,
erbgutverändernden und krebserzeugenden Potentials
s. Stoffliste nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG bzw.
TRGS 905/TRGS 900 bzw. MAK-Liste (s. Kapitel VORSCHRIFTEN).
Reproduktionstoxizität:
Nach dem vorliegenden Informationsmaterial muss ein Risiko
reproduktionstoxischer Wirkung (Beeinträchtigung der
Fortpflanzungsfähigkeit oder/und Fruchtschädigend) vermutet
werden.
Tierversuche gaben einige Anhaltspunkte für eine
fertilitätsmindernde und entwicklungschädigende Wirkung.
Die Auswertung epidemiologischer Daten erbrachte bisher
keinen entsprechenden Nachweis.
Mutagenität:
Die meisten der Tests an Bakterien und Säugerzellen und
auch In-vivo-Versuche an Nagern hatten negative Ergebnisse.
In neueren zytogenetischen Studien an beruflich Exponierten
wurden z.T. positive Testergebnisse erhalten.
Ein schwach klastogenes Potential wird nicht ausgeschlossen.
Eine endgültige Bewertung ist jedoch noch nicht möglich.
Kanzerogenität:
In epidemiologischen Studien konnte ein kanzerogenes
Potential von T. nicht nachgewiesen werden. In Tierversuchen
zeigte T. keine kanzerogene Wirkung.
Die in früheren Studien gefundene Häufung leukämischer
Veränderungen bei Exponierten wurde auf den Benzolgehalt der
Produkte zum damaligen Zeitpunkt zurückgeführt.
Stoffwechsel und Ausscheidung :
Die Verteilung von resorbiertem T. in den Körpergeweben
erfolgt entsprechend seinen Löslichkeitseigenschaften und
in Abhängigkeit von der Durchblutung der Gewebe. Die
höchste Affinität zeigt T. zum Fettgewebe.
Ein Teil des aufgenommenen T. (bis zu ca. 20 %) wird
unverändert wieder abgeatmet. Die Elimination verläuft
dreiphasig. Die Freisetzung erfolgt anfangs schnell aus den
gut durchbluteten Geweben und Muskeln, dann aus den weniger
durchbluteten Geweben (Halbwertszeit 2 - 3 h) und zuletzt
aus den fettreiche Gewebsgruppen (Halbwertszeit 0,5 - 3 d).
Der größte Teil (ca. 80 %) des resorbierten T. wird jedoch
in der Leber zum Benzylalkohol und weiter über Benzaldehyd
zu Benzoesäure oxidiert. Diese wird größtenteils mit Glycin
zu Hippursäure umgesetzt; eine anteilig geringe Konjugation
mit Glucuronsäure gewinnt bei hohen Aufnahmen an Bedeutung.
Ein metabolischer Nebenweg ist die Hydroxylierung von T. zu
o-Kresol und p-Kresol, die als Glucuronid oder Sulfat im
Harn eliminiert werden; der Anteil beträgt aber < 1 %.
Die gebildeten harngängigen Metaboliten werden fast
vollständig innerhalb 24 h ausgeschieden.
Zum Expositionsnachweis besitzt die Bestimmung von o-Kresol
im Vergleich zur Hippursäure die höhere Spezifität.
Der Metabolismus des T. interferiert mit dem anderer
Fremdstoffe, die gleichfalls mittels des mikrosomalen
Systems der Leber biotransformiert werden. Bspw. wird der
Metabolismus von Benzol und Styrol durch T. gehemmt.
Gleichzeitige Aufnahme von T. und Trichlorethylen führt
zur wechselseitigen Inhibition der Biotransformation.
Unter dem akuten Einfluß von Alkohol wird der Metabolismus
des T. gehemmt, bei längerer Alkoholaufnahme infolge der
Induktion mikrosomaler Enzyme aber beschleunigt.
Anmerkung :
Die Bearbeitung dieser arbeitsmedizinischen Informationen
erfolgte am 02.07.01.
Sie werden bei Bedarf angepasst.
ERSTE HILFEZu folgenden Unterkapiteln liegen Daten vor :
Augen | Haut | Atmungsorgane | Verschlucken | Hinweise für den Arzt | Empfehlungen
Augen :
Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter
fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen.
Für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut :
Benetzte Kleidung entfernen, dabei Selbstschutz beachten.
Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem
Wasser mit Seife reinigen.
Keinesfalls Alkohol, Benzin oder andere Lösungsmittel
verwenden.
Bei großflächiger Benetzung stets gleichzeitige Inhalation
berücksichtigen!
Für ärztliche Behandlung sorgen.
Atmungsorgane :
Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die
frische Luft bringen.
Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen.
Reichlich Frischluft zuführen, besser mit Sauerstoff
angereicherte Luft inhalieren lassen.
Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung stabile
Seitenlage.
Bei Atemstillstand Mund-zu-Nase-Beatmung, falls nicht
durchführbar Mund-zu-Mund-Beatmung. Atemwege freihalten.
Für ärztliche Behandlung sorgen.
Verschlucken :
Sofort - bei erhaltenem Bewusstsein - reichlich Flüssigkeit
(Wasser) trinken lassen.
Keinesfalls Speiseöle, Rizinus, Milch oder Alkohol geben.
Wenn verfügbar sofort:
Medizinalkohle geben (3 Esslöffel Medizinalkohle in 1 Glas
Wasser aufgeschlämmt).
Erbrechen nicht anregen.
Für ärztliche Behandlung sorgen.
Kommt es nach Verschlucken von Toluol zu Spontanerbrechen,
Kopf des Betroffenen in Bauchlage tief halten, um das
Eindringen von Flüssigkeit in die Luftwege zu verhüten.
Hinweise für den Arzt :
- Symptomatik der akuten Vergiftung:
Augen: durch Dämpfe leichte Reizung, evtl. Lakrimation;
durch Flüssigkeitsspritzer Konjunktivitis, Corneaödem u.ä.;
meist schnell reversibel
Haut: Austrocknung, Entfettung, evtl. mäßige Reizung;
Resorptivwirkung nur in Extremfällen; stets aber Gefahr
gleichzeitiger Inhalation durch Verdunsten!
Inhalation: leichte bis mäßige Reizung (Husten, Bronchial-
sekretion); vordergründig aber schnelle Resorptivwirkungen;
nach Aspiration: Würgreiz, Tachypnoe, Bronchospasmus,
Lungenödem mit schweren Ventilations-/ Perfusionsstörungen,
Alveolarhämorraghien oder Pneumonie
Ingestion: Singultus, Leibschmerzen, Übelkeit, Erbrechen
(Aspirationsgefahr!), Diarrhoe; Resorptivwirkungen
Resorption: in Abhängigkeit von Dosis/Konzentration und Zeit
Benommenheit, Euphorie, Verwirrtheit, Schwindel, Rausch;
Übelkeit, Erbrechen; Blutdruckabfall, Dyspnoe, Tachykardie,
Arrhythmie; u.U. nach Krämpfen -> Bewußtseinsverlust, Gefahr
zentraler Atemlähmung und des Herz-Kreislaufversagens;
evtl. Entwicklung einer hyperchlorämischen Azidose mit
Hypokaliämie (aufgetreten bei Schnüfflern).
- Hinweise zur Ersten ärztlichen Hilfe
Nach nochmaliger Spülung kontaminierter Augen mit Wasser/
physiol. Kochsalzlsg. für fachärztliche Kontrolle sorgen.
Reinigung benetzter Hautbezirke mit viel Wasser und Seife,
zwischenzeitlich kann PEG 400 aufgetragen werden.
Nach Inhalation möglichst sofort Sauerstoff einatmen lassen.
Vermeidung von Wärmeverlust und körperlicher Anstrengung
(Cave Adrenalin-Ausschüttung!). Bei Ateminsuffizienz
Intubation und Beatmung. Beatmung mit hoher inspiratorischer
Sauerstoffkonzentration und PEEP sind dann günstig.
Glucocorticoid-Gabe (topisch und parenteral) wird empfohlen,
notwendigenfalls weitere Maßnahmen zur Lungenödemprophylaxe.
Behandlung systemischer Effekte s.u.
Nach oraler Aufnahme protrahiert Aktiv-Kohle verabreichen,
zwischenzeitliche Gabe eines salinischen Laxans.
Auf primäre Giftentfernung soll bei Ingestion kleinerer
Mengen verzichtet werden; keinesfalls Erbrechen auslösen
(hohe Aspirationsgefahr!). Im Fall massiver Ingestion wird
Magenspülung - stets unter Intubationsschutz! - innerhalb
der ersten 2 h empfohlen. Anschließend Aktiv-Kohle (1 g/kg
KG) und Natriumsulfat (0,5 g/kg KG) geben. Keinesfalls
Milch, Alkohol oder Rizinusöl verabreichen.
Mit Bewußtlosigkeit einhergehende systemische Vergiftung
bedarf sofortiger kardiopulmonaler zerebraler Reanimation.
In der Initialphase keine Zufuhr von Katecholaminen wegen
möglicher kardialer Interaktionen; bei Hypotension besser
Kopftieflage, Zufuhr von Elektrolytlsg./ Plasmaexpandern.
Evtl. Kammerflimmern durch EKG vor Ort diagnostizieren,
nachgewiesenes durch elektrische Defibrillation behandeln.
Bei Nichtverfügbarkeit eines Defibrillators Einsatz von
Lidocain (initial 1,5 mg/kg KG i.v.; dann Infusion 2 - 4 mg/
min) oder Ajmalin/ Propafenon/ Procainamid/ Beta-Blocker.
Zur Krampfunterbrechung ist Diazepam (10 -20 mg, i.v.), in
der Regel effektiv; allenfalls kurz wirksame Barbiturate.
Eine Beatmungsmöglichkeit muß bestehen.
Stets Klinikeinweisung. Kontrolle des neurologischen Status,
der Kreislauf-, Lungen-, Nieren- und Leberfunktion, des
Blutbildes und Säure-Basen-Status.
Bei Entwicklung einer Azidose wird Ausgleich mit 1molarer
Natriumhydrogencarbonatlsg.; bei Hypokaliämie Ausgleich mit
1molarem Kaliumchlorid als Infusionszusatz empfohlen.
Chemisch-irritativer Stoff VOC

Verfasst:
Samstag 19. Februar 2005, 16:06
von Hans
hallo silvia,
in diese datenbank bin ich gerade drinn.
habe mittlerweile noch einen bericht über voc gefunden.
ich danke dir.
lg hans
Chemisch-irritativer Stoff VOC

Verfasst:
Sonntag 20. Februar 2005, 06:35
von Lukas
Hallo Hans,
vielleicht kannst Du auch über die hier angegebene Kontaktadresse noch für Dich nützliche Infos beziehen.
Viele Grüße
Lukas
---
http://www.eco-umweltinstitut.com/ecoinfo/shownewsdetail.cfm?newsid=1657
18.08.2004 | Baustoffe, Farben, Lacke und Möbel
Lösemittelhaltige Farben und Lacke werden umweltfreundlicher
Bundesumweltministerium
Die Bundesregierung will die Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen in Farben und Lacken weiter verringern. Diesem Ziel dient eine neue Lösemittel-Verordnung, die das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin beschlossen hat. „Farben und Lacke werden in Zukunft weniger flüchtige organische Verbindungen (VOC) enthalten.
Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Verminderung des Sommersmogs“, sagte Trittin. VOC führen in Verbindung mit Stickoxiden und ultravioletter Strahlung zur Bildung von bodennahem Ozon.
Der Eintrag der so genannten Ozon-Vorläufersubstanzen in die Umwelt ist seit 1990 durch gesetzliche Regelungen um die Hälfte gesunken. Die neue Verordnung soll dazu beitragen, den Ausstoss um weitere 30 Prozent bis zum Jahr 2010 zu reduzieren.
VOC-Emissionen sind unter anderem auf die Anwendung lösemittelhaltiger Farben und Lacke zurückzuführen. Das grösste Einsparpotenzial besteht hier bei Farben und Lacken zur Beschichtung von Gebäuden, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie bei Produkten der Fahrzeugreparatur-Lackierung. Aus diesem Grund soll zunächst der VOC-Gehalt in diesen Produkten, soweit technisch machbar, verringert werden. Diese Massnahmen für die Verwendung organischer Lösemittel im gewerblichen und privaten Bereich ausserhalb von Anlagen ergänzen somit sinnvoll die bereits bestehenden anlagenbezogenen Vorschriften.
Die neue „Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke“ setzt die EU-Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen von VOC in nationales Recht um. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Kontakt:
BMU-Pressereferat,
Alexanderplatz 6, 10178 Berlin
Tel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016
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