ich schätze das betrifft uns alle:
Auch die Luftreinigung kann „Kassensache“ sein:
Kann eine gesetzlich krankenversicherte Frau wegen Allergie (hier: Hausstaub und Pollen) nur dann zu einer ausreichenden Nachtruhe kommen, wenn ein Luftreinigungsgerät eingeschaltet ist, so sind die Kosten dafür von ihrer Krankenkasse zu tragen.
(Bundessozialgericht, 3 RK 16/95)
und hier noch ein paar urteile zu allergien:
http://www.raumluftkonzept.de/html/rechtsprechung.html
auch die anderen urteile finde ich sehr interessant, was für allergien betrifft, müsste für mcs auch gelten.
- Editiert von Marion am 15.08.2008, 13:30 -