Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung

Keine Angst, dieses Gesetz zur Änderung des Zivilrechts ist nicht zustimmungsplfichtig durch den Bundesrat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Manieren des III. Reiches weiterhin fortgesetzt werden sollten und Kranke und Behinderte sozial ausgegrenzt werden dürfen (nach dem Motto: geh woanders hin, wenn Du Rücksicht auf eine Krankheit einforderst bzw. eine "Extrawurst" willst).
Erstens ist das den kranken Menschen nicht zumutbar, es ist erniedrigend und demütigend, verstösst gegen die Menschenwürde (man wird behandelt wie ein Hund) und zudem ist dieses Fehlverhalten durch die Krankenversicherung nicht mehr finanzierbar.
Also: "Bleibt Mensch" und senkt gleichzeitig die Lohnnebenkosten.
meint
Heinz Guth
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Manieren des III. Reiches weiterhin fortgesetzt werden sollten und Kranke und Behinderte sozial ausgegrenzt werden dürfen (nach dem Motto: geh woanders hin, wenn Du Rücksicht auf eine Krankheit einforderst bzw. eine "Extrawurst" willst).
Erstens ist das den kranken Menschen nicht zumutbar, es ist erniedrigend und demütigend, verstösst gegen die Menschenwürde (man wird behandelt wie ein Hund) und zudem ist dieses Fehlverhalten durch die Krankenversicherung nicht mehr finanzierbar.
Also: "Bleibt Mensch" und senkt gleichzeitig die Lohnnebenkosten.
meint
Heinz Guth