Berufskrankheit Polyneuropathie - Lösungsmittel

Oft wird von Gutachtern behauptet, dass eine Polyneuropathie nach Expositionsstopp verschwinden müsse. Dem ist in der Praxis nicht so, viele Chemikaliengeschädigte leiden noch Jahre später daran. Wissenschaftliche Studien belegen solchen Verlauf (z.B. bei Organophosphat-Pestziden).
Dr. Joachim Breuer schrieb am 28.11.2008 zu dieser Problematik in seinem Rundschreiben Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV an die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
"Im Ergebnis können keine entscheidenden Schlüsse aus dem Fortschreiten einer Polyneuropathie für oder gegen eine Anerkennung als Berufskrankheit gezogen werden."
Entgegen dem Urteil des baden-würtembergischen Landessozialgerichts vom 13.12.2007 (AZ: L 6 U 2016/03) und wie vielfach anderweitig dargelegt, spricht das Fortschreiten einer Polyneuropathie NICHT gegen Lösemittel als Ursache.
Dank für die Info geht an H. Röder.
Dr. Joachim Breuer schrieb am 28.11.2008 zu dieser Problematik in seinem Rundschreiben Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV an die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
"Im Ergebnis können keine entscheidenden Schlüsse aus dem Fortschreiten einer Polyneuropathie für oder gegen eine Anerkennung als Berufskrankheit gezogen werden."
Entgegen dem Urteil des baden-würtembergischen Landessozialgerichts vom 13.12.2007 (AZ: L 6 U 2016/03) und wie vielfach anderweitig dargelegt, spricht das Fortschreiten einer Polyneuropathie NICHT gegen Lösemittel als Ursache.
Dank für die Info geht an H. Röder.