Besonders bemerkenswert ist diese Aussage: "Es gebe auch keine Erkenntnisse darüber, dass Einwirkungen durch Ausdünstungen von Neuwagen geeignet seien, die beim Kläger bestehenden Gesundheitsstörungen zu verursachen. Dies entspreche nicht nur der Auffassung anderer Gerichte, sondern auch dem aktuellen wissenschaftlichen Stand."
Merkwürdig das es Länder gibt wo der wissenschaftliche Stand wohl ein anderer sein muss, denn dort erkennt man MCS an.