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Psychiatrische Begutachtung Foerster/Dreßing

BeitragVerfasst: Montag 30. März 2009, 18:01
von Juliane
"Begutachtung bei sozialrechtlichen Fragen

31.6.5 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen


Eine derartige Differenzierung wie in der ICD-10 vorgenommen, findet sich in den AHP nicht......

Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungs-Syndrome z.B. CFS/MCS sind jeweils im Einzelfall entsprechend den funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.

Nach Widder (2007a) führt die Zuordnung in die AHP zu einer verwirrenden Situation. Hier erscheine die Rechtsprechung wesentlich klarer, die unmissverständlich definiert habe, dass für die Bewertung der fibromyalgie und MCS die Angaben zu Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen ... heranzuziehen seien."



Psychiatrische Begutachtung
von Klaus Foerster, Harald Dreßing - 2008 - Medical - 992 Seiten


http://books.google.de/books?id=C6PkXGwrp0QC&pg=PA690&lpg=PA690&dq=richtlinien+begutachtung+mcs&source=bl&ots=VrGvhEKbJC&sig=rzThv73L6o8oNXmku_STMmXzXSQ&hl=de&ei=WeTQScrdJ8-IsAa579SiCA&sa=X&oi=book_result&resnum=4&ct=result

Psychiatrische Begutachtung Foerster/Dreßing

BeitragVerfasst: Montag 30. März 2009, 18:43
von Annamaria
Zitat:
"Nach Widder (2007a) führt die Zuordnung in die AHP zu einer verwirrenden Situation. Hier erscheine die Rechtsprechung wesentlich klarer, die unmissverständlich definiert habe, dass für die Bewertung der fibromyalgie und MCS die Angaben zu Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen ... heranzuziehen seien."

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtsprechung von sich aus eine medizinische Zuordnung definiert. Die Rechtsprechung dürfte ihre Zuordnung daran ausrichten, was von Seiten der Medizin vorgegeben wurde. Von daher ist nicht die Rechtsprechung per se sondern die Medizin der bestimmende Faktor. Mit anderen Worten: Hier ist die Medizin gefordert zu definieren.