http://www.dr-merz.com/9.html... Die Versicherung kann die Vorstellung bei einem eigenen Gutachter verlangen. Der Versicherte ist zur Kooperation verpflichtet. Natürlich muss Gefahr für Leib und Leben durch Provokationstests ausgeschlossen sein, was in der Praxis enorme Schwierigkeiten bereitet. Darüber hinaus sind Provokationen mit Placebos, z. B. Geruchstest an Wasser, unter Nichtbeachtung der Einflüsse von Haarshampoo, Parfüm, Rasierwasser, Handcreme, Desinfektionsmittel, Labordämpfe schon häufig vorgekommen. Es muss Schadstofffreiheit durch den Gutachter garantiert und nachgewiesen oder Provokationstests unterlassen werden...
Warte doch lieber das Ergebniss vom RKI ab.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/097/1709796.pdf... Im Übrigen nutzt die Bundesregierung – wie allgemein im Bereich
Umwelt und Gesundheit – auch im Themenfeld MCS kontinuierlich
die Expertise ihrer Behörden. So befasst sich die zum 2. März 2012
vom Bundesministerium für Gesundheit am RKI einberufene Kommission Umweltmedizin auch mit versorgungsrelevanten Aspekten
der Umweltmedizin. Inwieweit hier auch Folgerungen zu MCS getroffen werden können, bleibt abzuwarten. ...
Amazone hat geschrieben: Ich musste dank der Atteste von meinem Allergologen noch nie persönlich vor Gericht erscheinen, auch nicht bei meinem Schwerbehindertenverfahren.
Amazone hat geschrieben:Und last but not least: Hatte ich dir eigentlich schon mal die Bestätigung von Frau Prof. Degener geschickt, dass Menschen mit Behinderungen durch Unverträglichkeitsreaktionen auf Umweltschadstoffe/Chemikalien durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geschützt sind? Insofern könntest du/dein Anwalt nämlich eine Individualbeschwerde wegen Verstoßes gegen die UN-BRK bei dem Fachausschuss der UN-BRK in Genf einreichen. Dies ist leider nicht in deutscher Sprache möglich, sondern nur in einer der Amtssprachen wie z.B. Englisch.
Amazone hat geschrieben:
Und last but not least: Hatte ich dir eigentlich schon mal die Bestätigung von Frau Prof. Degener geschickt, dass Menschen mit Behinderungen durch Unverträglichkeitsreaktionen auf Umweltschadstoffe/Chemikalien durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geschützt sind? Insofern könntest du/dein Anwalt nämlich eine Individualbeschwerde wegen Verstoßes gegen die UN-BRK bei dem Fachausschuss der UN-BRK in Genf einreichen. Dies ist leider nicht in deutscher Sprache möglich, sondern nur in einer der Amtssprachen wie z.B. Englisch. Bei Interesse kann ich dir eine Broschüre zukommen lassen, in der die Vorgehensweise bei einer Individualbeschwerde beschrieben ist. Dann bitte deine Emailadresse angeben.
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