Feuerbrand in der Schweiz
Antibiotikum-Einsatz unter Auflagen zugelassen
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(aid) - Um den massiven Feuerbrandbefall in Obstbaumanlagen zu stoppen, hat die Schweiz Ende Januar die Bekämpfung mit dem Antibiotikum Streptomycin befristet zugelassen. Ziel ist es, die Ausbreitung des Bakteriums Erwinia amylovora mit allen Mitteln zu verhindern. Der Streptomycin-Einsatz als Ergänzung zur bestehenden Bekämpfungsstrategie ist jedoch an einige Auflagen geknüpft. So gilt die Zulassung des Antibiotikums nur für die vom Bundesamt für Landwirtschaft definierten Befallszonen. Es darf nur in geschlossenen Obstanlagen eingesetzt werden. Das Gras aus diesen Parzellen darf nicht über die Tiere in die Nahrungskette gelangen. Mindestabstände zu Gewässern und bewohnten Gebäuden müssen eingehalten werden. Obstproduzenten erhalten das Streptomycin nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins, der auch die maximale Produktmenge festlegt. Zur Anwendung ist die Freigabe des zuständigen Pflanzenschutzdienstes notwendig.
Informationen über diese gefährliche Krankheit enthält auch das aid-Heft "Der Feuerbrand". Das Heft informiert Obstbauern und Gärtner über den Krankheitsverlauf, Übertragungswege und Schadsymptome. Bei den Bekämpfungsmaßnahmen wird vor allem auf die im Vordergrund stehenden kulturtechnischen Maßnahmen, wie den starken Rückschnitt befallener Triebe, eingegangen. Zahlreiche Fotos von Schadbildern erleichtern das