So, ich habe jetzt das Gutachten erhalten.
Natürlich wurde auch bei mir eine neue Diagnose gestellt:
"F 45 ...Vorliegen einer undifferenzierten Somatisierungsstörung" und der Therapievorschlag: "Einleitung einer fachpsychiatrischen/möglicherweise auch psychotherapeutisch gestützten Therapie"...
Also ein paralleler Fall wie bei Tohwanga
Auch bei mir war der Arztname geschwärzt, aber ich bin ja nicht doof. Hatte mir den Namen extra beim Besuch notiert :o)
Das Wort "vehement" hatte der Gutachter 3 mal in seinem Gutachten benutzt!!!
Hier mein Brief, den ich heute losgeschickt habe.
Sehr geehrter Herr Dr. "hier steht der Name des Arztes", Facharzt für Chirurgie im MDK,
ich wehre mich energisch gegen Ihre Eigen- UND Falschdiagnose.
Ihnen lagen aussagekräftige ärztliche Gutachten vor, die belegen, dass ich an T 78.4 MCS = Multiple Chemikalien-Sensitivität und G93.3 CFS = Chronic Fatigue Syndrom erkrankt bin.
Besonders die Abänderung und Psychiatrisierung meiner Diagnosen mit der Diagnose "F 45 ...Vorliegen einer undifferenzierten Somatisierungsstörung" und der Therapievorschlag: "Einleitung einer fachpsychiatrischen/möglicherweise auch psychotherapeutisch gestützten Therapie..." finde ich besonders diskriminierend und es stellt den strafrechtlichen Tatbestand der üblen Nachrede StGB §186 und der Verleumdung StGB §187 und §188 dar. Ich verlange, dass Ihre diskriminierende und psychiatrisierende Falschdiagnose sofort entfernt wird.
Ich erwarte eine schriftliche Berichtigung Ihrer Beurteilung vom 07.12.2010 innerhalb von 14 Tagen jedoch spätestens bis zum 25. Januar 2011 auch gegenüber meiner Krankenkasse.
Auch für Sie noch mal anbei die Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 01.März 2010.
In der gutachterlichen Tätigkeit werden MCS, CFS und FMS seit 01.03.2010 nicht mehr unter Somatisierungsstörungen eingeordnet, siehe u.a.
http://vmg.vsbinfo.de/b/18_1.htm.
Das Bundesgesetzblatt im Internet:
http://www.bmas.de/portal/44046/property=pdf/2010__04__09__ser__verordnung.pdf
Bundesgesetzblatt online - Bundesgesetzblatt Teil I - 2010 -
http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl110s0249.pdf%27]&wc=1&skin=WC
Des weiteren gibt es einen Bundesverwaltungsgerichtsbeschluss BVerwG 2 B 128.09 OVG 2 A 11347/08 der sich auf den §98 VwGoi.V.m.§404a ZPO beruft und besagt, dass Gutachter verpflichtet sind, sich mit dem aktuellen wissenschaftlichen Stand auseinanderzusetzen. Beschluss vom 30. Juni 2010 –BVerwG 2 B 72.09 -
Anbei Ärzteinformation im Detail über die Multisystemerkrankung MCS sowie Ärzteinfo über weitere Multisystemerkrankungen.
Auch für Sie anbei, das DIMDI-Schreiben, auch online unter
http://www.csn-deutschland.de/DIMDI_MCS_2008_de-en.pdf
Ich möchte Sie daher nochmals auf den aktuellen Forschungsstand hinweisen, der z.B. hier
http://www.martinpall.info/ nachzulesen oder in Buchform „Multiple Chemikalien-Sensitivität (MCS) - Ein Krankheitsbild der chronischen Multisystemerkrankungen (CMI): Umweltmedizinische, toxikologische und - Ein Blick auf den aktuellen Forschungsstand; Autoren: Hill, Huber, Müller“ erhältlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Es ist zwar fast der gleiche Brief, den Tohwanga geschrieben hat, ist mir aber egal. Der Brief war gut.
Bei mir geht es um weitere AU oder nicht. Das Gutachten besagte, dass ich weiter und auch noch länger AU bin.
Das Schreiben vom Arbeitsamt (es kam zeitgleich) besagt allerdings das Gegenteil. Aber dazu später mehr und dazu brauche ich auch noch ein paar Ratschläge von euch.
In diesem Sinne wünsche ich euch allen ein erfolgreiches Neues Jahr