von Juliane » Mittwoch 9. Februar 2011, 10:24
Man sollte unbedingt eine Patientenverfügung haben.
Dort muss drin stehen, was nicht angewendet werden darf im Fall eines Krankenhausaufenthaltes.
Handeln Ärzte dann gegen diese Verfügung machen sich sich der Körperverletzung strafbar.
Eine Patientenverfügung sollte immer bei einem Notar unterschrieben werden. Dann wird sie registriert und ist bindend.
Am besten kombiniert man die Verfügung mit einer Vorsorge und Betreuungsvollmacht.
Im Notfall kann dann der Bevollmächtigte sofort stellvertretend für die kranke Person einen Anwalt einschalten.