GdB/MdE-Tabelle
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Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht. Es handelt sich um eine Maßeinheit für den Grad der Beeinträchtigung durch eine Behinderung. Benutzt wird der Begriff im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Hervorgegangen ist dieser Begriff aus der ursprünglichen Bezeichnung „MdE – (Grad der) Minderung der Erwerbsfähigkeit“, wie er noch heute im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und im Recht der sozialen Entschädigung verwendet wird (Bundesversorgungsgesetz und die darauf verweisenden Gesetze, insbesondere das Zivildienstgesetz, das Soldatenversorgungsgesetz und das Opferentschädigungsgesetz). Die abweichende Bezeichnung wurde eingeführt, um ausdrücklich klarzustellen, dass nicht (isoliert) eine Leistungsbeeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern eine Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen berücksichtigt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung