Tertiärprävention bei MCS - Dialog mit dem BMG

Tertiärprävention bei MCS - Dialog mit dem BMG

Beitragvon DGMCS » Mittwoch 19. August 2009, 21:55

Tertiär-Prävention bei diagnostizierter MCS - Vermeidungsstrategien - fortwährender Dialog mit dem Bundesminsterium für Gesundheit

(bei der Tertiär-Prävention geht es bei bestehenden chronischen Krankheiten und sonstiger den Krankheiten verwandter Gesundheitsstörungen - wie MCS - um die Vermeidung des Wiederauftretens von Symptomen, von vorübergehenden oder dauernden Verschlechterungen des Zustandes)

Die Leitsymptomatik einer MCS besteht in unmittelbaren zentralnvervösen Reaktionen auf inhalativ aufgenommene geringe Trigger, unter Ausschluss anderer Krankheiten - s.a. http://www.aktionsplan-allergien.de/cln_108/nn_461962/SharedDocs/SHG/SHG00__Krankheitsbilder/04__MCS/DGMCS__Guth.html

In diesem Thread besteht Gelegenheit Erfahrungen darzustellen, die mit Vermeidungsstrategien in Zusammenhang stehen. Es geht also nicht um die initialen Ursachen einer MCS, um Einwirkungen die den hypersensiblen Zustand einer MCS verursacht haben könnten. Gesucht sind Erfahrungen u.a. zu folgenden Themen:

1) ein Arzt weigert sich bei vorliegender MCS) ein Vorsorgeattest auszustellen, damit Rücksichtnahmen am Arbeitsplatz oder im sozialen Umfeld durchgesetzt werden können

2) es werden Rücksichtnahmen durch Dritte verweigert, obwohl unter Vorlage eines Vorsorgeattestes nachdrücklich darum gebeten worden ist

3) es wurde ein Rechtsanwalt beauftragt, dieser bemühte sich im Rahmen eines Unterlassungsverfahrens gegen Nachbarn um eine Durchsetzung, es wurde eine einstweilige richterliche Verfügung oder ein Urteil im Hauptverfahren erwirkt (Aktenzeichen)

4) Es wurde um einen Polizeistreifeneinsatz gebeten und die Polizei hat die Einwirkungen unterbunden oder der Streifeneinsatz wurde verweigert oder die Polizei hat mitgeteilt, man solle umziehen (was nach europäischem und deutschem Recht eine gesetzlich verbotene soziale Ausgrenzung Behinderter darstellt - AGG)

5) Man hat Ihnen gesagt ... haben sie sich nicht so, bei MCS braucht man Umweltrigger nicht meiden (obwohl die WHO und das Umweltbundesamt in Pressemitteilungen zu MCS und zu Duftstoffen das Gegenteil empfohlen haben und die DGMCS eine solche Pressemitteilung mit einem Schreiben an den Bundesminister für Umwelt eingefordert hatte) - Ärzte haben Desensibilisierungstherapien empfohlen. Diese wurden von Ihnen abgelehnt oder sie wurden angewendet und sie waren wirkungslos.

6) Man hat Ihnen Märchen erzählt (verbreitet von einer Selbsthilfegruppe, die erklärt hat, dass sie sich für die Patienten einsetzt), wie ... MCS sei noch g a r nicht a n e r k a n n t und Sie hätten keinerlei Ansprüche auf Sozialleistungen und gegen Dritte (und dann können die Vorstände dieser Vereine grosse Spenden erhalten und einen Teil des Geldes für sich verbrauchen oder über Internet verteilen und Sie machen dann keine Schwierigkeiten und Ihnen wird ein Psychiater empfohlen und sollen Psychopharmaka einnehmen). Wenn Fernsehredaktionen hier bei der DGMCS recherchieren, erteilen wir seit zehn Jahren die Auskunft, dass MCS in den USA seit 1992 und Deutschland seit 1996 als Behinderung allgemein anerkannt ist und dass seit 1998 durch unseriöse Selbsthilfegruppen verbreitet wird, MCS sei noch gar nicht anerkannt und ahnungslose Betroffene werden gebeten, auf Listen zu unterschreiben, sich für die Anerkennung einzusetzen. Das Forschungsprojekt Bundes zu MCS zielte nicht auf die Anerkennung von MCS, die gab es vorher schon, sondern auf die bessere Charakterisierung und die Suche nach den initialen Ursachen. Das haben diese Akteure noch gar nicht mitbekommen, sitzen aber immer wieder in diversen Gremien. Und da fragt man sich schon, wer setzt sich da für was ein? Es werden also Vorurteile geschürt. Fernsehsendern erzählen diese Grüppchen genau dieselben Märchen. Und diese bringen dann die Fernsehsender: MCS sei noch g a r nicht a n e r k a n n t . Unsere seriösen Auskünfte weren ignoriert und wir wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, so als hätten wir die Anerkennung von MCS erfunden oder gefälscht. Das Verfahren ist eingestellt.

7) Ein Arzt oder eine Selbsthilfegruppe oder eine Person, haben Ihnen mitgeteilt, MCS sei als Berufskrankheit nicht anerkannt und Sie müssten deshalb weiterarbeiten bis zum Zusammenbruch oder bis zum Tod oder Hartz-IV beantragen und vorher ihr Sparbuch aufbrauchen.

8) Man hat Ihnen gesagt, Sie haben eine Gendefekt - ihre ganze Familie sei erbkrank - und das wäre der Beweis für eine MCS und auch für eine Berufskrankheit, aber DIE lehnen die Anerkennung als Berufskrankeit immer noch ab. Und Ihre lokale Selbsthilfegruppe kämpft für sie, aber die erreichen leider nichts. (Bei schicksalhaften, damit auch bei angeborenen, Erkrankungen und bei einer Tätigkeit an atypischen Arbeitsplätzen kann grundsätzlich keine Berufskrankheit anerkannt werden, weil die Ursachen dann nicht durch den Beruf bedingt sind, sondern durch die Konstitution. Das gilt für alle Krankheiten, nicht nur bei MCS).

Natürlich muss man nicht weiterarbeiten, wenn das unzumutbar ist oder wenn eine Behinderung droht. Das gilt auch dann, wenn eine Berufskrankheit nicht anerkannt werden kann und darüber ist sofort zu entscheiden.

Meine Polymorphismen sind bestimmt, sie sind regulär und um eine Krankheitsdiagnostik für MCS handelt es sich dabei ja auch nicht (Studie des Instituts für Klinische Pharmakologie der Universität Göttingen).

9) Sie leiden an anderen Krankheiten, wie Migräne oder Herzkrankheit usw. oder Altersschwäche und man nimmt keine Rücksicht auf Sie - Sie werden von Dritten behandelt, als ob Sie gesund wären und das obwohl ein solches Verhalten (die verweigerte Rücksicht auf schwere Gesundheitsstörungen) sittenwidrig i.S. des BGB ist und Sie deshalb auf Unterlassung klagen können.

usw.


Jeder sollte die Gelegenheit nutzen, hier seine eigenen Erfahrungen darzustellen und auch die gesundheitlichlichen, sozialen, arbeitsrechtlichen und finanziellen Folgen verweigerter Rücksichtnahmen.

Um die Lösung grundsätzlicher Fragen zur Verbesserung der Lebenssituation bemüht sich die

Aktion gegen Rücksichtslosig und Diskriminierung (AgRuD)

der DGMCS e.V. durch einen fortwährenden Dialog mit dem Bundesminsterium für Gesundheit.

Die Internetseite der AgRuD ist unter http://bskn.de oder http://umweltkrankheiten.org aufrufbar.

Ich selbst leide unter einer schweren Gefässerkrankung. Mir wurde 2006 mit einer schweren Operation (sieben Stunden Narkose) ein Teil der Hauptschlagader (Aorta) durch einen Kunststoffschlauch ersetzt. Dieser ist mit Nadel und Faden eingenäht und ich muss auf meinen Blutdruck achten. Wenn er auf 200 steigt, so besteht Lebensgefahr, denn man verblutet in sehr kurzer Zeit. Für eine Rettung ist keine Zeit mehr. Deshalb muss ich auch Infektionen (Husten oder Erbrechen erhöhen den Blutdruck kurzzeitig auf 200), Lärm, Stress, usw. meiden. Ausserdem ist die innere Wand der Aorta vom Hals bis zu den Nieren perforiert und abgelöst. Ich will noch mit den Resten weiter leben. Der Betablocker und zwei Mittel gegen psychisch bedingten Blutdruck helfen da gar nichts. Mein Hirnstamm ist geschädigt. Dieser kompensiert bei Gesunden äussere Reize. Da müssen die Anderen eben mal Rücksicht nehmen. Während einer Migräneattacke hat der Hirnstamm übrigens eine erhöhte Perfusion.

mfG

Dipl.-Verw. Heinz A. Guth
Deutsche Gesellschaft Multiple-Chemical-Sensitivity e.V.
- Bundesorganisation gem. § 20 Sozialgesetzbuch V
http://www.dgmcs.de




- Editiert von DGMCS am 21.08.2009, 13:33 -
- Editiert von DGMCS am 26.08.2009, 05:43 -
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Tertiärprävention bei MCS - Dialog mit dem BMG

Beitragvon schlumpf » Freitag 21. August 2009, 08:26

Eine gute Aktion!
schlumpf
 

Tertiärprävention bei MCS - Dialog mit dem BMG

Beitragvon Lady in Black » Freitag 21. August 2009, 20:51

Muss ein Arzt einem ein Vorsorgeattest ausstellen?
Lady in Black
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Tertiärprävention bei MCS - Dialog mit dem BMG

Beitragvon DGMCS » Freitag 21. August 2009, 22:13

Vom BMG habe ich die Auskunft erhalten, die Ausstellung eines Vorsorgeattestes ist keine Kassenleistung. Aber interessant wäre einmal, ob ein solches Vorsorgeattest bei MCS verweigert worden ist, wenn Symptome von Krankheitswert mit einem solchen Attest gemieden werden könnten. Es stimmt bedenklich, wenn Vorsorgeatteste nicht ausgestellt werden, damit man erneut zum Arzt muss. In jedem anderen Bereich gibt es Vorsorgeregelungen, wie z.B. die Unfallverhütungsvorschriften oder den Feuerschutz und die Tertiärprävention stellt schon derzeit eine geetzliche Pflicht der GKV dar. Das muss auch für MCS gelten.

Dagegen steht eine Primärprävention dem Gesetzgeber im Rahmen seines Bewertungs- und Gestaltungsspielraums zur Wahl. Wir haben ja z.B. die Lebensmittelhygienevorschriften oder die Nichtraucherschutzgesetze.
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Tertiärprävention bei MCS - Dialog mit dem BMG

Beitragvon Amazone » Freitag 21. August 2009, 22:41

Frage an Herrn Guth,

welcher Paragraph des BGB ist wegen der - wie Sie sagen - sittenwidrigen verweigerten Rücksicht auf Gesundheitsstörungen und Klage auf Unterlassung anwendbar?


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Tertiärprävention bei MCS - Dialog mit dem BMG

Beitragvon DGMCS » Mittwoch 26. August 2009, 00:45

Das Nachbarschaftsrecht ist Teil des Zivilrechtes, also des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). In diesen Gesetzen finden sich in § 906 Abs. 1 BGB und in § 14 Nr. 1 WEG Regeln, welche Art Einwirkungen i.d.R. geduldet werden müssen.

Je nach dem, ob es sich um eine Wohnungseigentumsanlage oder ein Mietswohnhaus eines Eigentümers handelt, gelten also andere gesetzliche Regelungen. Während nach dem BGB unwesentliche Einwirkungen von Gesunden geduldet werden müssen, besteht nach dem WEG schon bei einem einfachen Nachteil auf die andere Eigentumswohnung ein Abwehr- bzw. ein Unterlassungsanspruch i. S. des § 890 ZPO.

Leidet ein Nachbar an einer schweren Krankheit oder an einer Behinderung, so muss dieser jedoch nicht die in den Paragraphen § 906 BGB und § 14 WEG umschriebenen Belastungen hinnehmen, sondern er hat Anspruch auf \"gesteigerte Rücksichtnahme im Nachbarecht\". Andere haben sich bei der Nutzung ihres Eigentums oder der Mietsache in zumutbarer Weise einzuschränken. Dies kann zwar dazu führen, dass die Nutzungseinschränkung in Geldeswert auszugleichen ist. Aber eines können diese Nachbarn nicht, Krankheitssymptome auslösen. Bei einzelnen Fallgestaltungen einer MCS lassen sich jedoch Grenzen der Zumutbarkeit für die Nachbarn vorstellen.

Die durch Krankheit oder Behinderung ärztlich attestieren besonderen Bedürfnisse sind als Sonderfälle der Rechtsanwendung also zwar grundsätzlich nach dem Wortlaut dieser Normen, aber unter Berücksichtigung der Besonderheiten, zu sehen, sodass in der Norm für Gesunde vorgesehene Belastungen demnach für den Kranken - wegen Verstosses gegen die guten Sitten - gar nicht hingenommen werden müssen.

Das ist nichts Neues, denn es gilt schon seit dem Jahr 1900, also schon seit Kaiser-Wilhelm, als Bestandteil des BGB.

Es kommt auch überhaupt nicht darauf an, welche Sitten der Eigentümer oder die Bewohner für gut der schlecht halten, sondern das Gericht hat nach der Rechtsprechung des BGH den \'verständigen\' Durchschnittsbürger zugrunde zu legen und der nehme in einer solchen Situation besondere Rücksichten. Häufig werden dann Kaffeekränzchen und Bierrunden ungehöriger Subjekte als Massstab gesehen. Dieser Personenkreis bleibt jedoch - weil der \'unverständig\' ist - bei der Frage, welches Verhalten den guten Sitten entspricht, unberücksichtigt, er ist nicht massgeblich. Der verständige Durchschnittsbürger ist keine natürliche Person, sonder eine durch die Rechtsprechung charakterisierte fiktive Person. Deren gute Sitten können nicht durch eine Unterschriftenliste und die Masstäbe irgendwelcher Egoisten oder Proleten einer Gegend ersetzt werden.

Im Rahmen einer Unterlassungsklage kann ein Richter gem. § 890 ZPO die Verweigerung einer besonderen Pflicht zur Rücksichtnahme unter Strafe stellen. Es werden dann i.d.R. zwei Jahre Ordnungshaft oder 250000 Euro Ordnungsgeld auferlegt. Die Strafe ist auch verwirkt, wenn kein Schaden eingetreten oder keine Körperverletzung verursacht worden ist, sondern schon dann, wenn jemand eine Gefahr dazu verursacht hat. Das Amtsgericht Wiesbaden hatte eine solche Anordnung zu Gunsten einer Frau mit einer Dufststoffallergie erlassen. Diese ist inzwischen durch den Umzug dieser Person gegenstandslos.

Richter haben allen ihren Entscheidungen eine verfassungsrechtliche Güterabwägung vorzunehmen, hier zwischen dem Grundrecht auf Körperliche Unversehrtheit und dem Grundrecht auf Eigentum. Dabei ist zu beachten, dass die Nutzung des Eigentums schon durch die die im Grundgesetz verankerte Sozialbindung des Eigentums beschränkt ist. Ausserdem darf die körperliche Unversehrtheit nur durch ein Gesetz beschränkt werden. Das geht also nicht durch einen Mietvertrag, oä. Ein solches Gesetz müsste jedoch eine Beschränkung auch ausdrücklich vorsehen. Mir ist kein solches Gesetz bekannt.

Falsch wird oft auch der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz gesehen. Es besteht eine Gleichheit nicht von Jedermann, sondern nur eine Gleichheit vor dem Gesetz. Das Gesetz schreibt aber im Ergebnis auch besondere Rechte oder Pflichten vor, sodass man als Nachbar eines Kranken eben nicht die gleichen Rechte hat, wie ein anderer neben einem Gesunden.

Der Gleichheitsgrundsatz beinhaltet auch, dass Gleiches gleich zu behandeln ist und Ungleiches aber ungleich. Man kann nicht Kranke genauso behandeln wie Gesunde.

Und ein Strafgericht hat kürzlich entschieden, dass man sich jederzeit so zu verhalten hat, dass Kranke nicht zu Schaden kommen. Ein Anwalt hatte seinen Mandanten angeschrieen und dieser ist sogleich daran verstorben. Von der Herzkrankheit hatte der Anwalt keine Kenntnis und trotzdem ist der Anwalt dafür strafrechtlich verurteilt worden.


Dipl.-Verw. Heinz A. Guth, Bayreuth
http://www.umweltkrankheiten.org
- Editiert von DGMCS am 26.08.2009, 09:38 -
DGMCS
 

Tertiärprävention bei MCS - Polymorphismen

Beitragvon DGMCS » Samstag 5. September 2009, 00:30

Sehr geehrter Herr Dr. xxx,

dass Kopfschmerzen auch durch Aromen getriggert werden können, das finden
Sie z.B. in dem Band \"Naturheilkunde\" des Psychrembel-Verlages unter dem Suchwort
\"Aromen\".

Ausserdem empfehle ich Ihnen die AWMF-Leitlinie \"Riechstörungen\" der HNO und hierzu
Seite drei der Synopse, welche Sie z.B. unter \"http://www.hyperosmie.de\" finden.

Wenn Sie die Bestimmung genetisch bedingter Polymorphismen ansprechen, so sind
wir der Überzeugung, dass es zwischen diesen labordiagnostischen Markern und
der Diagnose einer MCS keinen unmittelbaren Zusammenhang geben kann. Ich habe
schon vor ca. zehn Jahren, nicht etwa bei einem Public-Hearing einer Partei
sondern bei einer Anhörung auf Beschluss des Wissensschaftsausschusses des
Deutschen Bundestages, eine medizinisch-wissenschaftliche Studie hierzu
eingefordert, welche inzwischen durchgeführt und abgeschlossen ist. Und
ich hatte schon anlässlich dieser Forderung die Meinung vertreten, dass
es sich dabei nicht um eine MCS-Diagnostik handeln könne.

Diese Marker stellen schon deshalb keine Krankheitsdiagnostik dar, weil man mit derartigen
Befunden Jahrzehnte ohne jegliche Symptome leben kann und auch mit regulären Formen
dieser Gene eine schwere MCS-Symptomatik auftritt. Derartige Suszeptibilitätsmarker kann
man nicht mit einer Disposition gleichsetzen. Irgendwelche Hypothesen zu den Pathome-
chanismen einer von Ihnen angesprochenen Symptomatik können jedenfalls keine seriöse
Basis für eine symptomatische oder eine kausale Therpie darstellen. Es bleibt jedoch den
Patienten unbenommen, Versuche durchführen zu lassen. Die Patienten sind jedoch in jedem
Einzalfall aufzuklären und es besteht keine Mitwirkungspflicht und kein Anspruch auf
eine ärztliche Verordnung in der GKV.

Kopfschmerz ist immer eine Gefässschmerz und wenn man die Ursachen von entzündlichen
Prozessen der Gefässe darstellen wollte, so käme man auf a l l e entzündungsfördernden
Trigger im Blut: Zytokine, Histamin, Stresshormone, Geschlechtshormone, Tumor-Nekrose-
Faktor und auch freie Radikale, aber nicht nur diese, wie die alternative Umweltmedizin dies
so darzustellen versucht.

Vielfach tragen diese Patienten eine Intoleranz von Aromen vor und es sind dennoch nicht
die einfachsten Untersuchung veranlasst, wie z.B. eine Allergietest auf den sogen. Duft-
stoffmix, die Diagnose einer nicht-sinunasalen Riechstörung (wofür es keinen Test gibt),
usw.

mfG

Heinz A. Guth
http://www.dgmcs.de
Tel. 0921-23582
Handy 0178-1890850
------------------------------------------------------------------------------------------------

Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed. 40 (2005) 251–257
Untersuchungen zur Suszeptibilität bei multipler Chemikalienüberempfindlichkeit (MCS)

Robert Koch Institut Berlin, Bereich Umweltmedizin - Universitätsklinikum Göttingen, Abteilung Klinische Pharmakologie, Direktor: Prof. Dr. med. J. Brockmöller

Im Rahmen einer Studie wurden eine Reihe von Polymorphismen in Genen analysiert, die fur die enzymatische Bildung reaktiver Substanzen aus Fremdstoffen verantwortlich sind oder die eine Entgiftung reaktiver Fremdstoff-Folgeprodukte katalysieren oder die Entzündungsreaktionen vermitteln können. Auf der Seite der detoxifizierenden Enzyme, also Enzyme, die in der Lage sind, insbesondere oxidativen Schäden vorzubeugen, wurden die Paraoxonase, die Glutathion-S-Transferasen M1 und T1, die Arylamin-N-Acetyltransferase Typ 2 sowie die Glukuronosyl- transferase Typ 1A1 gemessen. Seitens der Mediatoren von Entzündungsreaktionen wurden eine Reihe von Genen untersucht, die möglicherweise ebenfalls mit besonderer Empfindlichkeit einhergehen (wie dies bereits für Überempfindlichkeiten im Bereich der Atemwege belegt ist).

In die molekulargenetische Untersuchung konnten 205 konsekutiv gesammelte Blutproben aus fünf umweltmedizinischen Ambulanzen einbezogen werden.

Die Gruppe der Umweltambulanz-Patienten zeigte in ihren Allelhäufigkeiten bei adäquater Alpha-Fehler-Adjustierung keine signifikanten Unterschiede zu den aus anderen Studien für die kauka- sische/europäische Bevölkerung bekannten Allelhäufigkeiten. Auch bestanden keine statistisch signifikanten Genotyp-Unterschiede zwischen der Umweltambulanz-Patientengruppe mit selbstberichteter MCS (sMCS) und der Nicht-sMCS-Gruppe unter den Umweltambulanz-Patienten.

Die Studie liefert keine Anhaltspunkte für eine diagnostisch verwertbare Häufung bestimmter Genvarianten bei Umweltambulanz-Patienten oder bei Personen, die sich selbst als an „MCS\"erkrankt einstufen. Eine diagnostische Relevanz von derartigen molekulargenetischen Untersuchungen ist daher im Allgemeinen bei Patienten umweltmedizinischer Ambulanzen, soweit Expositionen im Niedrigdosisbereich vorliegen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erkennen.
- Editiert von DGMCS am 05.09.2009, 00:38 -
- Editiert von DGMCS am 05.09.2009, 00:41 -
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Tertiärprävention bei MCS - Dialog mit dem BMG

Beitragvon Spotlight » Montag 7. September 2009, 19:22

Punkt 6

Ist genau der Punkt, der uns MCS Kranken seit Jahren das Genick bricht. Statt auf Fakten aufzubauen und Rechte einzufordern, wird von der Realität abgerückt und Angst geschürt. Teils wurde die Realität sogar bekämpft und behauptet man würde sich für die Anerkennung von Umweltkrankheiten einsetzen (ICD 10 gibts nicht, bla, bla, bla.... weitere Ausführungen erspare ich uns, die kennt fast jeder)



ZITAT H. Guth:

6) Man hat Ihnen Märchen erzählt (verbreitet von einer Selbsthilfegruppe, die erklärt hat, dass sie sich für die Patienten einsetzt), wie ... MCS sei noch g a r nicht a n e r k a n n t und Sie hätten keinerlei Ansprüche auf Sozialleistungen und gegen Dritte (und dann können die Vorstände dieser Vereine grosse Spenden erhalten und einen Teil des Geldes für sich verbrauchen oder über Internet verteilen und Sie machen dann keine Schwierigkeiten und Ihnen wird ein Psychiater empfohlen und sollen Psychopharmaka einnehmen). Wenn Fernsehredaktionen hier bei der DGMCS recherchieren, erteilen wir seit zehn Jahren die Auskunft, dass MCS in den USA seit 1992 und Deutschland seit 1996 als Behinderung allgemein anerkannt ist und dass seit 1998 durch unseriöse Selbsthilfegruppen verbreitet wird, MCS sei noch gar nicht anerkannt und ahnungslose Betroffene werden gebeten, auf Listen zu unterschreiben, sich für die Anerkennung einzusetzen. Das Forschungsprojekt Bundes zu MCS zielte nicht auf die Anerkennung von MCS, die gab es vorher schon, sondern auf die bessere Charakterisierung und die Suche nach den initialen Ursachen. Das haben diese Akteure noch gar nicht mitbekommen, sitzen aber immer wieder in diversen Gremien. Und da fragt man sich schon, wer setzt sich da für was ein? Es werden also Vorurteile geschürt. Fernsehsendern erzählen diese Grüppchen genau dieselben Märchen. Und diese bringen dann die Fernsehsender: MCS sei noch g a r nicht a n e r k a n n t . Unsere seriösen Auskünfte weren ignoriert und wir wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, so als hätten wir die Anerkennung von MCS erfunden oder gefälscht. Das Verfahren ist eingestellt.
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Registriert: Sonntag 3. Februar 2008, 09:21

Wenig Interesse an diesem Thread

Beitragvon DGMCS » Freitag 16. Oktober 2009, 23:23

Also, ich muss schon sagen: Wenn Menschen hypersensibel reagieren, so müssten sie auch in der heutigen Zeit vielerlei Probleme mit mangelnder Rücksichtnahme und sonstigen Symptomauslösern haben.

Wenn dies nicht der Fall ist, so wären die Betroffenen auch nicht behindert i.S. des Schwerbehindertenrechtes. Nur die Umstände, die sich nicht ausgleichen lassen, zählen als Behinderung. Am Beispiel eines querschnittsgelähmten Rollstuhlfahreres - welcher zunächst 100% behindert ist und nach Umbau seiner Wohnung (mit verbreiterten Türen, in der Höhe verstellbarer Küchenmöbel, Waschtisch, Hilfen für die Toilette, usw.) nach einem Jahr vom Versorgungsamt nur noch 60% zuerkannt erhält - kann man erkennen, dass nur, wer tatsächlich auch Beschwernisse hat, Sozialleisungsansprüche geltend machen kann. Ich hätte mir hier in diesem Thread also eine rege Beteiligung und die Darstellung einer Vielzahl von Problemen erwartet.

Heinz A. Guth
http://www.dgmcs.de
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