Industrie will Pestizidverbote verhindern

Industrie will Pestizidverbote verhindern

Beitragvon Pazzo » Mittwoch 21. März 2012, 10:12

Pestizide haben nahe an Häusern, Spielplätzen, Schulen nichts zu suchen.
Dass Pestizide gesundheitsschädlich sind ist wissenschaftlich untersucht und bestätigt.
In Amerika und Kanada sind Gemeinden dabei Pestizidanwendung in und um Schulen, Spielplätze, Wohnsiedlungen, etc. zu verbieten.
Die Industrie steht Kopf und versucht das zu verhindern, weil es sie Umsatz kostet.
Der neueste Trick ist Aufklärung statt Verbote. Die Bürger und Gemeinden sollten dann einfach sinnvoll abwägen.
Alles fauler Zauber, denn Pestizide und Herbizide, die Krebs verursachen können oder Nervenschäden, haben nichts im Umfeld von Wohnsiedlungen und an Schulen, Kindergärten oder an Spielplätzen zu suchen.
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Industrie will Pestizidverbote verhindern

Beitragvon mirijam » Mittwoch 21. März 2012, 13:50

"90% Krebserkrankungen!
Über 90% der Krebserkrankungen in Europa sind auf Pestizide die auf unsere Felder versprüht werden zurückzuführen! Gentechniksoja führt z.b. zu genetischen Schäden in den Nachfolgegenerationen.

Bio Austria und Global2000 fordern ein sofortiges Pestizidverbot - jedoch die konzerngesponserte Politik verhindert das und hat damit das Leben von Mensch und Tier auf dem Gewissen!
29.08.2011 07:54:13"

http://www.floridsdorf-news.at/index.php?option=com_content&view=article&id=56&Itemid=237&textid=6259&IDTextnewsCategories=273&ttitle=90%%20Krebserkrankungen!
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Industrie will Pestizidverbote verhindern

Beitragvon mirijam » Mittwoch 21. März 2012, 13:56

"6. Gesundheit

6.1. EP: Pestizidverbot beschlossen

Das Europäische Parlament hat am 13. Januar in zweiter Lesung die Berichte der deutschen Christa Klaß (EVP) "Nachhaltiger Einsatz von Pestiziden" und Hiltrud Breyer (Grüne) "Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln" mit jeweils klarer Mehrheit angenommen (624:13 bzw. 577:61).

Damit wurde ein weitgehendes Verbot krebserregender, erbgutverändernder und fortpflanzungsschädigender Substanzen in Pflanzenschutzmitteln beschlossen. Zwei Fungizide müssen noch in diesem Jahr vom Markt genommen werden, 20 weitere Substanzen werden im Laufe des kommenden Jahrzehnts von den Feldern verschwinden. Die letzten vor der Verordnung gewährten Zulassungen laufen im Januar 2019 aus.

Umweltschützer kritisierten, die Regelungen seien nicht streng genug. Mindestens 100 weitere Pestizide müssten vom Markt verschwinden, forderte z.B. Greenpeace. Vertreter der Agrarindustrie befürchten Qualitätseinbußen, z.B. bei Getreide. Die neue Verordnung muss noch vom Rat angenommen werden und soll im Verlauf dieses Jahres in Kraft treten.

(Ellen Kray)"

http://www.europa.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.143497.de#_Toc220741373
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Industrie will Pestizidverbote verhindern

Beitragvon mirijam » Mittwoch 21. März 2012, 14:01

"GLOBAL 2000: Bienen sterben weiter und BM Berlakovich schaut tatenlos zu!
Verbot von Neonicotinoiden dringend gefordert.

Wien (16. März 2012).

Anlässlich des heute von der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) präsentierten Abschlussberichtes zum Thema Bienensterben kritisiert GLOBAL 2000 die empfohlenen Maßnahmen als unzulänglich. Seit Jahren beklagen ImkerInnen in den Maisanbau-Gebieten hohe Verluste an Bienenvölkern. Schuld daran ist der Einsatz der Maisbeizmittel gegen den so genannten Maiswurzelbohrer, ein weit verbreiteter Schädling.

Die Maisbeizmittel enthalten nämlich Neonicotinoide und diese greifen die Gesundheit der Bienenvölker massiv an, schwächen und töten sie. In Deutschland, Frankreich, Slowenien und Italien sind diese Mittel längst verboten. Nur hierzulande schaut der zuständige Minister einfach tatenlos zu. „Wenn wir dem Bienenmassensterben und den damit verbundenen dramatischen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ein Ende bereiten wollen, dann muss Minister Berlakovich endlich handeln und die für die Bienen so gefährlichen Maisbeizmittel verbieten“, betont Heidi Porstner, Gentechnik- und Landwirtschaftssprecherin von GLOBAL 2000.

In bestimmten Gebieten Österreichs haben Landwirte mit dem Maiswurzelbohrer zu kämpfen und setzen daher so genannte Beizmitel ein, um die Pflanze vor dem Befall der Schädlinge zu schützen. Doch die Mittel, die hier eingesetzt werden, gehören der Gruppe der Neonicotinoide an und verursachen ein massenhaftes Bienensterben. Die AGES hat daher 2009 das Melissa-Projekt gestartet, um den Zusammenhang zwischen dem Bienensterben und der Maisbeize zu untersuchen. Doch die jährlichen Zwischenberichte und Ergebnisse der Studie sind alles andere als hilfreich für Bienen und ImkerInnen, denn die AGES spricht sich nicht für ein Verbot von Neonicotinoiden aus, obwohl ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dieser Pestizidgruppe und dem Bienenmassensterben besteht. „Wir fordern Minister Berlakovich erneut mit Nachdruck dazu auf, endlich ein Verbot für Neonicotinoide zu verhängen und sich auf ökologisch sinnvolle Alternativen zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers zu konzentrieren“, sagt Porstner abschließend.

Weitere Informationen:

GLOBAL 2000 / Friends of the Earth Austria

presse@global2000.at

Mag. Lydia Matzka-Saboi

mobile: +43/(0) 699 14 2000 26

letztes Update: 16.03.2012 13:40 "



http://www.global2000.at/site/de/nachrichten/pestizide/biene1/pressarticle-bienensterbenagesbericht.htm
mirijam
 

Industrie will Pestizidverbote verhindern

Beitragvon mirijam » Mittwoch 21. März 2012, 14:05

"AVISO: GLOBAL 2000-Untersuchung deckt auf: SchülerInnen sind mit Pestiziden kontaminiert
Einladung zur Pressekonferenz

UmweltschützerInnen fordern Bio-Buffet für Schulen - SchülerInnen haben ein Recht auf gesunde Jause

(Wien, 29. April 2011). GLOBAL 2000 hat in einer Stichprobe Schülerinnen und Schüler auf Pestizide im Harn untersuchen lassen. Pestizide sind eine der häufigsten Ursachen für akute und schleichende Vergiftungen. Gerade Kinder und Jugendliche sind gegenüber Umwelteinflüssen wie Chemikalien besonders sensibel und bedürfen verstärktem Schutz.

Besteht Gefahr für die Gesundheit von österreichs Schulkindern?

Mit welchen Langzeitfolgen müssen österreichs Schulkinder rechnen?

Was kann getan werden um die Belastung von SchülerInnnen mit Pestiziden zu reduzieren?

Diese Fragen diskutieren mit Ihnen:

Dr in. Daniela Hoffmann, GLOBAL 2000 Pestizidexpertin

Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter, Umweltmediziner, Sprecher der ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt

Sven Hergovich, GLOBAL 2000 Jugend-Sprecher

Datum: 3.5.2011, um 10:00 Uhr

Ort: Café Leopold Museumsplatz 1, 1070 Wien, http://www.cafe-leopold.at

Kontakt:

Jens Karg, Tel.: 0699 14 2000 20, Simonne Baur, Tel.: 0699 14 2000 23, presse@global2000.at

letztes Update: 29.04.2011 12:33"


http://www.global2000.at/site/de/nachrichten/pestizide/schulbio/pressarticle-schueler1.htm


Weitere interessante Artikel hier:

http://www.global2000.at/site/de/nachrichten/pestizide/pestizide/relatedarticle-bienensterbenagesbericht.htm
mirijam
 

Industrie will Pestizidverbote verhindern

Beitragvon hank » Donnerstag 29. März 2012, 22:54

Pestizid-Einsatz verhindern mit § 13 des aktuellen Pflanzenschutzgesetzes:

§ 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
(1) Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewandt werden, soweit der Anwender damit rechnen muss, dass ihre Anwendung im Einzelfall

1.
schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf das Grundwasser oder
2.
sonstige erhebliche schädliche Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt,

hat.


http://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__13.html
Die "Dosis macht das Gift" gilt nur bei Substanzen, welche der Körper benötigt. Alles andere ist immer Gift und schädigt.
hank
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Industrie will Pestizidverbote verhindern

Beitragvon hank » Montag 16. April 2012, 13:39

(alle) Versprühte Pestizide viel giftiger als amtlich veröffentlicht. Damit auch giftiger als amtlich zugelassen ?

Vergleich der R-Sätze

amtliche Zulassungen : http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/05_Verzeichnis/psm_ZugelPSM_Verzeichnis_node.html;jsessionid=90E8C4ED3877CD3B213CCB57EE151781.1_cid103

tatsächlich eingesetzt : http://www.raiffeisen.com/sdb/suche_html?kategorie=1&text=&firma=&aenderungenseit=&offset=0


6 Beispiele deutschlandweit versprühter Pestizide im Ackerbau:
Nicht in amtlicher Zulassung gelistete R-Sätze sind jeweils als Text ausgeführt.


ARIANE C (006218-00/DOW)
zugelassen mit : R 20, R 36/38, R 50/53
tatsächlich : R 20, R 36/38, R 50/53 und R41, R51, R65, R66

R41 : Xi, Verursacht schwere Augenschäden, Gefahrenhinweis H318
Signalwort: Gefahr
Einstufung: schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 1

R51: N, Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Gefahrenhinweis H411
Einstufung: CHRONISCH GEWÄSSERGEFÄHRDEND Kategorie 2

R65: Xn, Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein, Gefahrenhinweis H304
Signalwort: Gefahr
Einstufung: Aspirationsgefahr Kategorie 1

R66 alias EUH066
EUH066 — „Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen“
Für Stoffe und Gemische, die bedenklich sind, weil sie die Haut austrocknen und Schuppenbildung oder Hautrisse
fördern, die jedoch den Kriterien für Hautreizung in Anhang I Abschnitt 3.2 nicht entsprechen, auf der
Grundlage
— praktischer Beobachtungen oder
— einschlägiger Belege für ihre vermutete Wirkung auf die Haut.



---------------
POINTER SX (005890-00/DPB; NUD)
zugelassen mit: R 43, R 50/53
tatsächlich: R 43, R 50/53 und R36, R38

R36: Xi, Verursacht schwere Augenreizung, Gefahrenhinweis H319
Signalwort: Achtung
Einstufung: schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 2

R38: Xi, Verursacht Hautreizungen, Gefahrenhinweis H315
Signalwort: Achtung
Einstufung: hautreizende/-ätzende Wirkung Kategorie 2


---------------
Osiris (006591-00/BAS)
zugelassen mit: R 37, R 40, R 43, R 51/53
tatsächlich: R 37, R 40, R 43, R 51/53 und R62, R63, R22, R21, R34, R67, R36, R38, R52, R20, R65

R62: Gefahrenhinweise H360f
R63: Gefahrenhinweise H361d
Die Gefahrenhinweise H360 und H361 zeigen an, dass aufgrund von beiden reproduktionstoxischen Eigenschaften (Wirkungen auf die
Fruchtbarkeit und auf die Entwicklung) allgemeiner Anlass zu Besorgnis besteht: „Kann/Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
oder das Kind im Mutterleib schädigen“.

R22: Xn, Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Gefahrenhinweis H302
Signalwort: Achtung
Einstufung bei akuter Toxizität: Kategorie 4

R21: Xn, Gesundheitsschädlich beiHautkontakt, Gefahrenhinweis H312
Signalwort: Achtung
Einstufung bei akuter Toxizität: Kategorie 4

R34: C, Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden, Gefahrenhinweis H314
Signalwort: Gefahr
Einstufung: hautreizende/-ätzende Wirkung Kategorie 1

R67: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen, Gefahrenhinweis H336 ( Mit-Ursache für Angriff des Landwirtes auf mich ? )
Signalwort: Achtung
Einstufung: spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kategorie 3

R36: Xi, Verursacht schwere Augenreizung, Gefahrenhinweis H319
Signalwort: Achtung
Einstufung: schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 2

R38: Xi, Verursacht Hautreizungen, Gefahrenhinweis H315
Signalwort: Achtung
Einstufung: hautreizende/-ätzende Wirkung Kategorie 2

R52: Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung, Gefahrenhinweis H412
Einstufung: CHRONISCH GEWÄSSERGEFÄHRDEND Kategorie 3

R20: Xn, Gesundheitsschädlich bei Einatmen, Gefahrenhinweis H332
Signalwort: Achtung
Einstufung bei akuter Toxizität: Kategorie 4

R65: Xn, Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein, Gefahrenhinweis H304
Signalwort: Gefahr
Einstufung: Aspirationsgefahr Kategorie 1


---------------
Champion (025757-00/BAS)
zugelassen mit: R 40, R 41, R 62, R 63, R 50, R53
tatsächlich: R 40, R 41, R 62, R 63, R 50, R53 und R51, R36, R38, R52

R51: N, Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Gefahrenhinweis H411
Einstufung: CHRONISCH GEWÄSSERGEFÄHRDEND Kategorie 2

R36: Xi, Verursacht schwere Augenreizung, Gefahrenhinweis H319
Signalwort: Achtung
Einstufung: schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 2

R38: Xi, Verursacht Hautreizungen, Gefahrenhinweis H315
Signalwort: Achtung
Einstufung: hautreizende/-ätzende Wirkung Kategorie 2

R52: Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung, Gefahrenhinweis H412
Einstufung: CHRONISCH GEWÄSSERGEFÄHRDEND Kategorie 3

---------------
Diamant (025145-00/BAS)
zugelassen mit: R 38, R 40, R 63, R 20/22, R 50, R53
Gefahrensymbole: N, Xn

tatsächlich: R 38, R 40, R 63, R 20/22, R 50, R53 und R51, R23, R62, R65, R66
Gefahrensymbol(e): T, N, Xn

R51: N, Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Gefahrenhinweis H411
Einstufung: CHRONISCH GEWÄSSERGEFÄHRDEND Kategorie 2

R23: T, Giftig bei Einatmen, Gefahrenhinweis H331
Signalwort: Gefahr
Einstufung nach akuter Toxizität: Kategorie 3
GHS-Piktogramm: Totenkopf

R65: Xn, Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein, Gefahrenhinweis H304
Signalwort: Gefahr
Einstufung: Aspirationsgefahr Kategorie 1

R66 alias EUH066
EUH066 — „Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen“
Für Stoffe und Gemische, die bedenklich sind, weil sie die Haut austrocknen und Schuppenbildung oder Hautrisse
fördern, die jedoch den Kriterien für Hautreizung in Anhang I Abschnitt 3.2 nicht entsprechen, auf der
Grundlage
— praktischer Beobachtungen oder
— einschlägiger Belege für ihre vermutete Wirkung auf die Haut.

---------------
AGIL-S (024107-00/MAC)
zugelassen mit: R 41, R 66, R 51/53
tatsächlich: R 41, R 66, R 51/53 und R43, R50, R65, R22, R36


R43: Kann allergische Hautreaktionen verursachen, Gefahrenhinweis H317
Signalwort: Achtung
Einstufung: Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege Kategorie 1

R50: N, Sehr giftig für Wasserorganismen, Gefahrenhinweis H400
Signalwort: Achtung
Einstufung: AKUT GEWÄSSERGEFÄHRDEND, Kategorie 1

R65: Xn, Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein, Gefahrenhinweis H304
Signalwort: Gefahr
Einstufung: Aspirationsgefahr Kategorie 1

R22: Xn, Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Gefahrenhinweis H302
Signalwort: Achtung
Einstufung bei akuter Toxizität: Kategorie 4

R36: Xi, Verursacht schwere Augenreizung, Gefahrenhinweis H319
Signalwort: Achtung
Einstufung: schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 2

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Siehe VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:353:0001:1355:de:PDF



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