Steuerbescheid

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Beitragvon Ellen » Samstag 9. Dezember 2006, 12:59

Hallo,
ich habe im Jahr 2005 Wasserfilter für Bad und Küche angeschafft. Eine Ärztin hat mir ein Attest ausgestellt. Der Steuerbescheid erkannte das nicht als außergewöhnliche Belastung an. Der Widerspruch wurde jetzt auch abgelehnt mit der Begrndung, dass ich vorher zu einem amts oder vertrauensarzt gehen hätte müssen.
Ich müßte jetzt klagen, aber ob das Sinn macht. Kann das Finanzamt von mir erwarten, dass, wenn ein Arzt mich auffordert solche Geräte anzuschaffen, dass ich dann bei Ihnen nachforsche, wo doch gesagt wird, wichtig sei ein ärtzliches Attest bei den außergewöhnlichen Belastungen.
Nächstes Jahr wird es jetzt sicher das gleiche Theater mit dem Luftfilter fürs Büro geben...
Habt Ihr einen Rat für mich?
Liebe mal wieder gefrustete Grüße
Ellen
Ellen
 

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Beitragvon Clarissa » Samstag 9. Dezember 2006, 13:40

nein ausser das mit dem amtsarzt stimmt leider und wenn der sich quer stellt. bleibt dir nur der klageweg. leider führt der auch immer seltener zum erfolg, denn dort wird kein recht gesprochen sondern ein urteil gefällt und das hat selten was mit einem gesunden rechtsempfinden zu tun.
- Editiert von Clarissa am 09.12.2006, 12:42 -
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Charlie » Samstag 9. Dezember 2006, 22:23

Hallo Ellen,
in etwa die gleichen Probleme hatte ich auch mit meinem SB vom Finanzamt. Er wollte die ärztlich verordneten Vitamine/Mineraltabletten nicht anerkennen und bezeichnete diese als reine Stärkungsmittel.
Vielleicht hilft dir folgendes weiter: Nach Abschnitt R 189 des EStR zu §33 EStG ist insbesondere unter Randziffer 16 aufgeführt, dass zum Nachweis der Zwangsläufigkeit- und Notwendigkeit der Aufwendungen die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei- , Heil- und Hilfsmittel ausreichend ist. Von einem Amtsarzt steht da nichts.
Soweit mir bekannt ist, ist für die Absetzung der Aufwendungen für krankheitsbedingte Wohnungsumbauten die vorherige Bestätigung bei einem Amtsarzt erforderlich. Das hat ja nun hiermit nichts zu tun. Vielleicht sprichst Du noch einmal mit deinem SB und weist auf den o. a. Paragraph hin.
Gruß Charlie
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Beitragvon Ellen » Donnerstag 21. Dezember 2006, 10:57

Liebe Clarissa, lieber Charlie
danke für die Rückmeldungen und den Tipp, ich werde es probieren.
Eine gute Zeit
Ellen
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Beitragvon Betty Zett » Sonntag 28. Januar 2007, 14:36

Liebe Ellen,

die Vitamine sind dann Stärkungsmittel, Nahrungsmittel, wenn sie schwach dosiert sind.
Wenn Du hochdosierte Produkte nimmst, sind es Medikamente und dagegen kann in dem Fall
keiner was sagen.

Liebe Grüße,
Betty Zett
Betty Zett
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