Hallo,
ich habe im Jahr 2005 Wasserfilter für Bad und Küche angeschafft. Eine Ärztin hat mir ein Attest ausgestellt. Der Steuerbescheid erkannte das nicht als außergewöhnliche Belastung an. Der Widerspruch wurde jetzt auch abgelehnt mit der Begrndung, dass ich vorher zu einem amts oder vertrauensarzt gehen hätte müssen.
Ich müßte jetzt klagen, aber ob das Sinn macht. Kann das Finanzamt von mir erwarten, dass, wenn ein Arzt mich auffordert solche Geräte anzuschaffen, dass ich dann bei Ihnen nachforsche, wo doch gesagt wird, wichtig sei ein ärtzliches Attest bei den außergewöhnlichen Belastungen.
Nächstes Jahr wird es jetzt sicher das gleiche Theater mit dem Luftfilter fürs Büro geben...
Habt Ihr einen Rat für mich?
Liebe mal wieder gefrustete Grüße
Ellen