Silikonpads gegen Elektrosmog
Gericht verbietet irreführende Werbung
Ein Anbieter von Esoterik-Artikeln muss seine Werbeaussagen für angeblich strahlenabwehrende Silikonpads revidieren. Das entschied das Oberlandesgericht. Die Aussagen genügten nicht den Anforderungen an die Richtigkeit.
Karlsruhe. Esoterik vor Gericht: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Esoterik-Anbieter verboten, irreführend für Silikonpads zu werben. Er hatte die Polster unter anderem als Mittel gegen Elektrosmog angepriesen (Az. 4 U 163/12). Geklagt hatte ein Verein, der sich für lauteren Wettbewerb engagiert.
Angeblich bringen die Pads mehr Vitalität und wehren schädliche Strahlen ab, wenn man sie auf den Körper auflegt oder in die Hosentasche steckt. Größere Pads mit einem Durchmesser von 9 bis 21 Zentimeter werden unter Gläser und Teller gelegt. Sie sollen - so die Werbung - den ph-Wert von Speisen und Getränken positiv beeinflussen, Wasser optimal ausrichten und linksdrehende Milchsäuren im Wandel zu rechtsdrehenden Milchsäuren beeinflussen.
Diesen Behauptungen schoben die Richter jetzt einen Riegel vor. „Die Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind“, heißt es im Urteil.
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