§ Miller Vaccine§

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Beitragvon Janik » Montag 1. Mai 2006, 10:28

Kein Anspruch auf Durchführung einer Therapie mit dem Arzneimittel Vaccine bei Chemikalienunverträglichkeit (MCS)
SG Schleswig, Urteil vom 11.03.2003, Az. S 2 KR 95/02


Die Vaccine-Behandlung nach Miller beruht auf speziellen Vorstellungen, die in der Umweltmedizin entwickelt wurden. Ein definitiver evidenzbasierter Wirksamkeitsnachweis ist bisher nicht erbracht worden. Da neue Behandlungsweisen erst nach ausreichender Prüfung in den dafür vorgesehenen Verfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden sollen, ist die Krankenkasse nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.

SGB-V § 27, SGB-V § 72
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Beitragvon Gast Marion » Montag 1. Mai 2006, 11:31

Hallo Janik,

inzwischen gibt es ein BGH Urteil neueren Datums wegen Kostenübernahme "alternativer Heilverfahren". Versuch macht klug.

Marion
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Beitragvon Janik » Montag 1. Mai 2006, 17:00

Hallo Marion,

es wäre eine nette Geste, wenn Du das Urteil hier einstellen
könntest, damit auch andere "klug" werden,

Janik
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Beitragvon L. » Dienstag 2. Mai 2006, 06:38

Sozialrichter stärken Rechte Schwerstkranker

Kassen müssen in besonderen Fällen Kosten für in Deutschland nicht anerkannte Heilmethoden übernehmen

KASSEL (mwo). Schwerstkranke können unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung auch für in Deutschland nicht anerkannte Heilmethoden verlangen.

Dies gilt auch für nicht zugelassene Arzneimittel, heißt es in mehreren gestern bekanntgegebenen Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Danach können Versicherte aber auch weiterhin "nicht alles von der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen, was ihrer Ansicht nach oder objektiv der Behandlung einer Krankheit dient".

Damit paßten die obersten Sozialrichter ihre Rechtsprechung der des Bundesverfassungsgerichts an. Das hatte im Dezember entschieden, daß die Krankenkassen bei lebensbedrohlichen Krankheiten auch nicht anerkannte Alternativmethoden bezahlen müssen, wenn eine begründete, "nicht ganz fern liegende Aussicht" auf Heilung oder Linderung besteht, eine anerkannte Standardtherapie aber nicht verfügbar ist.

Wie berichtet hatten sich der inzwischen 18jährige Kläger und seine Kasse vor dem Bundessozialgericht auf einen Vergleich geeinigt. Erstmals wandte nun das BSG diese Rechtsprechung auf neue Fälle an.

Unter anderem gab es einer lebensbedrohlich krebskranken Frau aus Hamburg Recht, die den zur Chemotherapie zugelassenen Wirkstoff 5-Fluorouracil nicht verträgt. Nach dem Kasseler Urteil muß die Krankenkasse die 8300 Euro teure Behandlung mit dem aus Kanada bezogenen Wirkstoff Raltitrexed bezahlen.

In einem weiteren Urteil machte das Bundessozialgericht deutlich, daß es Krankheiten mit besonders schwerwiegenden Folgen, etwa einer Erblindung, einer lebensbedrohlichen Krankheit gleichstellen will.

Urteile des Bundessozialgerichts, Az.: B 1 KR 7/05 R und 12/04 R
L.
 

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Beitragvon Martina » Dienstag 2. Mai 2006, 12:50

Hallo

fällt MCS mittlerweile in Deutschland unter den lebensbedrohlichen Krankheiten oder muß man seine schulmedizinisch bestätigten Organschäden angeben? Was muß man als Begründung angeben?

Grüße

Martina
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Beitragvon Alex » Dienstag 2. Mai 2006, 13:55

Hallo Martina,

MCS fällt in Deutschland in den meisten Fällen in der täglichen Praxis unter
psychiatrische Problematik (das ist nicht korrekt, wird aber so gehandhabt)
und deshalb wird kaum jemand seine Miller Vaccine wegen
MCS erhalten. Besser ist es auf die gravierenden Allergien und Sensibilitäten
einzugehen und durch Befunde herauszustellen, daß man herkömmliche
Desensibilisierung z.B. wegen dem Konservierer Phenol nicht toleriert.

Trotzdem wird es sehr schwierig werden,
Alex
Alex
 

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Beitragvon Martina » Dienstag 2. Mai 2006, 20:17

Hallo Alex,

Danke für deine Auskunft, irgendwie müßen wir vorwärts kommen
Aber das schaffen wir :-)


Viele Grüße

Martina
Martina
 

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Beitragvon Alex » Dienstag 2. Mai 2006, 20:27

Hallo Martina,

schreibe eine Suchmeldung hier ins Forum und suche Leute,
die ihre Vaccine bezahlt bekamen.
Die Bredstedtleute dürften fast alle dazu zählen.
Manche bekamen auch Breakspeer und die Vaccine bezahlt.

Ich drück Dir die Daumen,
Alex
Alex
 

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Beitragvon Saskia » Dienstag 2. Mai 2006, 22:38

Gibt es wissenschaftliche Studien, die belegen, das diese Vaccine wirken?
Saskia
 

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Beitragvon Mubbe » Mittwoch 28. Februar 2007, 19:30

Hallo ...
ich wurde auch in Bredstedt mit Vaccinen eingestellt und behandle mich seither über ein Rezept, welches ich über die Klinik Bredstedt erhalte. Soweit ich weiß, müssen auch die Pat. aus Bredstedt zu Hause ihre Behandlung selbst weiterzahlen!
Bei mir jedenfalls ist das so. Mir ist kein Fall bekannt, wo die Behandlung mit Vaccinen von der KK gezahlt wurde!
Mubbe
 

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Beitragvon Dundee » Montag 5. März 2007, 00:05

Hallo Saskia,
über solche Studien wurde im Forum schon berichtet.
Nutze die Suchmaschine oben in der Menueleiste.

Gruß, Dundee
Dundee
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