Schwerbehindertenrecht
Zusatzzeichen RF bei Behinderungen kann bei Behinderten mit
verschiedenen Allergien (festgestellt als Umweltkrankheiten)
erteilt werden.
LSG 6.11.2003, L 18 SB 113/00
Der Anspruch auf das Merkzeichen RF hängt nicht unbedingt davon ab, dass jemand niemals oder über einen längeren Zeitraum nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilhaben kann.
Das Zusatzzeichen RF kann auch dann erteilt werden, wenn ein behinderter Mensch in der Lage ist, nur eine geringe Anzahl öffentlicher Veranstaltungen zu besuchen.
BSG 3.6.1987, 9a RVs 27/85
http://66.249.93.104/search?q=cache:yjOq_oDeo0gJ:http://www.behindertensport.de/vdk-ratgeber2005.pdf+schwerbehindertengesetz+Barrierefreiheit+allergien&hl=de&ct=clnk&cd=13