Mieterurteile

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Beitragvon jeansgirl » Donnerstag 4. August 2005, 12:58

Schadstoffe in der Mietwohnung
In diesem Falle handelte es sich um eine Hausstauballergie eines neu
geborenen Kindes, die durch erhöhte Werte von PCP und Lindan hervorgerufen
war, abgegeben durch Boden und Holzbalkendecken. Das Landgericht hielt die
fristlose Kündigung für voll gerechtfertigt, da Gefahr für die Gesundheit
drohe - fristlose Kündigung stehe einem Mieter nicht erst dann zu, wenn die
Gesundheit bereits angegriffen sei. Da die Schadstoffkonzentrationen durch
einen Sachverständigen nachgewiesen sei und der Arzt des Babys die
Erkrankung als Ursache hiervon diagnostiziert hatte, könne es einem Mieter
nicht zuzumuten sein, in der Wohnung noch länger zu verbleiben. Da der
Vermieter dieses Problem nicht habe vorher erkennen können, wurde eine
nachträgliche Mietminderung jedoch verweigert.
(Landgericht Lübeck 14S 135/97)
http://www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mietertipps/renov/ratgfbuwdl0159
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Urteile
Das Landgericht Köln (6 S 121/91) entschied, dass das Abschleifen und
Versiegeln von Parkettböden keine Schönheitsreparaturen sind. Auch das
Auswechseln von Teppichböden gehört nach einem Rechtsentscheid des
Oberlandesgerichts Hamm (30 Re Miet 3/90) nicht zu den
Schönheitsreparaturen.
Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden
vermietet, ist der Vermieter auch für die Erneuerung der Fußböden
verantwortlich, wenn diese verschlissen sind.
Die Erneuerung und Ausbesserung von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht
zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag
auf den Mieter abgewälzt werden können.
Sind die Fußböden durch den normalen Mietgebrauch im Laufe der Mietzeit
verschlissen, muss sie der Mieter bei seinem Auszug danach nicht erneuern.
Mietvertragsklauseln, die etwas anderes bestimmen, sind unwirksam.
Unabhängig hiervon hat der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses
Anspruch darauf, daß der Vermieter den verschlissenen Fußboden erneuert oder
ausbessert.
Etwas anderes gilt, wenn der Mieter die Fußböden beschädigt hat,
beispielsweise durch Brandlöcher oder durch unzählige Rotweinflecken auf dem
Teppichboden. Dann muss der Mieter Schadensersatz zahlen. Muß ein
Teppichboden neu verlegt werden, bedeutet Schadensersatz, daß der Zeitwert
des alten Teppichbodens gezahlt werden muß.
jeansgirl
 

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Beitragvon diana » Dienstag 13. Dezember 2005, 15:18

Für eine Auskunft dankbar....
Im Mietvertrag steht dass der Mieter bei Auszug die Wände mit weisser, umweltfreundlicher Farbe zu streichen hat.
Der Mieter zieht nun aus, und jetzt verlangt der Vermieter dass die Wände mit Silikatfarbe einer bestimmten Firma zu streichen sind. Diese Farbe ist um ein vielfaches teurer als "normale" umweltfreundliche Farbe.
Der Mieter streicht nun die Wände mit eben dieser Silikatfarbe um weiteren Ärger in der eh schon angespannten Lage zu vermeiden.
Kann der Mieter die Ihm entstandenen Mehrkosten beim Vermieter geltend machen?
Danke und Gruss
dianaadamsen@hotmail.com
diana
 

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Beitragvon Minka » Dienstag 13. Dezember 2005, 15:36

Wenn der Vermieter das verlangt, könnte es sein, daß er die Mehrkosten tragen muß.
Sprich trotzdem im Ruhigen mit dem Vermieter und erkläre ihm Deine finanzielle Situation.
Offensichtlich ist er ein offener Mensch, wenn er ungiftige Farben.
Minka
 

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Beitragvon dirk » Montag 22. Mai 2006, 22:49

habe mal eine frage vielleicht kann jemand helfen
ich habe meine wohnung gekündigt und es befinden sich umbauten in dieser wohnung z.b.gefliestes bad und küche.ich habe gehört das wenn ich dem vermieter mögliche nachmieter anbiete,die diese umbauten wie gesehen übernehmen(schriftlich festgehalten)und der verwalter diese mieter ablehnt, das ich dann diese umbauten nicht entfernen muss.meine frage ist das so richtig?bitte um antwort unter lesch.dirk@gmx.de bitte mit urteilsnummer und gerichtsname wenn möglich!
dirk
 

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Beitragvon Chris » Dienstag 23. Mai 2006, 08:51

http://www.ratgeberrecht.de/index/ir03.html
Da steht auch - Ein Vermieter kann seine Wohnung so zurückverlangen wie sie war (es ist sein Eigentum - das wird oft vergessen). Also, halte einen guten Draht zu Deinem Vermieter und Du hast mehr Glück. Ich hatte so vor Jahren Glück - Er kam mir beim Auszug sehr entgegen.
Chris
Chris
 


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