Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Beitragvon franka » Dienstag 30. Mai 2006, 07:31

Aus der Ärzte Zeitung v. 30.5.06

Ärzte Zeitung, 30.05.2006

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Anwalt darf bei Untersuchung immer dabeisein
MAINZ (dpa). Ein Prozeßbeteiligter hat bei einer vom Gericht angeordneten ärztlichen Untersuchung grundsätzlich einen Anspruch auf die Anwesenheit seines Anwalts.

Das geht aus einem jetzt bekanntgewordenen Beschluß des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Werde dem Betroffenen die Anwesenheit des Anwalts oder einer anderen Vertrauensperson verwehrt, so sei dies ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens.

Das LSG betonte in seinem Beschluß, eine ärztliche Untersuchung sei ein erheblicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Die gerichtlich angeordnete Untersuchung greife in die Intimsphäre und die Menschenwürde des zu Untersuchenden ein. Daher müsse seinem Wunsch nach Anwesenheit einer Vertrauensperson grundsätzlich entsprochen werden.

Das Gericht bekräftigte, ein Arzt könne, falls er mit der Anwesenheit Dritter nicht einverstanden sei, die Untersuchung ablehnen.

Urteil des LSG Rheinland-Pfalz, Az.: L 4 B 33/06
franka
 

Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Beitragvon Alex » Dienstag 30. Mai 2006, 07:41

Super Franka!

Hier der Link:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/05/30/098a0503.asp?cat=

Es ist eine dpa Meldung. Hat jemand weitere Artikel dazu?

Gruß
Alex
Alex
 

Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Beitragvon John » Donnerstag 1. Juni 2006, 19:55

Also hat sich nichts geändert.

Wenn der Arzt oder Gutachter keine Dritte Person dabeihaben will, muß man alleine rein.

Das war schon immer so.
John
 

Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Beitragvon Kai Uwe » Donnerstag 1. Juni 2006, 22:06

Nicht ganz John,
er darf ablehnen, aber Du hast das Recht dazu jemanden mitzunehmen.
Das wurde vorher nicht explizit so benannt.
Wenn er ablehnt, ist er auffällig, nicht Du und Du bekommst einen
neuen Gutachter.

Grüße
Kai Uwe
Kai Uwe
 

Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Beitragvon Chris » Freitag 2. Juni 2006, 10:59

Mir wurde noch nie eine Begleitperson abgelehnt.
Grüße Chris
Chris
 

Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Beitragvon franka » Freitag 2. Juni 2006, 14:37

Da hast Du Glück gehabt Chris.
Ich selbst und einige andere die ich kenne haben da völlig andere Erfahrungen gemacht (z.B. Zusage und direkt vor Ort Ablehnung der Begleitperson)- vorzugsweise von Psychiatern.

Und am wichtigsten ist:
Das es mit dieser Entscheidung, eine rechtliche Grundlage dafür gibt.
Denn entgegen der landläufigen Meinung von vielen, war keine Gutachter bisher verpflichtet, eine Begleitperson zuzulassen!

Somit durchaus eine Änderung und eine Verbesserung.
franka
 

Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Beitragvon Chris » Samstag 3. Juni 2006, 22:05

Vielleicht lag es ganz einfach daran - ich habe nie im Vorfeld gefragt. Wir waren einfach beim Termin zu zweit. Zuerst war da ein Erstaunen mit "Sie werden doch untersucht" und ich sagte einfach "Mir macht es nichts aus, wenn da jemand dabei ist".
Chris
 

Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Beitragvon Clarissa » Mittwoch 14. Juni 2006, 21:04

und hier der atrtikel aus dem vdk newsletter

http://www.vdk.de/de12249

Ärztliche Untersuchung: Anwalt des Betroffenen darf anwesend sein
[06/2006]

Ein Prozessbeteiligter hat bei einer vom Gericht angeordneten ärztlichen Untersuchung grundsätzlich einen Anspruch auf die Anwesenheit seines Rechtsanwalts.

Das geht aus einem Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Werde dem Betroffenen die Anwesenheit des Anwalts oder einer anderen Vertrauensperson verwehrt, so sei dies ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (Aktenzeichen: L 4 B 33/06).

Das LSG betonte in seinem Beschluss, eine ärztliche Untersuchung sei stets ein erheblicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Die gerichtliche angeordnete Untersuchung greife tief in die Intimsphäre und in die Menschenwürde des zu Untersuchenden ein. Daher müsse seinem Wunsch nach Anwesenheit einer Vertrauensperson grundsätzlich entsprochen werden.

Das Gericht bekräftigte, der Mediziner könne, falls er mit der Anwesenheit Dritter nicht einverstanden sei - weil so eine ordnungsgemäße Begutachtung nicht möglich sei - die Untersuchung ablehnen. In jedem Fall aber könne er als befangen abgelehnt werden, wenn er sich ohne nachvollziehbare Gründe gegen die Anwesenheit von Vertrauenspersonen wende. In strittigen Fällen der Erwerbs- oder Arbeitsfähigkeit ordnen die Sozialgerichte regelmäßig ärztliche Untersuchungen an. (dpa)
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Beitragvon Infoportal für Chemi » Montag 27. November 2006, 06:45

Vielen Dank für den Bericht, sehr wichtig für Betroffene zu wissen. Wir haben da leider auch schlechte Erfahrungen gemacht.
Eine Betroffene konnte kaum laufen und nahm eine Dame als Begleitperson zu einem Vertrauensarzt mit, der Arzt verwies Sie der Türe. Die Betroffene liess sich das nicht gefallen und rief die Dame zurück. Daraufhin kam die Untersuchung kaum zustande, weil der Arzt sich irgendwie sichtlich unwohl fühlte. Er hat sich ohne nachvollziehbare Gründe gegen die Anwesenheit von Vertrauenspersonen gewendet. Dieser Untersuch wurde vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben. Der Diagnose war natürlich zu 100% psychisch, wie könnte es auch anders sein.
Infoportal für Chemi
 

Anwalt darf b. Untersuch. dabei sein

Beitragvon Silvia K. Müller » Montag 27. November 2006, 14:08

Rechtsanwalt Tamm aus Würzburg hat uns für die nächste Ausgabe von Perspektiven einen
ausführlichen Bericht dazu zur Verfügung gestellt. Auch darin der Tenor: Es darf
jemand dabei sein.
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