Arbeitsunfähigkeit wegen Amalgamschäden

Arbeitsunfähigkeit wegen Amalgamschäden

Beitragvon Kai Uwe » Freitag 9. Februar 2007, 21:36

Am 24.01.2007 wurde vor dem Sächsisches Landessozialgericht in Chemnitz
der Fall einer Amalgamgeschädigten verhandelt. Grund der Verhandlung war die
Arbeitsunfähigkeit der Klägerin nach einer Zahnextraktion.


Urteil:
Der geltend gemachte Krankengeldanspruch (01.01.1998 bis 13.01.1998 und 05.02.1998 bis 02.07.1998) wird in vollem Umfang anerkannt. Die für die freiwillige Krankenversicherung in diesem Zeitraum gezahlten Beiträge werden auf Antrag erstattet.

Die Klägerin wurde durch den VDK vertreten.


Az.: L 1 KR 59/02
S 13 KR 96/98 Chemnitz
Kai Uwe
Besserwisser
 
Beiträge: 298
Registriert: Donnerstag 25. Januar 2007, 09:16

Zurück zu Bescheide / Urteile

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron