Arbeitslose Diabetiker können Mehrbedarf ......

Arbeitslose Diabetiker können Mehrbedarf ......

Beitragvon Clarissa » Mittwoch 28. Februar 2007, 12:27

Betrifft uns nicht direkt, aber wir haben ja auch Mehraufwendungen für unsere Ernährung, ist vielleicht eine Begründungshilfe.

Darmstadt (dpa) - Arbeitslose Diabetiker, die wegen ihrer Krankheit auf besondere Ernährung angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Regelsatz des Arbeitslosengeldes II.

Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem in Darmstadt veröffentlichten Beschluss. Hessens oberste Sozialrichter gaben einem Kläger recht, der an Diabetes mellitus vom Typ IIa leidet, und dem die Arbeitsgemeinschaft (Arge) der Stadt Offenbach und der Bundesagentur für Arbeit in Offenbach einen Mehrbedarfszuschlag verwehrt hatte. Die Arge hatte argumentiert, Diabetiker könnten sich ohne finanziellen Mehraufwand krankheitsgerecht ernähren. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen: AZ L 7 AS 241/09 ER).

Zwar sei in der medizinischen Wissenschaft die Frage nach der Notwendigkeit und Wirksamkeit einer besonderen Diabetes-Kost noch nicht endgültig entschieden. Solange dies aber so sei, folge das Gericht den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dieser empfehle eine besondere Krankenkost für Diabetiker. Da diese Ernährung einen medizinisch notwendigen tatsächlichen Bedarf abdecke, gehöre ihre Finanzierung zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum, entschied das Gericht. Dem Kranken sei nicht zuzumuten, diesen Mehrbedarf aus dem so genannten "Ansparanteil" des Regelsatzes zu decken, da dieser für einmaligen besonderen Bedarf gedacht sei, urteilten die Richter.

Quelle: DPA http://magazine.web.de/de/themen/gesundheit/medizin/krankheiten/3679302,f=linkL4_2.html
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Arbeitslose Diabetiker können Mehrbedarf ......

Beitragvon Mikao » Dienstag 22. Mai 2007, 12:39

Hallo, habe den obrigen Beitrag gelesen und dazu eine Frage: Weißt Du auf wieviel dieser Zuschlag sich beläuft?
Mikao
 

Arbeitslose Diabetiker können Mehrbedarf ......

Beitragvon Lawya » Dienstag 22. Mai 2007, 13:40

Also für mich ist das jetzt so nicht neu. Denn wenn der Hausarzt bestätigt, dass wegen der MCS (oder multipler Nahrungsmittelallergien etc.) eine mehraufwändige Ernährung notwendig ist, geht das m.E. bei der ARGE durch.
Hat hier schon bei jemanden geklappt. Die Frage ist für mich: reicht der Betrag?
Leider nicht!
Vielleicht mal einzeln alles Sammeln, den Mehrbedarf konkret anhand von Preisvergleichen ermitteln und dann komplett fordern. Müsste zumindest über das Sozialgericht "kostenlos" gehen.
Würde mich mal interessieren.
Leider gibt es ab und zu Gesetze, die eine (verfassungsrechtlich zulässsige) Beschränkung auf Pauschalen erlauben, dann ist das das "Ende der Fahnenstange". Ich habe es hier nicht überprüft, ob irgendwie Sonderbedarf o.ä. geht. Probieren geht über Studieren meine ich.
Auf jeden Fall müssen sich dann div. Leute ständig mit der Sache auseinandersetzen.
Lawya
 


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