Muß zum Gutachten, aber kann nicht!

Muß zum Gutachten, aber kann nicht!

Beitragvon Andreas » Montag 12. November 2007, 16:37

Ich soll zu einem Gutachten, aber kann da nicht hin wegen meiner schweren MCS.

Jetzt hab ich einen Brief geschrieben, daß ich um ein Gutachten zu Hause bitte. Per Gesetz ist das vorgesehen.

Ich weiß nicht ob ich da so was hartes reinschreiben soll wie wenn sie mich dazu nötigen sollten, mir selber Schaden zuzufügen (indem sie sagen ich muß dahinkommen, und wenn ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme, muß ich ja damit rechnen daß mir der Lebensunterhalt gestrichen wird) dann werde ich entsprechende rechtliche Schritte ergeifen, oder sogar schreiben daß ich Strafanzeige wegen Nötigung mit ggf Körperverletzung Folge stellen werde?

Ich weiß ja daß mir immer alle von sowas abgeraten haben, aber auf meine "weichen" Briefe wird sich gewöhnlich ein Ei gebacken. Da kann man echt schreiben was man will, es wird einfach ignoriert, auch Befunde, Atteste etc.
Andreas
 

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Beitragvon Annette » Montag 12. November 2007, 16:52

Hallo Andreas,
wenn du damit drohst, dass du dir was antuen willst, dann besteht die Gefahr das sie dich zwangseinweisen. Schlimm, aber leider ist es so. Bleibe bei deiner Bitte um Begutachtung zu Hause sachlich.
Alles gute Dir
Annette
P.S. Hast du einen Anwalt?
Annette
 

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Beitragvon Andreas » Montag 12. November 2007, 17:17

Nein, ich will mir doch nichts antun! Nur wenn die mich dazu nötigen dort hinzukommen, damit ich meinen Lebensunterhalt nicht gestrichen kriege, dann ist das Körperverletzung.
Andreas
 

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Beitragvon Janik » Montag 12. November 2007, 17:41

Hallo Andy,
bitte bloß nichts in Richtung daß Du Dir was antust schreiben,
dann hast Du sofort eine Betreuung am Hals und wirst sie nie wieder los.
Das sie Dich dann zwangsweise zum Psychiater schicken oder einweisen ist nicht von der
Hand zu weisen. Das ganze ist keine gute Idee für Dich.

Schildere ganz sachlich, daß Du zu Hause begutachtet werden mußt, weil Du Reaktionen auf
verschiedene Sachen bekommst, z.B. Parfüm. Wenn Dein Arzt ein Attest dazu schreibt umso besser.
Während der Begutachtung sollte eine Vertrauensperson von Dir dabei sein.

Hab nicht zuviel Angst, geh die Sache cool und souverän an,
Janik
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Beitragvon Leckermäulchen » Montag 12. November 2007, 18:30

Hallo Andreas,

da du offenbar meinst, dass s – i – e , also das Amt, dir was antun mit diesem Zwang zu kommen, meinst du das SGB 1. Buch § 65 = Grenzen der Mitwirkung? Das würde anwendbar sein auf deine jetzige Situation. Ist deine MCS anerkannt?

LG
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Beitragvon Andreas » Montag 12. November 2007, 22:08

Hilfe nein! Ich hab doch schon geschrieben, ich will mir nichts antun!
Ich meine, daß wenn die das nicht akzeptieren und sagen, ich muß dahinkommen, weil ich eine Mitwirkungspflicht habe, und wenn nicht, dann streichen die meinen Lebensunterhalt.

Dann wäre ich ja genötigt dahinzukommen, und würde schwere Symptome dafür in Kauf nehmen müssen und weitere irreversible Schädigung, nur damit ich weiter überleben kann.
Das wäre Nötigung mit Körperverletzung (Steigerung eines pathologischen Zustandes) als Folge.

Ich stand schon mehrfach vor dieser Situation, und diverse Beratung und Anwälte haben mir gesagt, ich MUSS da hin...
Und die Rentenversicherung hat einfach geschrieben das wäre überhaupt nicht nachvollziehbar, obwohl ich alles ausführlich geschildert habe.
Also dachte ich, daß die vielleicht vorsichtiger sind, wenn sie merken, daß sie mit jemandem zu tun haben, der sich nicht alles gefallen läßt.

@Leckermäulchen - ja, das wirds wohl sein, danke für den Tip, dann kann ich den Paragrapphen noch in den Brief einbauen
Andreas
 

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Beitragvon Leckermäulchen » Dienstag 13. November 2007, 00:09

Hallo Andreas,

ja, ich meinte das auch genauso wie du, weil bei mir das Arbeitsamt auch schon so reagiert hat. Allerdings bin ich noch einigermaßen flexibel und bin dann hin. Sie haben aber meine Befunde, die sie angefordert, bekommen und mir den Empfang auch freundlich (???) lächelnd bestätigt haben, trotz alledem vollkommen ignoriert und dann auch ein "Gut"achten erstellen lassen. Die Umstände des Zustandekommens sind eine einzige Farce und eine "Lachnummer" (wenn's nicht so traurig wäre!)

Unter http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0106500
steht der Paragraph soweit drin.

Bin überzeugt, die ganzen Institutionen und Ämter wissen tatsächlich nur zu gut Bescheid. MCS gibt's in Wirklichkeit doch schon massenhaft. LASS DEN KOPF NICHT HÄNGEN. DU BIST NICHT ALLEIN!

Ich wünsch dir gutes Gelingen. ;-)

LG
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Beitragvon Andreas » Dienstag 13. November 2007, 02:18

Danke, Leckermäulchen (cooler Nick! :D)

Ja, sie wissen Bescheid. Ganz genau. Und sie machen es mit voller Absicht, wider besseres Wissen. Bei mir auch: MCS existiert nicht - darf ein Gutachter ungestraft behaupten, trotzdem es im WHO Diagnoseschlüssel ICD10 gesetzlich verbindlich auch für deutsche Ärzte und Gutachter anerkannt ist. Die Staatsanwaltschaft hat bei mir entschieden, daß daran rechtlich nichts auszusetzen ist.
Tja, und wer es anerkennt, wird versetzt oder in Pension geschickt.
Und "querulatorische" Umweltmediziner werden massiv "bearbeitet"...(der Zweck heiligt die Mittel).
Andreas
 

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Beitragvon Lawya » Dienstag 13. November 2007, 14:11

Ja, schreib\' mal Schritt für Schritt wie es weiter geht.

Ansonsten mal unter Toxcenter.de auf \"Beweisliste Amalgamverfahren\" gehen und mal etwas ähnliches zusammentragen. Leider muss man die Literaturgrundlagen wohl mitliefern.
Wäre vielleicht gut, wenn hier auch so etwas in der Richtung angefertigt wird.
- Editiert von Lawya am 13.11.2007, 13:13 -
Lawya
 

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Beitragvon Andreas » Dienstag 13. November 2007, 20:03

"Ja, schreib\' mal Schritt für Schritt wie es weiter geht"

Was meinst du?
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