BfR empfiehlt, den Farbstoff Red 2G nicht mehr in Kosmetika zu verwenden
Der Farbstoff Red 2G war mit der Kennzeichnungsnummer E 128 bis vor kurzem in Lebensmitteln zugelassen. Die Europäische Kommission hat nun seinen Einsatz in Lebensmitteln verboten, da er nach Verzehr im Körper zu Anilin umgewandelt wird. Anilin steht im Verdacht, Krebs zu verursachen und das Erbgut zu schädigen. Der Farbstoff darf auch im Kosmetikbereich eingesetzt werden, außer in Produkten, die mit der Schleimhaut in Kontakt kommen. Das BfR hat vor diesem Hintergrund dazu Stellung genommen, ob Red 2G nun ebenso in Kosmetika nicht mehr verwendet werden sollte. Zentrale Fragen sind, in welchen Mengen der Farbstoff über die Haut aufgenommen und ob er in der Haut zu Anilin umgewandelt wird. Nach Einschätzung von Experten der Kosmetikkommission am BfR ist von einer geringen dermalen Aufnahme auszugehen. Aus Vorsorgegründen empfiehlt das BfR daher, Red 2G auch in kosmetischen Mitteln nicht mehr zu verwenden.
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