Hallo,
ich hatte kurz vor Weihnachten einen Termin beim MDK. In der Einladung hieß es, dass sie mich beraten möchten, wie ich meine Arbeitsfähigkeit wieder herstellen kann. Ich habe dem untersuchenden Arzt unzählige Gutachten, zwei Spectberichte, ein Bericht zur PET-Aufnahme usw. übergeben, doch es hat alle nichts genutzt. Es wurde mir schließlich mitgeteilt, dass ich schwer psychosomatisch erkrankt bin und umgehend zur Reha in eine pschosomatische Klinik müsste und dann würde ich sehr wahrscheinlich auch in Rente kommen (ich habe einen Antrag vor einigen Monaten gestellt). Ich habe ihm natürlich hierin widersprochen und auch noch einmal auf die übergebenen Gutachten hingewiesen. Kurz nach Weihnachten hat mich meine Krankenkasse angerufen und nachgefragt, warum ich nicht arbeiten gehe, der MDK hätte schließlich am Untersuchungstag die volle Arbeitsfähigkeit festgestellt und ob ich dies denn nicht wüßte. Natürlich wußte ich von nichts und war total überrascht. Die Zahlung von Kankengeld wurde dann auch gleich eingestellt. Mein Arzt hat der Entscheidung des MDK auch gleich widersprochen. Ich nehme an, dass ich demnächst zur einer weiteren Begutachtung zum MDK muss. Und nun zu meinen Fragen. Wie geht es weiter, wenn auch der nächte Gutachter die Arbeitsfähigkeit bescheinigt? Darf die Krankenkasse einfach von heut auf morgen die Zahlungen einstellen? Ist das Vorgehen des MDK/ der Krankenkasse überhaupt zulässig? Gruß Sabine