von Lucca » Samstag 5. Juli 2008, 10:08
Ein Hinweis der mir so in den Sinn kam, vielleicht ist er für irgendjemand irgendwann interessant:
Wenn jemand als Zeuge vernommen werden soll, dann darf er sich einer Aussage nicht verweigern, es sei denn, er ist mit dem Beschuldigten verlobt, verheiratet, in gerader Linie verwandt oder verschwägert. Ebenso darf man die Aussagen verweigern, wenn - vereinfacht ausgedrückt - die Gefahr besteht, dass man sich selbst mit der Aussage schaden können. Außerdem kann man jederzeit zu einem Gespräch einen Anwalt, oder die Person des Vertrauens hinzuzuziehen bzw. sich beraten lassen.
Bei einer telefonischen Einladung zu einer Zeugenaussage vor der Polizei, kann man sich die zu beantwortenden Fragen zuschicken lassen. Spätestens mit dem Posteingang weiß man dann auch, dass diese von offizieller Stelle kommen. Besonders MCS-Erkrankte sollten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, da man - neben der möglicherweise beschwerlichen Anreise - in aller Regel nicht weiß, auf was für Umweltbedingungen man in einer Behörde trifft.
Sollte man gebeten werden, detaillierte Fragen (oder einen Fragenkatalog) aus einem lange zurück liegendem Zeitraum zu beantworten, kann man nur nach bestem Wissen antworten. Allerdings besteht die Gefahr, dass Erinnerungen verwischen, vage sind, oder mit anderen Ereignissen am gleichen Ort verwechselt werden. In diesem Fall kann es einem keiner übel nehmen, wenn als MCS-Erkrankter / Chemikaliengeschädigter aufgrund des Krankheitsbildes und des lange zurückliegenden Zeitpunkts, Einzelheiten nicht mehr erinnerlich sind. Dieser Sachverhalt wäre dann zu Protokoll zu geben.