Aufruf zu Beschwerden bei Dienstaufsichtsbehörde

Aufruf zu Beschwerden bei Dienstaufsichtsbehörde

Beitragvon Amazone » Dienstag 15. Juli 2008, 14:38

Wenn jemand mit Entscheidungen von der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkassen u. Berufsgenossenschaften nicht einverstanden ist und/oder negative Folgen dadurch hat/te, dass von den Sozialversicherungsträgern MCS, CFS und/oder FMS als "psychische Erkrankung" nach ICD-10 Code F 40-48 eingestuft oder völlig ignoriert wurden, sollte sich derjenige unbedingt mit einer Beschwerde an die Dienstaufsichtsbehörde der oben genannten Sozialversicherungsträger wenden. In der Beschwerde sollte ein Hinweis darauf stehen, welche Entscheidung im jeweiligen Einzelfall geprüft werden soll.

Die in dieser Sache zuständige Dienstaufsichtsbehörde ist das Bundesversicherungsamt in Bonn.

Auf Anfrage kann von mir für Eure Beschwerden eine Bestätigung von DIMDI zur Verfügung gestellt werden, dass MCS, CFS und FMS im ICD-10-GM nicht den "psychischen und Verhaltensstörungen" zugeordnet sind!
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Aufruf zu Beschwerden bei Dienstaufsichtsbehörde

Beitragvon Lucca » Dienstag 15. Juli 2008, 16:26

Hallo Amazone,

das ist Spitze, dass Du eine Beschwerde anregst. Wir sollten ganz ehrlich nicht
mehr länger schweigend leiden. Man könnte sogar eine Sammelbeschwerde einleiten
um noch mehr Druck zu machen.

Toll, weiter so,
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Aufruf zu Beschwerden bei Dienstaufsichtsbehörde

Beitragvon Stier » Dienstag 15. Juli 2008, 21:53

Hallo Amazone,

danke für deine Ideen, die finde ich toll. Anbei noch eine Anfrage:

WO kann man eine BESCHWERDE einreichen, wenn ein Sozialgericht oder ein Landessozialgericht einen MCS-Patien immer noch in die PSYCHOECKE stellen´, wenn die NEUEN Anhaltspunkte (seit 2005)unter Ziffer 26,18 - "Zuordnung zum rheumatischen, entzündlichen Formenkreis" keine Beachtung finden und weiterhin die Anhaltspunkte unter Ziffer 26,3 "Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen" zugrunde gelegt werden?
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Aufruf zu Beschwerden bei Dienstaufsichtsbehörde

Beitragvon Konstantin » Dienstag 15. Juli 2008, 22:07

Eine Dienstaufsichtsbewschwerde an die direkte übergeordnete jeweilige Behörde senden Stier.
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Aufruf zu Beschwerden bei Dienstaufsichtsbehörde

Beitragvon Juliane » Dienstag 15. Juli 2008, 23:19

Kleiner Exkurs über den Dialog von Gutachtern und Gerichten:

3. Sachverständigen-Symposium des Landesozialgerichts

22. März 2006


mit dem 3. Sachverständigen-Symposium möchte das Landessozialgericht denDialog zwischen medizinischen Sachverständigen und der Richterschaft mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit fortsetzen.


1. Umgang mit Aggravation/SimulationBei einzelnen Sachverständigen herrschte Unsicherheit, ob und ggf. wieVerdeutlichungstendenzen bzw. Täuschungsversuche im Gutachten darzustellenseien. Die Richterschaft wies darauf hin, dass aggravierendes, simulierendes oderunkooperatives Verhalten im Gutachten auf jeden Fall geschildert werden müsse. Esgehöre zu den Kernaufgaben des Sachverständigen, Diskrepanzen zwischensubjektiven Beschwerden und objektiven Befunden aufzudecken und hierausSchlüsse zu ziehen. Dabei dürfe aber nicht übersehen werden, dass in derBegutachtungssituation tendenziöse Verhaltensweisen und gewisse Übertreibungentatsächlich vorhandener Krankheitserscheinungen menschlich verständlich unddaher zu erwarten seien. Denn jeder Kläger sei natürlicherweise bestrebt, denSachverständigen von Art und Ausmaß seiner Beschwerden zu „überzeugen“. Dabeikönne zunehmende Verdeutlichung auch mit einem oberflächlichen oderdesinteressierten Untersucher zusammenhängen. Auch wenn der Sachverständige
sich durch Simulation oder Aggravation herausgefordert, benutzt, getäuscht oderinstrumentalisiert fühle, sollten Bloßstellungen und Kränkungen des Probandenunbedingt vermieden werden, zumal die Grenze zwischen somatoformer und vorgetäuschter Störung fließend sei

http://74.125.39.104/search?q=cache:qZ7ZGOJBAJIJ:http://www.ra-ebener-siebold.de/pdf/LSG_NRW_1442_1.pdf+dr+volpert+sozialgericht+gutachter&hl=de&ct=clnk&cd=3&gl=de
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Aufruf zu Beschwerden bei Dienstaufsichtsbehörde

Beitragvon Clarissa » Mittwoch 16. Juli 2008, 05:13

Also ich versteh das so: Gutachter sollen die Aussagen der zu begutachtenden Personen nicht für bare Münze nehmen, 80% streichen weil ja maßlos übertrieben wird und den Rest kann man ja wenn irgend möglich in die Psychotische Richtung schieben.

Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, zum größten Teil haben die \"Gutachter\" ihre Hausaufgaben gut gemacht.
- Editiert von Clarissa am 16.07.2008, 07:48 -
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Aufruf zu Beschwerden bei Dienstaufsichtsbehörde

Beitragvon Lucca » Mittwoch 16. Juli 2008, 13:07

Leute wenn Ihr solche Behandlung erfahren habt oder mittendrin seid,
folgt Amazone's Aufruf und werdet tätig. Zu verlieren gibt es längst nichts mehr.
Ich habe meine Rente, helfe aber gerne mit wo es brennt.

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Beitragvon Eva v. A. » Mittwoch 16. Juli 2008, 15:19

Hallo Amazone danke für diesen wichtigen Beitrag. Ist es möglich dass die Bestätigung von DIMDI, darüber dass MCS, CFS und FMS im ICD-10-GM nicht den "psychischen und Verhaltensstörungen" zugeordnet sind, online zu stellen?

Möglichst so, dass Ärzte und Leien die im Internet nach MCS ICD10 und T78.4 suchen, dieses Schreiben über Suchmaschinen finden können? Das wäre prima.
LG
Eva v. A.
 


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