Rechtsmittel bei MCS Diagnose

Rechtsmittel bei MCS Diagnose

Beitragvon Sonora » Mittwoch 13. August 2008, 16:12

Ich kommunizierte heute mit H. Guth von der DGMCS und er erlaubte mir, dass ich ihn zitieren dürfe,
weil seine Aussage interessant für uns ist.


Grundsatz
Wenn ein Arzt oder eine Klinik sich grundsätzlich weigern MCS
als chron. Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, so besteht
im Hinblick auf das Ergebnis der UBA/RKI-Studie und auf die Auskunft
der KBV, dass bei vergleichbaren Gesundheitsstörungen unter
Berücksichtigung des Prinzips der Ausschlussdiagnostik der
Kassenarzt die Pflicht hat eine Diagnose zu stellen, ein Klageanspruch
vor den Gerichten.

Dagegen kann eine Diagnose im Einzelfall m.E. im Hinblick auf eine
fehlende eindeutige klinisch-diagnostische Marker und der
zu fordernden Erfahrung des Arztes als Gutachter deshalb
gegenüber dem Gutachter nicht eingeklagt werden, weil dem Arzt nach
einem Beschluss des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe
des Bundes "ein von den Gerichten nicht nachprüfbarer Beurteilungs-
spielraum zusteht". Eine Klagemöglichkeit besteht jedoch gegenüber
Dritten, z.B. gegenüber dem Sozialleistungsträger, und mit der Forderung
einen anderen Gutachter zu beauftragen.

Das kann zitiert werden, es entspricht meiner Rechtsauffassung,
und es wären Urteile dazu interessant.

In der GKV hat man Ansprüche auf Leistungen, wenn man als Versicherter
Symptome von Krankheitswert vorträgt. Ob MCS oder sonstwas später
diagnostiziert wird, das ist zunächst nicht leistungsbegründend, denn
es ist nicht Aufgabe der Versicherten, eine Diagnose zu stellen oder
die Voraussetzungen hierfür nachzuweisen. Wohl haben die Patienten
die Möglichkeit, sich gegen nicht ordnungsgemässe erbrachte ärztliche
Leístungen zu wenden und gegen Entscheidungen anzugehen.
Im Kern hatte sich auch die früher für MCS zuständige Referentin im BMG,
Frau Strecker, so geäussert.


Heinz Guth, 13.8.2008
Sonora
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Rechtsmittel bei MCS Diagnose

Beitragvon Alex » Mittwoch 13. August 2008, 19:56

Wenn ein Arzt bewusst eine Falschdiagnose stellt, ist das ein ärztlicher Kunstfehler
und der ist sehr wohl ein Straftatbestand.

SHG Leiter, die Ärzte oder MCS Patienten auffordern die Diagnose MCS nicht zu stellen, bzw. stellen zu lassen, obwohl sie beim Pat. zweifelsfrei vorhanden ist und statt dessen anregen irgend etwas anderes aufzuschreiben - fordern dazu auf eine strafbare Handlung zu begehen.
Alex
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Rechtsmittel bei MCS Diagnose

Beitragvon Juliane » Mittwoch 13. August 2008, 23:06

Ach, je. Was wird denn der Dr.Otto Versand dazu sagen.

Steht doch in seinem Internet-Katalog

"Sie haben sich entschlossen, einen umweltmedizinisch tätigen Arzt aufzusuchen? Der folgende Text hilft Ihnen, sich auf den Besuch vorzubereiten und sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Es kann sein, dass während des Erstgesprächs deutlich wird, dass der Arzt und Sie als Ratsuchender/Patient recht unterschiedliche Auffassungen darüber haben, woher Ihre Beschwerden kommen können, wie man sie am besten diagnostiziert und therapiert. Oft geht es hier um Vorgehensweisen der wissenschaftlich orientierten Medizin einerseits und alternative Untersuchungs- und Behandlungsverfahren andererseits. Ein erfahrener Umweltmediziner wird in diesem Fall die unterschiedlichen Sichtweisen offen ansprechen und im Bündnis mit Ihnen das weitere diagnostische und therapeutische Vorgehen festlegen.

Dieses "Arbeitsbündnis" ist auch und gerade dann sinnvoll, wenn im Verlauf des Gesprächs der Arzt die Möglichkeit in Betracht zieht, dass Ihre Beschwerden psychosomatisch oder psychisch bedingt sein können, während Sie davon überzeugt sind, dass sie aus der Umwelt herrühren. Hier ist die Verständigung zwischen dem Arzt und Ihnen als Ratsuchenden/Patienten darüber, dass umweltbedingte Gesundheitsstörungen sowohl eine körperliche als auch eine psychische Komponente haben können, wichtig. In diesem "Arbeitsbündnis" können der Arzt und Sie gemeinsam festlegen, dass zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt eine psychotherapeutische Untersuchung und Betreuung sinnvoll sein kann."



"Literatur:
Beyer, A. und A. D. Kappos (2002): Praktische Hinweise für die Arzt-Patienten-Kommunikation. Anhang: Checkliste für das ärztliche Gespräch im Rahmen des umweltmedizinischen Untersuchungsganges. In: Folgelieferung 1/2002 zum Springer Loseblatt-System "Praktische Umweltmedizin”. Hrsg.: A. Beyer, D. Eis. Springer Verlag, Sektion 11.03

Kommission "Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin" (2001): Untersuchungsgang in der Umweltmedizin. Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 44:1209-1216"


http://www.allum.de/service-links-checkliste_umweltmedizin.html
Juliane
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Rechtsmittel bei MCS Diagnose

Beitragvon Manno » Donnerstag 14. August 2008, 23:00

Und was bedeutet diese Doppelbotschaft jetzt in einem Satz ?

Wenn ein Arzt sich weigert in Einzelfällen MCS zu diagnostizieren,
dann muß er das nicht, weil ihm eine Begutachtungsspielraum zu-
steht. Er darf es nur grundsätzlich nicht verweigern, wobei man
selbst dann, wenn er selbst angibt es grundsätzlich zu verweigern
noch nicht weiß, ob er es nicht in irgendeinem Fall doch gemacht
hat. Dann wird er diesen Fall bei Gericht vorlegen und der Kläger
trägt die Kosten des Verfahrens. Es bleibt also nur eine Deutung:
Der Arzt schickt einen Brief, in dem er schriftlich versichert,
daß er die Diagnose MCS grundsätzlich verweigert ?

Nächster Absatz: Ich habe als Patient eine erhebliche unverträg-
lichkeit auf Dentalmaterialien oder sonstige chemische Stoffe,
Wurzelfüllungen Kampferchlorphenol, ect. Nun habe ich also auch
ohne MCS Diagnose grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen.
Wen interessiert das, wenn er keinen Arzt findet der eine Leis-
tung verechnen will. (den Patient behandeln will) Finde ich nun
aber einen (Zahn-) Arzt, dann schreibt der irgendeinen Diagnose
schlüssel auf seine Abrechnung, den er verrechen kann. Danach
interessiert mich aber mein grundsätzlicher Leistungsanspruch
bei der GKV nicht mehr, denn die Leistung wurde ja verrechnet.

Wo steckt den hier die interessante Botschaft ?
Manno
 

Rechtsmittel bei MCS Diagnose

Beitragvon Sonora » Donnerstag 14. August 2008, 23:10

Das man ein Recht auf Gerechtigkeit hat Manno, da
steckt die Botschaft. Und, dass man es sich nicht bieten
lassen muss, dass ein Arzt bewusst und mit Vorsatz eine
Psychodiagnose stellt oder abrechnet wo keine ist.

Einfach zu verstehen, finde ich jedenfalls.
Sonora
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