Hallo zusammen,
für alle, die sich gegen die Diskriminierung von MCS und anderen Umwelterkrankungen, zur Wehr setzen wollen, hier exemplarisch als Musterbrief eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Abt. für Psychosomatische Medizin am Universitätsklinikum Regensburg, das ich gestern rausgeschickt habe und das jeder in entsprechend abgewandelter Form als Vorlage nehmen kann.
Leute, traut Euch und setzt Euch zur Wehr!
Gruß Amazone
______________________________________________________________________________________
MUSTERBRIEF (bitte als Einzelfallbeispiel Eure eigenen Erfahrungen beschreiben)
Bayrisches Staatsministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Salvatorstr. 2
80333 München
Fachaufsichtsbeschwerde über die Leitung der Abteilung für
Psychosomatische Medizin am Universitätsklinikum Regensburg
Sehr geehrte Damen und Herren Minister,
aufgrund von tatsachenwidrigen Darstellungen/Verfälschung von Tatsachen und Diskriminierung umweltmedizinisch erkrankter PatientInnen durch die Leitung des Universitätsklinikum Regensburg - Abteilung für Psychosomatische Medizin - erheben wir hiermit Dienst-aufsichtsbeschwerde gegen Herrn Professor Thomas Loew.
Als betroffene Patienten verwahren wir uns aufs Schärfste gegen die von ihm in Vorlesungen/Vorträgen verbreiteten falschen Behauptungen und menschenrechtsverletzenden Äußerungen und bitten Sie, diese Verstöße im Rahmen Ihrer Tätigkeit als oberste Dienstaufsichtsbehörde schnellstens zu unterbinden.
Begründung
In den Lehrveranstaltungen WS 2007/2008 zum Medizinstudium “Psychosomatik und Psychotherapie” befindet sich der Hinweis “Umweltmedizin” (Umweltbezogene Ängste=
1 Stunde)”, der auf eine Vorlesung/einen Vortrag “Psyche und Umweltbelastung” verlinkt:
http://www.uniklinikum-regensburg.de/imperia/md/content/kliniken-institute/psychosomatischemedizin/studenten/psycheundumweltbelastung.pdf
In diesem Vortrag wird den StudentInnen suggeriert, dass es sich bei Erkrankungen durch Umweltschadstoffe, wie z.B. bei der Multiple Chemical Sensitivity (MCS) um umweltbezogene Körperbeschwerden/UKB handelt, die nicht Gegenstand der ICD-10 Klassifikation sind und sich Überlappungen mit somatoformen Störungen ergeben.
Diese Behauptungen entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage und sind schlichtweg falsch, zumal die Hypothese der “somatoformen Störungen” im Zusammenhang mit
umweltmedizinischen Erkrankungen von den Verfassern nicht verifiziert werden kann, ganz zu schweigen davon, dass in den bis 2007 veröffentlichten wissenschaftlichen Studien ca. Dreiviertel (76%) von einer physischen Erkrankung durch Umweltschadstoffe/Chemikalien (MCS Referral & Resources, Albert Donnay: Bibliographie über wissenschaftliche Studien zu Multiple Chemical Sensitivity, http://www.mcsrr.org) ausgehen.
Des weiteren geht aus einem Schreiben des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eindeutig hervor, dass MCS im ICD-10 GM klassifiziert ist, und zwar unter T 78.4, und dass eine Zuordnung der Erkrankungen MCS, CFS und FMS zu dem Kapitel 5 “Psychische und Verhaltensstörungen” seitens des ICD-10 nicht vorgesehen ist.
Ob es sich bei den Falschdarstellungen und Diskriminierungen sowohl von umweltmedizinischen PatientInnen als auch von Umweltmedizinern, die indirekt als Kollaborateure bezeichnet werden, seitens der Abt. für Psychosomatische Medizin am Uniklinikum Regensburg um Straftatbestände nach StGB § 186 „üble Nachrede“ und/oder § 187 „Verleumdung“ handelt, mag dahingestellt sein. Im deutschen Recht sind üble Nachrede und Verleumdung im StGB folgendermaßen definiert:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Doktrin dieser sogenannten Experten führt in der Praxis erfahrungsgemäß dazu, dass betroffene PatientInnen systematisch diskriminiert, durch psychiatrische Diagnosen stigmatisiert und im gesamten Gesundheitswesen menschenunwürdig behandelt werden, da auch diese drittmittelabhängigen Institute offensichtlich der „industrie-lancierten“ psychogenen Ätiologievorstellung der Hypochondrie/Ökochondrie/Umweltbesorgnis-These verhaftet sind, die von ihnen ohne umweltmedizinisch-wissenschaftlichen Bezug verbreitet wird.
Weche Auswirkungen diese “Lehrmeinungen” in der Praxis haben, möchten wir zu Ihrem besseren Verständnis ganz kurz an einem Fallbeispiel veranschaulichen:
Ungeachtet der Nachweise einer über ein Jahrzehnt währenden Schimmelpilz- und anderen Schadstoffexposition in einer Mietwohnung und ärztlicherseits diagnostizierter MCS mit schweren Störungen des Fremdstoff-Stoffwechsels, führte die Verbreitung derartig gefärbter “Lehrmeinungen” in diesem Fall dazu, dass die Patientin unter Androhung von Sanktionen in eine psychosomatische Reha-Klinik gezwungen werden sollte, ganz zu schweigen davon, dass sogar die zusätzlich zu MCS vorhandenen multiplen Allergien in einem psychiatrischen Gutachten als Zwangsstörung bezeichnet wurden.
Um die Behauptungen dieser Herren Professoren ad absurdum zu führen:
Die betroffene Patientin leidet weder an Umweltängsten/Phobien noch an Umweltbesorgnis, sondern seit der Schimmel-/Schadstoff-Exposition in einer Mietwohnung an kardiovaskulären und anderen massiven Symptomen, die durch geringste Spuren von diversen Umweltchemikalien wie z.B. Lösemittel, Pestizide etc. sowie Schimmelpilze, deren Stoffwechselprodukte und Mykotoxine ausgelöst werden. Vor dem Bezug der belasteten Mietwohnung war sie kerngesund.
Des weiteren finden Sie anbei ein weiteres Exempel für das Gutachter(un)wesen, das auf die überall verbreitete Doktrin solcher Lehrveranstaltungen usw. zurückzuführen ist.
Im übrigen ist es nach den international anerkannten Cullen-Kriterien Stand der umwelt-medizinischen Wissenschaft, dass MCS-Patienten auf geringste Spuren für sie schädlicher Umweltschadstoffe mit massiven gesundheitlichen Beschwerden reagieren.
Sehr geehrte Damen und Herren Minister, wir hoffen, Sie können anhand dieser Ausführungen nachvollziehen, dass sich umweltmedizinische PatientInnen durch die in den Schriften/Vorträgen/Vorlesungen der “psychischen Fachbereiche” verbreiteten falschen Behauptungen und Diskriminierungen in ihren Menschenrechten verletzt sehen, und bitten Sie in Ihrer Eigenschaft als oberste Aufsichtsbehörde nochmals, dafür Sorge zu tragen, dass dies ein Ende hat.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung unseres Anliegens und sehen Ihrer diesbezüglichen Stellungnahme mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen