Zitat aus Fragen und Antworten:
[quote]von Herbert Masslau:
"Das deutsche Sozialrecht kennt keine Sammelklage. Es ist Individualrecht. Schließlich ergeht ja auch ein auf die konkrete Person gerichteter Verwaltungsakt. Auch wenn ganz viele von denselben Klagepunkten betroffen sind, so ergibt sich daraus noch nicht die Möglichkeit einer Sammelklage.
Umgekehrt, wenn viele Leute in denselben Aspekten Klage erheben, können die Gerichte einzelne Klagen stellvertretend herauspicken, aburteilen, und dann gilt das für alle gleichgelagerten Fälle.
Zur Klagebefugnis gehört die individuelle Beschwerd durch einen Verwaltungsakt, und die Klage muß sich auch gegen den konkreten auf die Person bezogenen Bescheid oder Widerspruchsbescheid richten.
Und die Aussage, Sammelklagen hätten mehr Erfolg als Individualklagen, kann ich nicht nachvollziehen. Sammelklagen sind politische Klagen im Zusammenhang mit einer entsprechenden politischen Öffentlichkeitsarbeit. Wir haben früher in der Anti-AKW-Bewegung auch so etwas diskutiert, wegen der politischen Außenwirkung, aber "Sammelklagen", wenn sie denn als solche
eingereicht werden, werden im Handumdrehen wegen mangelnder Darstellung der individuellen Betroffenheit abgebügelt, zweitens führen sie nur zur finanziellen Ausblutung, da nicht tausend Bürger eine Klage bezahlen müssen, sondern tausend Klagen. Aber, wohlgemerkt, im Sozialrecht gibt es einfach keine Sammelklage. - Wenn mehrere einzeln einen faksimilierten Klagetext als
Klage einreichen, handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um Einzelklagen, die nur denselben Text haben."[/quote]
Quelle:
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/widerspruchfragen.html