von Westi » Freitag 10. September 2010, 10:52
Ich hab's auf de Focus-Seite gefunden:
Holzschutz
Darf ich Zäune und Pergolen mit (giftiger) Lasur streichen?
+/- = uneinheitlich
BGB § 906, § 1004
Solange Farben und Lasuren zulässig sind, darf ich meinen Zaun damit streichen. Vorübergehenden Gestank muss mein Nachbar hinnehmen. Wird er jedoch durch längerfristige Ausdünstungen krank, kann er klagen.
Mein Kommentar:
Die Erkrankung durch Holzschutzmittel wird wohl sehr schwer zu beweisen sein. Zudem ist es dann zu spät.