derzeit können wir kaum was machen, die Beweislast liegt bei uns. Daher hoffe ich auf das Jahr 2014, wo endlich mal die Umsetzung erfolgen soll.
Lebe ja im Westerwald und hier wird gefeuert was das Zeug hält UND da wird nicht nur Holz reingeschmissen. In manche Dörfer kann man abends nach 18.00Uhr nicht mehr rein gehen. Ich finde diesen Rückschritt ins Mittelalter bedenkenswert.
Umweltbundesamt: Feinstaub aus Kaminen und Holz-Öfen verringern
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Die mehreren Millionen kleinen Holzfeuerungsanlagen stoßen in Deutschland insgesamt etwa soviel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus, wie die Motoren von Pkw, Lkw und Motorrädern.
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Grenzwerte für Feuerungsanlagen sollen im Bundes-Immissionsschutzgesetz strenger geeregelt werden
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Feuerungsanlagen in privaten Haushalten, Handwerks- und Gewerbebetrieben müssen zwar nicht genehmigt werden. Gleichwohl gibt es Anforderungen an deren Betrieb – geregelt in der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen).
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Die Bundesregierung <<
>> eine Novellierung dieser Verordnung.
Quelle: http://www.umweltschutz-news.de/123artikel957.html
(!!!!) Gemäß der novellierten 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sind sämtliche Holzfeuerungsanlagen ab 2014 auszutauschen oder mit einem Filter nachzurüsten. (!!!!)
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Ebenso nicht betroffen sind gelegentlich genutzte offene Kamine, Kochherde, Back- und Badeöfen sowie vor 1950 gebaute Anlagen mit Bestandsschutz. Attestiert der Bezirksschornsteinfegermeister bis spätestens 2012, dass der Kamin/Ofen nicht mehr als 100 mg Staub in einem Kubikmeter Abgas emittiert, ist eine Stilllegung oder eine Nachrüstung mit einem Filter ab 2014 nicht notwendig. Nach Schätzungen des Ministeriums sind von 2014 an bis spätestens 2024 sechs bis sieben Millionen betroffene Anlagen auszutauschen oder nachzurüsten.
Quelle: http://www.sachverstaendiger-rudolph.de/index.php?option=com_content&task=view&id=13&Itemid=1