Dr. Binz schloß Vergleich mit KV Trier

Dr. Binz schloß Vergleich mit KV Trier

Beitragvon Thommy the Blogger » Dienstag 12. April 2011, 21:59

Der Gerichtsprozess Dr. Binz / KV Trier endete vergangene Woche mit einem Vergleich.
Sechs Jahre lang dauerte der zermürbende Kampf des Umweltmediziner um sein Recht.

Wir haben als Information im CSN Blog eine Pressemitteilung des Anwaltes von Dr. Binz und eine Chronologie mit Berichten über den gesamten Zeitraum für Euch online gestellt.
Darunter auch die Erstausgabe unsere CSN Zeitung PERSPEKTIVEN, mit Berichten von damals, Solidaritätsbekundungen, Statements und, und, und

http://www.csn-deutschland.de/Erstausgabe_Pespektiven_eins.pdf

Lest im CSN Blog und klickt die Links:


Umweltmediziner schließt Vergleich mit Kassenärztlicher Vereinigung
Dr. Peter Binz erwägt Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in siebenstelliger Höhe
http://www.csn-deutschland.de/blog/2011/04/12/umweltmediziner-schliest-vergleich-mit-kassenarztlicher-vereinigung/
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Beitragvon Clarissa » Mittwoch 13. April 2011, 08:12

Ich wünsche mir das dr. binz und sein anwalt soviel biss haben und sich einen richtig grossen happen aus der kv rausbeissen können. diese verbrecher haben es nicht anders verdient, es ist nur schade das man diese typen nicht persönlich packen kann sondern nur die kv.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Dr. Binz schloß Vergleich mit KV Trier

Beitragvon Kira » Mittwoch 13. April 2011, 08:21

Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch an Dr.Binz u. seine Familie.

“Zivilcorauge setzt auf der individuellen Ebene viel vorraus: einen Kritischen Verstand, Charakterstärke, Mut, Offenheit, Konfliktbereitschaft und vor allem einen kultivierten Umgang mit der eigenen Angst” (Dieter Deisenroth, Richter am BVG …. aus “Helden im Schatten der Gesellschaft” von Antje Bultmann)
und
“Das Recht schützt – auch bei uns – die dunklen Geheimnisse der Mächtigen. Wer rechtswidrige oder gemeinschädliche Handlungen staatlicher Stellen oder seines Arbeitsgebers offen legt, verletzt regelmäßig Verschwiegenheitspflichten und setzt sich Maßregelungen aus” (Jürgen Kühling, Richter des BVG a.D. …… aus “Helden im Schatten der Gesellschaft” von Antje Bultmann)

Auch wenn es kein hundertprozentiger Sieg ist – es wurde damit enorm viel erreicht!!!!
Denke es ist eine grosse Belastung von Dr.Binz, seiner Frau und seiner Familie genommen worden!
Grossen Dank und Respekt an den Anwalt von Dr. Binz, der sich hier voll einsetzt und sich nicht so schnell verbiegen lässt!
Auch grossen Dank an alle die dort waren und ihre Solidarität zu Dr. Binz zum Ausdruck brachten – glaube das wir damit ein Statement setzen konnten, das nachhaltige Wirkungen mit sich bringen könnte – im positivem Sinne!
"Wo der Mut keine Zunge hat, bleibt die Vernunft stumm."
(Jupp Müller, deutscher Schriftsteller)

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Dr. Binz schloß Vergleich mit KV Trier

Beitragvon Kaloo » Mittwoch 13. April 2011, 09:33

Der Vergleich war der einizg gangbare Weg. Dr. Binz ist 70 Jahre. Er soll noch etwas Leben genießen können mit seiner netten Frau.

Alles Gute für die Familie Binz!
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Dr. Binz schloß Vergleich mit KV Trier

Beitragvon Tohwanga » Mittwoch 13. April 2011, 10:06

auch ich möchte mich anschließen und Kiras Eintrag bekräftigen.

Ich würde es Familie Binz so gern wünschen, jetzt endlich ein ruhigeres Leben haben zu dürfen.

Gespannt blicke ich zur Trierer Staatsanwaltschaft. Was denn die jetzt mit den Anzeigen machen, ob sie eingestellt werden?

Ich denke Dr. Binz und sein Rechtsanwalt sollten nicht nur Schadenersatzansprüche bedenken sondern auch wirklich stellen. Da hat die KV mit ihren Machenschaften versucht nicht nur einen Arzt und Menschen, sondern eine ganze Familie in die Knie zu zwingen. Nur weil Umwelterkrankungen nicht sein dürfen ...

Von Herzen alles Gute für die Familie Binz!
Tohwanga
 

Dr. Binz schloß Vergleich mit KV Trier

Beitragvon Kira » Mittwoch 13. April 2011, 17:16

bei "16 vor"
http://www.16vor.de/index.php/2011/04/12/erfolg-fur-dr-binz/
von Marcus Stölb

Erfolg für Dr. Binz
Meldungen | 12. April 2011 | Leserbrief schreiben

TRIER/MAINZ. In einem seit Jahren währenden Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Trierer Mediziner Dr. Peter Binz hat die KV offenbar eine schwere Schlappe einstecken müssen.
Aufgrund einer Strafanzeige der KV Trier, die im Jahre 2005 vom damaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Carlos Müller in die Wege geleitet worden war, ermittelte die Staatsanwaltschaft Trier gegen Binz. Im Mai letzten Jahres kam es schließlich zu einer Anklage wegen des Verdachts des Betrugs. Laut Anklage soll Binz in 2.800 Fällen zu Unrecht abgerechnet haben. (wir berichteten).

Auch elf Monate nach Anklageerhebung zeichnet sich die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Trierer Landgericht noch immer nicht ab, doch nun kann Binz immerhin einen wichtigen Erfolg verbuchen. Parallel zum Strafverfahren hatte der Nervenarzt im Februar 2007 Klage gegen einen “Regress” der Kassenärztlichen Vereinigung erhoben – mit dem Antrag, den Regressbeschluss der Kassenärztlichen Vereinigung vom 17. Juli 2006 aufzuheben. Innerhalb dieses Verfahrens erfolgte am 6. April 2001 vor dem Sozialgericht Mainz eine mündliche Verhandlung.

Das Gericht erklärte, dass Binz Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müsse. Dazu habe man jedoch in den erteilten Bescheiden der KV kein Wort gefunden. Zwar schreibe die Kassenärztliche Vereinigung von “grobem Verschulden”, das Binz anzulasten sei, doch eine Begründung werde nicht geliefert. “Das Sozialgericht hätte also voraussichtlich dem Klageantrag des Dr. Binz entsprochen”, ist die Verteidigerin des Mediziners, die Trierer Rechtsanwältin Dr. Katrin Braun-Hülsmann überzeugt. Binz habe sich schließlich auf einen Vergleich eingelassen – “nur zur Abkürzung der beiden anhängigen Verfahren (eines davon ist noch im Verwaltungsverfahren anhängig) und angesichts des hohen Alters von 70 Jahren des Dr. Binz (…) und der jahrzehntelangen Verfolgung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung”, berichtet die Anwältin weiter. Der Vergleich sehe vor, dass die KV “den überwiegenden Teil der von Dr. Binz bereits erbrachten Zahlungen zurückerstattet”. Es handele sich um einen Betrag von mehr als 100.000 Euro. Zudem habe sich ein weiteres Regressverfahren der KV Rheinland-Pfalz gegen Dr. Binz in einer Höhe von 67.129,90 Euro damit erledigt, so Braun-Hülsmann, die auch aus dem Schreiben eines Mitarbeiters der KV zitiert: “Sobald mir der Vergleich vorliegt, werde ich unmittelbar die entsprechende Auszahlung an Ihren Mandanten veranlassen”.

Anhängig ist derweil noch immer das Strafverfahren vor der Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts. Braun-Hülsmann: “Mit der gerichtlich erklärten Bereitschaft der Kassenärztlichen Vereinigung, den überwiegenden Teil des von ihr bereits vereinnahmten Betrages an Dr. Binz zurückzuzahlen, hat sie selbst eingeräumt, dass der von ihr seinerzeit behauptete Schaden nicht gegeben ist”.

Vonseiten der Kassenärztlichen Vereinigung hieß es auf eine umfassende Anfrage von 16vor lediglich: “Vor dem Landgericht Trier ist derzeit ein strafrechtliches Verfahren gegen Herrn Dr. Binz wegen des Verdachtes der Falschabrechnung anhängig. Zu laufenden Verfahren – auch parallel geführten Verfahren vor Sozialgerichten – äußert sich die KV grundsätzlich nicht. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis”.

Wie Katrin Braun-Hülsmann mitteilte, erwägt Dr. Binz nun die “Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im 7-stelligen Bereich gegen die Kassenärztliche Vereinigung”.
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Beitragvon Kira » Mittwoch 13. April 2011, 17:19

@All
Es wäre schön wenn ihr auch dort eure Kommentare als Leserbrief eintragen würdet!!!!
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Dr. Binz schloß Vergleich mit KV Trier

Beitragvon Kira » Freitag 15. April 2011, 05:42

http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Aerztevereinigung-zahlt-umstrittenem-Mediziner-Geld-zurueck;art742,2748970

Ärztevereinigung zahlt umstrittenem Mediziner Geld zurück
Vor dem Mainzer Sozialgericht hat er einen Sieg errungen, doch womöglich muss sich der Trierer Nervenarzt Peter Binz trotzdem noch vor dem Trierer Landgericht wegen Abrechnungsbetrug verantworten. Noch immer hat das Gericht nicht entschieden, ob die Anklage gegen den 70-Jährigen zugelassen wird.
Trier. Es ist nicht zum ersten Mal, dass Peter Binz gegen Ärztefunktionäre vor Gericht siegt. Aber der jüngste Sieg dürfte der bedeutendste für den umstrittenen Trierer Nervenarzt sein. Hätte er den Prozess gegen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz vor dem Mainzer Sozialgericht verloren, hätte das vermutlich den finanziellen Ruin des engagierten Mediziners bedeutet. 183 966,19 Euro musste der im Januar 70 Jahre alt gewordene Arzt der KV zahlen, weil ihm zu viel Honorar wegen angeblich zu Unrecht abgerechneter Leistungen gezahlt worden ist. Doch bei der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht am 6. April habe die KV nicht nachweisen können, so der Anwalt des Mediziners, Rainer Hülsmann, dass Binz grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. Daher habe man sich vor Gericht geeinigt, dass die KV dem Nervenarzt einen Teil des zurückgezahlten Honorars, nämlich 100 000 Euro, erstatte (der TV berichtete). Eine Bestätigung der KV gab es auf Anfrage unserer Zeitung dafür nicht. Man äußere sich nicht zu laufenden Verfahren, teilte eine KV-Sprecherin mit.

Bereits vor zehn Jahren holten sich Ärztefunktionäre gegen Binz eine blutige Nase. Die Trierer Bezirksärztekammer und die Landesärztekammer hatten 1999 beantragt, ihm wegen berufsschädigenden Verhaltens die Zulassung als niedergelassener Arzt zu entziehen, weil er Gutachten von Kollegen schon mal als "Clownerie" bezeichnet hat. Doch das zuständige Verwaltungsgericht in Mainz lehnte es zwei Jahre später ab, überhaupt ein Verfahren gegen Binz zu eröffnen.

Dieser hatte sich in den 90er Jahren bundesweit einen Namen gemacht, weil er bei ehemaligen Mitarbeitern der Trierer Schuhfabrik Romika eine Berufserkrankung diagnostizierte, die aber von den Berufsgenossenschaften nicht anerkannt wurden. Seitdem stand Binz in der Kritik von Ärztefunktionären und Krankenkassen.

2005 erstattete die KV Strafanzeige gegen Binz bei der Trierer Staatsanwaltschaft, weil er angeblich zu Unrecht Honorare kassiert habe. Fünf Jahre lang wurde gegen den Mediziner ermittelt, 600 Patientenakten beschlagnahmt. Im Mai vergangenen Jahres erhob die Staatsanwaltschaft Anklage in 2800 Fällen. Seitdem liegt die 234-seitige Anklageschrift beim Trierer Landgericht. Man prüfe noch immer, ob die Anklage zugelassen werde, sagt ein Gerichtssprecher auf TV-Anfrage. Mit einer Entscheidung sei in den nächsten Wochen auch nicht zu rechnen. Anwalt Hülsmann sieht nach der Einigung vor dem Sozialgericht keine Grundlage mehr für den Strafprozess. Er hat beantragt, das Verfahren einzustellen. wie
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Dr. Binz schloß Vergleich mit KV Trier

Beitragvon Kira » Sonntag 15. Mai 2011, 10:50

noch gefunden:
Trier, den 21.04.11
Herzlichen Glückwunsch Dr. Binz!
Der Neurologe und Umweltmediziner Dr. Peter Binz aus Trier ist bundesweit als Experte für Erkrankungen durch Chemikalien bekannt. Die Arbeiter, ihre Familien und die Giftschäden lautete der Vortrag, den er im Rahmen der Veranstaltungsreihe TRIERER THEMEN - LINKS DISKUTIERT der AG Linke-Stadtpolitik-Trier Anfang September im Warsberger Hof hielt. In der anschließenden Diskussion stand Dr. Binz Betroffenen und Interessierten 2 Stunden lang Rede und Antwort. Das Interesse an dem Vortragsthema und das Engagement anwesender Patienten und Patientinnen für ihren Arzt des Vertrauens war überwältigend. Die Arbeitsgemeinschaft sagte eine Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit über die Berufserkrankungen durch Umweltgifte und Chemikalien zu.
„Es existieren so gut wie keine spezialisierten Ärzte mehr auf diesem Gebiet. Bundesweit gibt es nur noch zwei Kliniken, die solche Fälle behandeln. Die Strafjustiz lässt keine Verfahren zu. Die kassenärztliche Vereinigung macht engagierte Ärzte wie Dr. Binz zu Kriminellen“, schrieb Nathalie Beßler seinerzeit in einem Bericht für unsere Homepage.
Vor dem Mainzer Sozialgericht hat Dr. Binz nun ein Verfahren gewonnen (TV, 12.04.11), das die Kassenärztliche Vereinigung (KV) gegen ihn angestrebt hatte. Die KV habe, so Rainer Hülsmann, der Anwalt des Trierer Mediziners, nicht nachweisen können, dass Dr. Binz medizinische Leistungen grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch abgerec hnet habe. Es wird erwartet, dass eine weitere vom KV 2005 gegen Dr. Binz erstattete Anzeige bei der Trierer Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Falschabrechnungen nun eingestellt werden wird. Anwalt Rainer Hülsmann sieht jedenfalls aufgrund des Mainzer Urteils keine Grundlage für diesen weiteren Strafprozess und beantragt das Verfahren gegen Dr. Binz einzustellen. – Auch dies wäre ein Sieg der Gerechtigkeit!
Während sich der AK „Die-Linke-Stadtpolitik-Trier“ eindeutig solidarisch zu Dr. Binz schon im Vorfeld seines Strafverfahrens positioniert hatte, war es weder dem linken Kreisverband Trier-Saarburg noch dem linken OV der Stadt Trier unter der Führung von Katrin Werner (MdB) und Marc-Bernhard Gleißner möglich, sich für den Neurologen Dr. Binz positiv auszusprechen. Vielmehr wollte man die Veranstaltung des AK Die-Linke-Stadtpolitik-Trier mit Dr. Binz durch einen eigenen OV-Beschluss sogar noch verhindern, weil man Angst hatte, bei Dr. Binz auf der falschen Seite zu stehen.
Selbst bei meinem Ausschlussverfahren in Berlin am 16.01.11 war die Solidaritätsveranstaltung des AK in Trier mit Dr. Binz ein Gegenstand der Verhandlung. Linde Andersen und Andreas Herbster warfen mir dort vor, mit der Solidaritätsveranstaltung zugunsten von Dr. Binz gegen einen Beschluss des linken OV Triers verstoßen zu haben, den es de facto aber nicht gibt! Weder der Hinweis, der Nominierung des Mediziners Dr. Binz für den taz Panterpreis 2009 noch der 2007 verliehene Preis für Zivilcourage und Bewahrung der Demokratie an ihn durch eine renommierte Stiftung konnten die Genossinnen und Genossen in Berlin und Trier vom Gegenteil überzeugen. – Jetzt wurden sie eines besseren belehrt! Solidarität bleibt ein linker Wert an sich, selbst wenn ihn die offiziellen der Partei DIE LINKE in Trier nicht leisten können oder nicht leisten wollen.
Johannes Verbeek
http://www.johannes-verbeek.de/media/9d00fd2a7415c1e2ffff8112ffffffef.pdf
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Dr. Binz schloß Vergleich mit KV Trier

Beitragvon Thommy the Blogger » Mittwoch 18. Mai 2011, 12:43

Das Verfahren gegen Dr. Binz ist jetzt endgültig eingestellt und der nun 70-jährige Arzt darf endlich sein Alter etwas genießen.

Lest im CSN Blog über Einzelheiten und den Ausgang des Verfahrens:


Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Dr. Binz eingestellt
Trierer Nervenarzt willigt in Vergleich ein
http://www.csn-deutschland.de/blog/2011/05/18/strafverfahren-wegen-abrechnungsbetrug-gegen-dr-binz-eingestellt/
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