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von Marcus Stölb
Erfolg für Dr. Binz
Meldungen | 12. April 2011 | Leserbrief schreiben
TRIER/MAINZ. In einem seit Jahren währenden Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Trierer Mediziner Dr. Peter Binz hat die KV offenbar eine schwere Schlappe einstecken müssen.
Aufgrund einer Strafanzeige der KV Trier, die im Jahre 2005 vom damaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Carlos Müller in die Wege geleitet worden war, ermittelte die Staatsanwaltschaft Trier gegen Binz. Im Mai letzten Jahres kam es schließlich zu einer Anklage wegen des Verdachts des Betrugs. Laut Anklage soll Binz in 2.800 Fällen zu Unrecht abgerechnet haben. (wir berichteten).
Auch elf Monate nach Anklageerhebung zeichnet sich die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Trierer Landgericht noch immer nicht ab, doch nun kann Binz immerhin einen wichtigen Erfolg verbuchen. Parallel zum Strafverfahren hatte der Nervenarzt im Februar 2007 Klage gegen einen “Regress” der Kassenärztlichen Vereinigung erhoben – mit dem Antrag, den Regressbeschluss der Kassenärztlichen Vereinigung vom 17. Juli 2006 aufzuheben. Innerhalb dieses Verfahrens erfolgte am 6. April 2001 vor dem Sozialgericht Mainz eine mündliche Verhandlung.
Das Gericht erklärte, dass Binz Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müsse. Dazu habe man jedoch in den erteilten Bescheiden der KV kein Wort gefunden. Zwar schreibe die Kassenärztliche Vereinigung von “grobem Verschulden”, das Binz anzulasten sei, doch eine Begründung werde nicht geliefert. “Das Sozialgericht hätte also voraussichtlich dem Klageantrag des Dr. Binz entsprochen”, ist die Verteidigerin des Mediziners, die Trierer Rechtsanwältin Dr. Katrin Braun-Hülsmann überzeugt. Binz habe sich schließlich auf einen Vergleich eingelassen – “nur zur Abkürzung der beiden anhängigen Verfahren (eines davon ist noch im Verwaltungsverfahren anhängig) und angesichts des hohen Alters von 70 Jahren des Dr. Binz (…) und der jahrzehntelangen Verfolgung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung”, berichtet die Anwältin weiter. Der Vergleich sehe vor, dass die KV “den überwiegenden Teil der von Dr. Binz bereits erbrachten Zahlungen zurückerstattet”. Es handele sich um einen Betrag von mehr als 100.000 Euro. Zudem habe sich ein weiteres Regressverfahren der KV Rheinland-Pfalz gegen Dr. Binz in einer Höhe von 67.129,90 Euro damit erledigt, so Braun-Hülsmann, die auch aus dem Schreiben eines Mitarbeiters der KV zitiert: “Sobald mir der Vergleich vorliegt, werde ich unmittelbar die entsprechende Auszahlung an Ihren Mandanten veranlassen”.
Anhängig ist derweil noch immer das Strafverfahren vor der Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts. Braun-Hülsmann: “Mit der gerichtlich erklärten Bereitschaft der Kassenärztlichen Vereinigung, den überwiegenden Teil des von ihr bereits vereinnahmten Betrages an Dr. Binz zurückzuzahlen, hat sie selbst eingeräumt, dass der von ihr seinerzeit behauptete Schaden nicht gegeben ist”.
Vonseiten der Kassenärztlichen Vereinigung hieß es auf eine umfassende Anfrage von 16vor lediglich: “Vor dem Landgericht Trier ist derzeit ein strafrechtliches Verfahren gegen Herrn Dr. Binz wegen des Verdachtes der Falschabrechnung anhängig. Zu laufenden Verfahren – auch parallel geführten Verfahren vor Sozialgerichten – äußert sich die KV grundsätzlich nicht. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis”.
Wie Katrin Braun-Hülsmann mitteilte, erwägt Dr. Binz nun die “Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im 7-stelligen Bereich gegen die Kassenärztliche Vereinigung”.