Direktor Bernd Grüner.Sozialgericht Gießen

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Beitragvon Juliane » Dienstag 9. Februar 2010, 12:02

Am 01.02.2010, berichtete Amazone über einen Fund in gogglebooks



"Zitatanfang:
Gerade auch bei Feststellung von Behinderungen auf psychiatrischem Fachgebiet sollte sich der Sachverständige eng an die Definitionen der AHP (Abschnitt 26.3) halten und die dort definierten Krankheitsbilder unter Abgleichung mit den Definitionen der ICD-10 .... bei seinen Feststellungen benennen. Dort nicht genannte Krankheitsbilder, Syndrome u.Ä. wie z.B. ein "familiäres Mittelmeerfieber" können den gerichtlichen Feststellungen regelmäßig nicht zugrunde gelegt werden.
Sollten solche oder ähnliche Diagnosen in den dem Gutachter vorliegenden Befunden auftauchen, hat er die konkrete Funktionsstörung an den nach den AHP im Abschnitt 26.3 genannten psychischen Erkrankungen zu bemessen. Als Vergleichsmaßstab für die Bewertung z.B. von "Umwelterkrankungen" - wie dem "Multiple Chemical Sensitivity"-Syndrom die mit vegetativen Symptomen ...., kommen die in Abschnitt 26.3 unter "neurologische Persönlichkeitsstörungen" genannten Störungen in Betracht.
Zitatende"

http://books.google.de/books?id=C6PkXGwrp0QC&pg=PA651&lpg=PA651&dq=LSG+M%C3%BCnchen+AZ+L+18+SB+102/99&source=bl&ots=VrJsdDEaNC&sig=_uJOTPVubmmCA7ISWVlldaBhwsY&hl=de&ei=3YdmS96XOcbr-AbU1o2TBw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4&ved=0CA8Q6AEwAw#v=onepage&q=&f=false



Den von Amazone berichteten Beitrag hat Bernd Grüner geschrieben.


Kapitel V Sozialrecht

Rechtliche Grundlagen Seite 611 ff

Seite 651

30.3.8 Aspekte zum Schwerbehindertenrecht

http://www.amazon.de/gp/reader/343722901X/ref=sib_dp_pt#reader-page
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Beitragvon Juliane » Dienstag 9. Februar 2010, 12:04

Wer ist der Autor Bernd Grüner ?

Google weiss mehr:

"Sozialgericht Gießen - Präsentation

Direktor ist seit dem 12.05.2003 Bernd Grüner. Das Sozialgericht liegt mitten in der Stadt Gießen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Landgericht (siehe auch ...
sg-giessen.justiz.hessen.de/.../SG_Giessen_Internet?.../SG_Giessen... "



Sozialgericht Gießen Direktor seit 2003 Bernd Grüner.

http://www.sg-giessen.justiz.hessen.de/irj/SG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/SG_Giessen_Internet/nav/889/8892b826-c205-a11a-eb6d-f197ccf4e69f,,,,11111111-2222-3333-4444-100000005002%26_ic_seluCon=90b5b826-c205-a11a-eb6d-f197ccf4e69f%26shownav=false.htm&uid=8892b826-c205-a11a-eb6d-f197ccf4e69f&shownav=false



http://www.google.de/#hl=de&q=sozialgericht++bernd+gr%C3%BCner&meta=&aq=&oq=sozialgericht++bernd+gr%C3%BCner&fp=909e203217d483a8
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Beitragvon Juliane » Dienstag 9. Februar 2010, 12:08

Was ist das für ein Schinken, indem der Beitrag Grüners veröffentlicht wurde:


Das steht auf Amazon:


"Psychiatrische Begutachtung: Ein praktisches Handbuch für Ärzte und Juristen

Kurzbeschreibung

Kompaktes Wissen für Gutachter in der forensischen Psychiatrie. Die gelungene Synthese aus medizinischem und juristischem Fachwissen: Die gesamte psychiatrische Begutachtung in einem Band, alle medizinisch-forensischen Aspekte der Erstellung und Beurteilung von Gutachten, nur das Wichtigste zur psychiatrischen Krankheitslehre und viele Fallbeispiele. Noch übersichtlicher durch die Gliederung nach "Eingangskriterien" im Abschnitt Strafrecht. Neu in der 5. Auflage: Neurobiologische Erkenntnisse - Relevanz für die Begutachtung? Straf- und zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Gutachters. Begutachtung im Sozialrecht. Waffenrecht / Stalking. Begutachtung bei versicherungsrechtlichen und beamtenrechtlichen Fragen. Mit dem Plus im Web: elsevier.de bietet für dieses Buch: Juristische Inhalte: Gesetzestexte, Kommentare, Urteile. Beispielgutachten. Zusatzinformationen aus anderen psychiatrischen Titeln. Die Angebote auf elsevier.de werden aktualisiert und erweitert. Angebot freibleibend

Über den Autor

Prof. Dr. med. Klaus Foerster Leiter der Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen Prof. Dr. med. Harald Dreßing Leiter des Bereichs Forensische Psychiatrie, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie ZI, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim"

http://www.amazon.de/Psychiatrische-Begutachtung-praktisches-Handbuch-Elsevier-Portal/dp/343722901X
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Beitragvon Juliane » Dienstag 9. Februar 2010, 12:13

Bernd Grüner verwendet den Begriff "neurologische Persönlichkeitsstörung"


In Düsseldorf noch nicht aufgetaucht, die "neurologische Persönlichkeitsstörung":


Klassifikation der einzelnen Persönlichkeitsstörungen

2.1. Allgemeines zu Persönlichkeitsstörungen
2.2. Definition von Persönlichkeitsstörungen
2.3. Symptomatik und Diagnosestellung aller Persönlichkeitsstörungen nach ICD-10 und DSM-IV
2.3.3. Schizoide Persönlichkeitsstörung
2.3.4. Dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10) [Antisoziale Persönlichkeitsstörung (DSM-IV)]
2.3.5. Emotional instabile Persönlichkeitsstörung (ICD-10) [Borderline-Persönlichkeitsstörung (DSM-IV)]
2.3.6. Histrionische Persönlichkeitsstörung
2.3.7. Anankastische Persönlichkeitsstörung (ICD-10) [Zwanghafte Persönlichkeitsstörung (DSM-IV)]
2.3.8. Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung (ICD-10) [Vermeidend selbstunsichere Persönlichkeitsstörung (DSM-IV)]
2.3.9. Abhängige Persönlichkeitsstörung (ICD-10) [Dependente Persönlichkeitsstörung (DSM-IV)]
2.3.10. Narzisstische Persönlichkeitsstörung
2.4. Dimensionale Diagnose
2.5. Diagnostische Instrumente
2.6. Differentialdiagnostische Abgrenzung
2.7. Komorbidität (Co-occurance)
2.7.1. Komorbidität von Persönlichkeitsstörungen mit anderen Persönlichkeitsstörungen
2.7.2. Komorbidität von Persönlichkeitsstörungen mit Achse-I-Störungen
2.8. Komorbidität mit körperlichen Erkrankungen und Auswirkungen von Persönlichkeitsstörungen auf die allgemeinmedizinische Behandlung

http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/038-015.htm
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Beitragvon Juliane » Dienstag 9. Februar 2010, 12:14

Wie kommt der Giessener Diektor auf den Begriff?
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Beitragvon Juliane » Dienstag 9. Februar 2010, 12:18

Maria Magdalena schrieb am 1.2.2010

Der Begriff kommt z. B. hier vor:

1) http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/re2_03.pdf

2) viewtopic.php?t=11355 (im 2. Post, am Anfang)

3) http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/L_18_SB_102.99.htm
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Beitragvon Maria Magdalena » Dienstag 9. Februar 2010, 17:21

Zitat:

"MCS als "neurologische Persönlichkeitsstörung". In einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27. Februar 2002, Az.:B 9 SB 6/01 R war zu entscheiden, inwiefern eine Schwerbehinderung der Klägerin anzuerkennen war oder nicht. Das Bundessozialgericht führte dabei aus:

"Nicht zu beanstanden ist ferner die Auffassung des Landessozialgerichtes, als Vergleichsmaßstab für die Bewertung von "Umweltkrankheiten" (wie u. a. Multiple Chemikal Sensitivity-Syndrom), die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbußen und Körperfunktionsstörungen, denen kein oder primär kein organischer Befund zugrunde liegt, einhergehen, komme hier am ehesten die in Ziffer 26.3 S 60 für AHP unter neurologische Persönlichkeitsstörungen genannten psychovegetativen oder psychischen Störungen mit Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit und eventuellen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht."

An diesem Ergebnis ändere auch der Umstand nichts, dass mit Wirkung vom 1. Juli 2001 das Sozialgesetzbuch IX in Kraft getreten ist und die Feststellung einer Behinderung nunmehr nach §§ 2,69 SGB IX erfolgt.

Auch derartige juristische Anordnungen, die letzlich zu einer "Psychiatrisierung" von Umwelterkrankten auch noch in juristischer Hinsicht führen, zeigen ebenfalls auf, wie irreführend eine analoge Anwendung bestehender Normen für neuartige Probleme sind. Auch wenn im Ergebnis den Geschädigten zwar durch die analoge Anwendung dieser Regelungen geholfen werden kann, so führt die Psychiatrisierung von Umwelterkrankten aber jedenfalls aud ein vollkommen falsches Gleis.

Erst wenn wir die Gecshädigten ernst nehmen, können wir nicht nur ihnen helfen, sondern auch die fatalen Abläufe, die diesen Schädigungen zugrunde liegen und uns alle belasten, überwinden." Ende des Zitats.

Aus http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/re2_03.pdf
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Beitragvon Maria Magdalena » Mittwoch 10. Februar 2010, 02:17

Es stellt sich hier natürlich die äußerst spannende Frage: Wer hat den Begriff "neurologische Persönlichkeitsstörung" erfunden, zu welchem Zweck, welche wissenschaftlichen Belege/Begründungen gibt es dafür (vermutlich gar keine) und welche rechtlichen Konsequenzen hätte eine solche Tat?

Und wäre das eine skandalöse, hoch brisante Angelegenheit? Was sagen die Experten?
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Beitragvon Juliane » Sonntag 14. März 2010, 08:54

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Beitragvon Astwerk » Sonntag 14. März 2010, 18:26

Das darf so nicht stehen bleiben!

Zitat
"Als Vergleichsmaßstab für die Bewertung z.B. von "Umwelterkrankungen" - wie dem "Multiple Chemical Sensitivity"-Syndrom die mit vegetativen Symptomen ...., kommen die in Abschnitt 26.3 unter "neurologische Persönlichkeitsstörungen" genannten Störungen in Betracht."
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