Schau mal hier weazer:
Die Barmer und MCS
viewtopic.php?t=9356
Listen Krankenkassen MCS oder wird MCS ignoriert?
viewtopic.php?t=9167
Die Barmer über Chronische Müdigkeit
viewtopic.php?t=9276
Silvia K. Müller schrieb am - 22.01.2009, 13:06:06
Antwort von BARMER
Sehr geehrte Frau Mueller,
mit E-Mail vom 02.01.09 stellen Sie Fragen, die im Zusammenhang mit der durch die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen gekündigte Umweltmedizin-Vereinbarung stehen.
Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
zu 1) Welche Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung im Rahmen der Kassenleistungen stehen für die Mitglieder der Barmer in NRW, die unter Umweltkrankheiten und/oder MCS (ICD-10 T78.4) leiden, ab diesem Jahr noch offen?
Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung vom gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehenen diagnostischen Maßnahmen für den Patienten können natürlich weiter erbracht werden. Die Umweltmedizinvereinbarung in der bisherigen Form richtete sich in erster Linie an eine ggf. notwendige Untersuchung des häuslichen Umfelds und in Einzelfällen der Untersuchung von verdächtigen Materialien in einem Labor. Diese Kosten für Untersuchungen von z.B. Teppichproben, Farbanalysen etc. muss der Versicherte nun, wie in anderen Bundesländern auch, privat bezahlen.
zu 2) Welche Möglichkeiten haben niedergelassene Kassenärzte, um dieser Patientengruppe mit besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden?
Die Behandlung des Patienten war nie Bestandteil der Umweltmedizinvereinbarung. Die Behandlung von Patienten mit Umweltkrankheiten kann somit auch zukünftig in der gewohnten Qualität weitergeführt werden.
zu 3) Welche Gründe von Seiten der Barmer führten zur Kündigung der Umweltmedizin-Vereinbarung?
Ab diesem Jahr gibt es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlich krankenversicherten Personen. Gleichzeitig müssen die durch gesetzliche Vorgaben stark steigenden Ausgaben im vertragsärztlichen und stationären Bereich über diesen Beitragssatz finanziert werden. In dieser Situation haben die Krankenkassen einige Vereinbarungen gekündigt, um keinen Zusatzbeitrag zur Deckung aller Ausgaben erheben zu müssen. Hierzu gehörte auch die Umweltmedizin-Vereinbarung in Nordrhein und Westfalen-Lippe.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Szczepanski
BARMER Hauptverwaltung
Abteilung Ärzte, Zahnärzte, Arznei- und Heilmittel
SG I Ambulante Ärztliche Behandlung
Lichtscheiderstr. 89
42285 Wuppertal
Kündigung der Umweltmedizinvereinbarung
viewtopic.php?t=8138